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29.07.2012
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Minister Bahr

Krebsregister wird im August beschlossen

Brustkrebs-Früherkennung: Einheitliche Krebsregister sollen die Qualität verbessern helfen
DPA

Brustkrebs-Früherkennung: Einheitliche Krebsregister sollen die Qualität verbessern helfen

Bundesweit einheitliche Krebsregister sollen die Qualität der Behandlung verbessern helfen. Noch im August soll das Kabinett das neue Tumorregister beschließen. Unklar ist, wie die Datensammlung finanziert werden soll.

Berlin - Nutzt es überhaupt, einen örtlich begrenztes Prostatatumor zu operieren? Eine Studie im renommierten "New England Journal of Medicine" stellte erst vor wenigen Tagen in Frage, dass der chirurgische Eingriff mehr bringt, als einfach nur abzuwarten. Abschließend geklärt ist die Frage nicht, was bei einem Tumor in der Vorsteherdrüse zu tun ist, der Hamburger Urologe Hartwig Huland warf den US-Forschern im SPIEGEL vor, ihre Patienten nicht lange genug beobachtet zu haben. Der Nutzen der Operation zeige sich erst nach 15 Jahren.

Um Streitfragen wie die nach der Prostatakrebs-Therapie zu beantworten, könnte ein bundesweites Krebsregister hilfreich sein. Das Bundesgesundheitsministerium plant ein solches Register, in dem die in den einzelnen Ländern erhobenen Daten von Tumorpatienten vergleichbar erfasst werden sollen. Minister Daniel Bahr (FDP) sagte im Interview mit der "Bild am Sonntag", das Bundeskabinett werde den Entwurf noch in der Sommerpause beschließen, am 22. August.

Aus den bundesweit einheitlichen Daten könnten dann neue Erkenntnisse zur Krebsbekämpfung genutzt und das Leben der Patienten verbessert werden, so Bahr. Als Beispiel nannte er die Prostatakrebserkrankungen, bei denen Betroffene nach der Operation oft über Inkontinenz und Impotenz klagen, wie eine Studie der Barmer GEK zeigte. "Hier könnten wir durch Krebsregister die Versorgung verbessern", sagte Bahr.

Umstritten ist neben der genauen Gestaltung der Krebsregister, wie diese bezahlt werden sollen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lehnt die im Referentenentwurf des Ministeriums für das Krebsplan-Umsetzungsgesetz geplante pauschale Beteiligung der Kassen in Höhe von 94 Euro je Fall ab. Zwar findet die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Doris Pfeiffer im Gesetzesentwurf viele gute Regelungen, um Krebs besser und frühzeitiger bekämpfen zu können. Pfeiffer wehrte sich vergangene Woche aber dagegen, dass die Kassen die Krebsregister pauschal finanzieren sollen: "Wenn ganz offenbar versicherungsfremde Leistungen wie Versorgungsforschung, die Zertifizierung von wissenschaftlichen Einrichtungen oder die Ressourcenplanung der Länder mit diesen Daten gefördert werden sollen, darf das nicht allein die Beitragszahler belasten." Die Einrichtung der Krebsregister sollen nach der aktuellen Planung die Länder finanzieren, die Betriebskosten die gesetzlichen Kassen und die privaten Krankenversicherungen.

Im Gesetzesentwurf sind klinische Krebsregister vorgesehen, deren jeweiliges Einzugsgebiet auf Landesebene festgelegt werden soll. Mehrfachmeldungen sollen durch einen Datenaustausch verhindert werden. Ziel des "Nationalen Krebsplans" ist neben dem Krebsregister auch eine erweiterte Früherkennung für Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs. Frühestens ab 2016 würden Versicherte zu den Untersuchungen für die beiden Krebsarten eingeladen werden, sagte Bahr in der "Bild am Sonntag".

