27.07.2012
Streit um Früherkennung
Hautkrebs unter der Lupe
Von Dennis BallwieserWer seinen 35. Geburtstag hinter sich hat, sollte seiner Gesundheit zuliebe alle zwei Jahre zur Hautkrebs-Früherkennung gehen. Schließlich erkranken allein in Deutschland jährlich mehr als 20.000 Menschen am Melanom, dem schwarzen Hautkrebs. Zusammen sind schwarzer und weißer Hautkrebs die häufigsten Tumoren weltweit. Früh erkannt ist das Melanom gut behandelbar, wenn es entdeckt wird, bevor Metastasen sich im Körper ausbreiten. Seit 2008 wird das Screening deshalb jedem gesetzlich Krankenversicherten erstattet.
Zur Früherkennung gehört allerdings nur der Blick des Arztes mit bloßem Auge auf die Haut. Kommt dem Dermatologen dabei etwas komisch vor, kann er ein Hilfsmittel zur Hand nehmen, ein Dermatoskop. Unter der beleuchteten Lupe, die auf die mit wenigen Spritzern Öl befeuchtete Haut aufgesetzt wird, kann der Hautarzt besser zwischen harmlosen Muttermalen und verdächtigen Veränderungen unterscheiden.
Für diese einfache Untersuchung bitten viele Hautärzte ihre Patienten extra zur Kasse und berechnen eine individuelle Gesundheitsleistung, kurz IGeL. Im Schnitt verlangen sie 16 Euro dafür. Doch dagegen regt sich jetzt Widerstand.
Solange der Arzt auf der Haut des Patienten nichts Merkwürdiges beobachtet, gehört das zur Früherkennung. In dem Moment aber, wo ihm etwas auffällt und er deshalb zum Dermatoskop greift, zählt das offiziell bereits zur Behandlung des Patienten - eine kurative Leistung, so begründen Dermatologen, warum sie Geld vom Patienten wollen. In den Augen der Krankenkassen ist diese aber schon mit der Grundpauschale für die Untersuchung bezahlt.
Und zwischen den Stühlen steht der verunsicherte und meist nur mit der Unterhose bekleidete Patient, der beim Wechsel zwischen Früherkennung und Behandlung schnell entscheiden soll, ob er bereit ist, den Lupenblick aus eigener Tasche zu bezahlen.
Den Streit angefacht hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDS). Anfang Juli veröffentlichte der Beratungsverein der gesetzlichen Krankenversicherer in seinem IGeL-Monitor eine Stellungnahme zur Dermatoskopie: Nach Ansicht der Prüfer sei die Auflichtmikroskopie bereits mit der Grundpauschale abgegolten, die der Hautarzt für die Untersuchung seines Patienten bekommt. Denn ein Dermatoskop gehöre zum Handwerkszeug des Dermatologen, so der MDS.
Das sieht der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) ganz anders. Die Dermatoskopie werde bei gesetzlich krankenversicherten Patienten in keinem Fall erstattet, erklärt BVDD-Vizepräsident Klaus Strömer. Denn im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), jenem Katalog, der alle Leistungen enthält, die ein Arzt der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber abrechnen kann, sei der Einsatz des Dermatoskops nicht enthalten. Daher habe der Patient auch keinen Anspruch darauf.
In der Praxis würden viele Hautärzte ihre Patienten auch mit dem Mikroskop untersuchen, ohne sich das als IGeL-Leistung bezahlen zu lassen. "Wir sehen mit der Lupe besser als ohne, die Dermatoskopie ist ein gängiges Verfahren, das ist unter Hautärzten völlig unstrittig", sagt Strömer. "Unser Wunsch wäre, dass dem Patienten die Behandlung auf dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bezahlt wird." Im Moment bliebe den Hautärzten gar nichts anderes übrig, als den Patienten die Dermatoskopie als IGeL-Leistung in Rechnung zu stellen, wenn sie korrekt sein wollen. Denn eine ärztliche Leistung dürfe aus berufsrechtlichen Gründen nicht kostenlos erbracht werden.
Grundpauschale oder eigene Abrechnungsnummer?
Diese Argumentation geht an der eigentlichen Problematik vorbei, findet Monika Lelgemann, Bereichsleiterin für evidenzbasierte Medizin beim MDS. "Es geht darum, ob es für die Dermatoskopie in Zukunft eine eigene Abrechnungsziffer geben wird, oder ob sie in der Grundpauschale enthalten ist."
Die Frage, ob die Dermatologen für das Auflichtmikroskop extra Geld bekommen oder nicht, muss der EBM-Bewertungsausschuss klären. In dem Gremium treffen Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen aufeinander. "Wir werden das Thema in den Bewertungsausschuss einbringen, damit es schnell eine Lösung gibt", sagt eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbands.
Die Argumentation der Krankenversicherer wird nicht einfacher durch das Verhalten mancher Kassen. So bezahlt etwa die Techniker Krankenkasse ihren Mitgliedern in neun Regionen im Rahmen von Zusatzverträgen die Auflichtmikroskopie, darunter einwohnerstarke Regionen in Nordrhein-Westfalen und ganz Bayern. Mithin könnte es für den Spitzenverband schwierig werden, in den kommenden Verhandlungen mit den Ärzten darauf zu pochen, dass ein Dermatoskop in jede Hautarztpraxis gehört und mit der Grundpauschale für jeden Patienten schon bezahlt sei.
Die Situation bleibt für die Patienten bis zu einer Lösung unbefriedigend. Sie sollten sich von ihrem Arzt vor Beginn der Hautkrebs-Früherkennung erklären lassen, wie er mit der Auflichtmikroskopie umgeht. Und dann entscheiden, ob ihnen die Dermatoskopie eine IGeL-Leistung wert ist oder nicht.

