06.01.2013
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Kuriose Verkehrsrecht-Urteile
Autofahrer haftet nicht für Hühnertod
Von Roman Büttner
Gehört ein Brauereipferd in die Kneipe? Welches Schritttempo gilt eigentlich für Fahrradfahrer? Und was hat ein Massentod im Hühnerstall mit einer zugeschlagenen Autotür zu tun? Kuriose Fälle wie diese sind an deutschen Verkehrsgerichten verhandelt worden - und belegen oft: Frechheit siegt.
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Fall fürs Verkehrsgericht: Nervösen Hühnern brachte eine zufallende Autotür den Tod
Sind Sie auch der Ansicht, dass Pferde nicht in eine Kneipe gehören? Der Kölner Amtsrichter Eugen Menken war da anderer Meinung. 1984 hatte er über einen skurrilen Fall zu entscheiden: Ein Brauereipferd hatte mit seinem Huf eine Beule in ein parkendes Auto getreten. Der Fahrzeughalter wollte den Schaden natürlich ersetzt bekommen, doch die Brauerei lehnte dies ab. Also landete die Angelegenheit vor Gericht.
Menken sprach dem Besitzer des verbeulten Autos schließlich Recht zu, mit folgender Begründung: Der Kutscher habe seine Aufsichtspflicht verletzt, als er in eine Kneipe ging um sich aufzuwärmen. "Es hätte genügt, die Pferde mit an die Theke zu nehmen, wo sie sich als echte Kölsche Brauereipferde sicher wohler gefühlt hätten als draußen im Regen", so das Urteil des Richters.
Es gibt noch mehr bizarre Fälle im Verkehrsrecht. Wir haben die kuriosesten Beispiele zusammengestellt:
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