29.07.2012
Minister Bahr
Krebsregister wird im August beschlossen
Brustkrebs-Früherkennung: Einheitliche Krebsregister sollen die Qualität verbessern helfen
Berlin - Nutzt es überhaupt, einen örtlich begrenztes Prostatatumor zu operieren? Eine Studie im renommierten "New England Journal of Medicine" stellte erst vor wenigen Tagen in Frage, dass der chirurgische Eingriff mehr bringt, als einfach nur abzuwarten. Abschließend geklärt ist die Frage nicht, was bei einem Tumor in der Vorsteherdrüse zu tun ist, der Hamburger Urologe Hartwig Huland warf den US-Forschern im SPIEGEL vor, ihre Patienten nicht lange genug beobachtet zu haben. Der Nutzen der Operation zeige sich erst nach 15 Jahren.
Um Streitfragen wie die nach der Prostatakrebs-Therapie zu beantworten, könnte ein bundesweites Krebsregister hilfreich sein. Das Bundesgesundheitsministerium plant ein solches Register, in dem die in den einzelnen Ländern erhobenen Daten von Tumorpatienten vergleichbar erfasst werden sollen. Minister Daniel Bahr (FDP) sagte im Interview mit der "Bild am Sonntag", das Bundeskabinett werde den Entwurf noch in der Sommerpause beschließen, am 22. August.
Aus den bundesweit einheitlichen Daten könnten dann neue Erkenntnisse zur Krebsbekämpfung genutzt und das Leben der Patienten verbessert werden, so Bahr. Als Beispiel nannte er die Prostatakrebserkrankungen, bei denen Betroffene nach der Operation oft über Inkontinenz und Impotenz klagen, wie eine Studie der Barmer GEK zeigte. "Hier könnten wir durch Krebsregister die Versorgung verbessern", sagte Bahr.
Umstritten ist neben der genauen Gestaltung der Krebsregister, wie diese bezahlt werden sollen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lehnt die im Referentenentwurf des Ministeriums für das Krebsplan-Umsetzungsgesetz geplante pauschale Beteiligung der Kassen in Höhe von 94 Euro je Fall ab. Zwar findet die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Doris Pfeiffer im Gesetzesentwurf viele gute Regelungen, um Krebs besser und frühzeitiger bekämpfen zu können. Pfeiffer wehrte sich vergangene Woche aber dagegen, dass die Kassen die Krebsregister pauschal finanzieren sollen: "Wenn ganz offenbar versicherungsfremde Leistungen wie Versorgungsforschung, die Zertifizierung von wissenschaftlichen Einrichtungen oder die Ressourcenplanung der Länder mit diesen Daten gefördert werden sollen, darf das nicht allein die Beitragszahler belasten." Die Einrichtung der Krebsregister sollen nach der aktuellen Planung die Länder finanzieren, die Betriebskosten die gesetzlichen Kassen und die privaten Krankenversicherungen.
Im Gesetzesentwurf sind klinische Krebsregister vorgesehen, deren jeweiliges Einzugsgebiet auf Landesebene festgelegt werden soll. Mehrfachmeldungen sollen durch einen Datenaustausch verhindert werden. Ziel des "Nationalen Krebsplans" ist neben dem Krebsregister auch eine erweiterte Früherkennung für Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs. Frühestens ab 2016 würden Versicherte zu den Untersuchungen für die beiden Krebsarten eingeladen werden, sagte Bahr in der "Bild am Sonntag".
dba/afp/dapd