15.05.2012
Alkohol am Steuer
In Frankreich herrscht bald Schnelltester-Pflicht
Polizisten in Frankreich: Ab November 2012 wird eine Strafe fällig, wenn der Tester im Auto fehlt
Saarbrücken - Ab Juli müssen alle Fahrer von Kraftfahrzeugen in Frankreich einen unbenutzten Alkoholschnelltester mit sich führen. Dies gelte ausnahmslos auch für alle ausländischen Fahrzeugführer, die in Frankreich unterwegs sind, teilte die Industrie- und Handelskammer (IHK) Saar am Dienstag mit.
Mit dieser Maßnahme wolle Frankreich die Verkehrssicherheit erhöhen. Den Angaben zufolge ist bei fast einem Drittel der tödlichen Verkehrsunfälle in Frankreich Alkohol die Ursache. In Deutschland liege der Anteil bei unter zehn Prozent. In beiden Ländern gilt eine 0,5-Promillegrenze.
Die Behörden setzen darauf, dass sich die Fahrer selbst testen: Wenn sie nicht sicher sind, ob sie fahrtüchtig sind, sollen sie vor Fahrtantritt ihren Promillewert selbst ermitteln können.
Die Alkohol-Schnelltestgeräte sind unter anderem in Apotheken und an Tankstellen erhältlich. Ab November 2012 wird ein Bußgeld fällig, wenn der Schnelltester im Auto fehlt oder benutzt ist.
cst/dapd