dba/afp/dapd

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insgesamt 3 Beiträge
1. Nachhilfe
querschläger1959 29.07.2012
Wie wäre es, wenn man sich mit evt.noch Lebenden aus der DDR in Verbindung setzt, um zu erfahren, wie man ein vorbildliches Krebsregister zum Laufen bringt. Alternativ hätte man es natürlich schon mit Beginn der 90-er Jahren [...]
Zitat von sysopBundesweit einheitliche Krebsregister sollen die Qualität der Behandlung verbessern helfen. Noch im August soll das Kabinett das neue Tumorregister beschließen. Unklar ist, wie die Datensammlung finanziert werden soll. Bahr: Krebsregister wird noch im August beschlossen - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/0,1518,847036,00.html)
Wie wäre es, wenn man sich mit evt.noch Lebenden aus der DDR in Verbindung setzt, um zu erfahren, wie man ein vorbildliches Krebsregister zum Laufen bringt. Alternativ hätte man es natürlich schon mit Beginn der 90-er Jahren auf die West-Länder ausweiten können... Zitat aus Wikipedia: "Das 1952/1953 entstandene Nationale Krebsregister der DDR erfasste zwischen 1961 und 1989 die Daten zur Diagnose, zur Therapie und zum Krankheitsverlauf von insgesamt rund 1,8 Millionen Patienten. Die Erfassungsrate in diesem Zeitraum entsprach rund 95 Prozent der Krebsfälle in der DDR. Damit gehörte das Register im internationalen Vergleich zu den größten epidemiologischen Datensammlungen im Bereich der Onkologie..." Nationales Krebsregister der DDR (http://de.wikipedia.org/wiki/Nationales_Krebsregister_der_DDR)
2. DDR Register
emma 30.07.2012
"Zum Bestand gehören auch die 1,8 Millionen Fälle aus den Jahren 1961 bis 1989, die im Nationalen Krebsregister der DDR elektronisch gespeichert waren. ...Das DDR-Register entsprach nicht dem bundesdeutschen Datenschutz...Der [...]
"Zum Bestand gehören auch die 1,8 Millionen Fälle aus den Jahren 1961 bis 1989, die im Nationalen Krebsregister der DDR elektronisch gespeichert waren. ...Das DDR-Register entsprach nicht dem bundesdeutschen Datenschutz...Der Datenbestand des Nationalen Krebsregisters der DDR hätte nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik eigentlich vollständig und unverzüglich gelöscht werden müssen. Er war nach bundesdeutschem Recht unrechtmäßig zustande gekommen, da die Betroffenen der Meldung nicht zugestimmt hatten und zudem die Daten auf die Personen rückführbar waren. ." Quelle: Deutsches Ärzteblatt Etwas anderes hat wohl auch keiner wirklich von einer DDR-Datenbank erwartet....
3. Datenschutz interessiert keinen?!
schokohimbeereis 31.07.2012
Tja, schade nur, dass sich auch viele Landeskrebsregister heute nicht um Patientenrechte und Datenschutz kümmern! So steht im Landeskrebsregistergesetzt Baden-Württemberg lediglich, dass Patienten "von der beabsichtigten [...]
Zitat von emmaDas DDR-Register entsprach nicht dem bundesdeutschen Datenschutz...Der Datenbestand des Nationalen Krebsregisters der DDR hätte nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik eigentlich vollständig und unverzüglich gelöscht werden müssen. Er war nach bundesdeutschem Recht unrechtmäßig zustande gekommen, da die Betroffenen der Meldung nicht zugestimmt hatten und zudem die Daten auf die Personen rückführbar waren. ." Quelle: Deutsches Ärzteblatt Etwas anderes hat wohl auch keiner wirklich von einer DDR-Datenbank erwartet....
Tja, schade nur, dass sich auch viele Landeskrebsregister heute nicht um Patientenrechte und Datenschutz kümmern! So steht im Landeskrebsregistergesetzt Baden-Württemberg lediglich, dass Patienten "von der beabsichtigten Meldung frühstmöglich zu unterrichten sind", "in der Regel vor der Meldung". Der Patient muß nicht zustimmen, er darf lediglich aktiv widersprechen - so er denn überhaupt informiert wird! (Landesrecht BW LKrebsRG | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesetz über die Krebsregistrierung in Baden-Württemberg (Landeskrebsregistergesetz - LKrebsRG) ... | gültig ab: 14.03.2006 (http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=5FD28CF89ACC443D752D0E113264BE78.jpb4?quelle=jlink&query=KrebsRegG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-KrebsRegGBW2006pP4)) Auch sind die Daten in den bundesdeutschen Landeskrebsregistern sehr wohl auf die Patienten rückführbar - es muß nur irgend jemand die Datenbank der "Vertrauensstelle" hacken und schon hat er Namen, Adressen und Geburtsdaten aller an Krebs erkrankten Menschen des jeweiligen Bundeslandes! Krebsregister sind eine gute und sinnvolle Idee - entweder mit konsequent anonymer Erfassung der Daten oder mit konsequenter Einholung der Einwilligung der Betroffenen -vor- Datenerhebung!

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