24.07.2012
Baden-Württemberg
Landesregierung will Motorradlärm eindämmen
Volles Rohr: Wenn Motorradfahrer am Gasgriff drehen, kann es laut werden
"Sonnenbad mit Ohropax" - unter derartigen Überschriften berichten vor allem die Lokalzeitungen im Schwarzwald seit Jahren über die zunehmende Lärmbelastung der Bewohner durch Motorradfahrer. Die brettern mitunter ohne Beachtung der Geschwindigkeitsbeschränkung über die fahrerisch interessanten Landstraßen dieser Gegenden. Erst vor kurzem gründeten Freie Wähler und CDU in der Gemeinde Todtmoos eine "Bürgerinitiative gegen Motorradlärm und Raserei". Im Nachbarort Präg existiert ein derartiger Zusammenschluss bereits seit 2009. Und auch in zahlreichen anderen Orten Baden-Württembergs wehrt man sich zunehmend gegen die als Lärmterror empfundenen Motorgeräusche.
Derzeit könne auf Beschwerden der Anwohner einschlägiger Biker-Strecken nicht reagiert werden, erklärt Gisela Splett von den Grünen, Verkehrsstaatssekretärin und zugleich Lärmschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg. Es fehle schlicht eine rechtliche Handhabe. Eine Bundesratsinitiative solle das ändern.
Falls in der Länderkammer eine Mehrheit zusammen kommt, könnte der Bundestag mit einer Gesetzesinitiative beauftragt werden. Es kann also noch dauern, ehe Motorrädern das Krawallmachen ausgetrieben wird.
Trickreiche Hersteller
Einen Grenzwert für das Fahrgeräusch gibt es übrigens längst. Dieser liegt für Motorräder, die nach dem 1. Oktober 1995 zugelassen wurden, bei 80 dB. Das Problem ist jedoch die Kontrolle dieses Lärmpegels. Das Messverfahren ist derart kompliziert (kein schallreflektierender Gegenstand im Umkreis von 50 Metern zum Mikrofon, eine freie Strecke, Grundtempo 50 km/h, je vier Vorbeifahrten im zweiten und dritten Gang), dass es sich bei einer Polizeikontrolle am Sonntagnachmittag an einer Landstraße kaum anwenden lässt.
Zudem sorgen manche Motorradhersteller dafür, dass ihre Maschinen just in jenem Betriebszustand, bei dem die Normmessung stattfindet, vergleichsweise leise sind. Wird jedoch später im Alltag der Gasgriff voll aufgedreht, geht der Grenzwert im Getöse unter.
Selbst Geschwindigkeitskontrollen für Motorradfahrer sind eine komplizierte und personalaufwändige Sache. Denn eine Radarfalle mit Blitzgerät reicht selten aus, weil die Biker aufgrund des Schutzhelmes praktisch nicht zu identifizieren sind. Seit Jahren debattiert wird daher auch eine Halterhaftung bei Geschwindigkeitsübertretungen von Motorrädern. Damit, so das Kalkül, könnte zumindest die Lärmbelästigung aufgrund überhöhter Geschwindigkeiten begrenzt werden.
dpa/jüp