03.08.2012
Organspendeskandal
Ärztepräsident fordert schärfere Kontrollen
Montgomery (Juni 2011): "Die bekannt gewordenen Manipulationen haben nichts mit der Notwendigkeit zur Organspende zu tun."
Berlin - Seit Mittwoch ist das neue Transplantationsgesetz in Kraft. Doch angesichts des Organspendeskandals in Göttingen und Regensburg fordert der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, noch schärfere Kontrollen - und mehr Geld für zusätzliche Prüfer.
Außerdem müsse es scharfe berufsrechtliche Konsequenzen geben. "Was die Selbstverwaltung braucht, sind weitere Kompetenzen", sagte der Ärztepräsident der Tageszeitung "Die Welt". Es solle nach dem amerikanischen Vorbild spezielle Prüfer geben, die flächendeckend kontrollieren, aber auch ganze Verläufe von Transplantationen begutachten könnten. "Dafür ist mehr Personal und mehr Geld nötig, darüber müssen wir sprechen", sagte Montgomery der Zeitung. Bisher könnten Prüfer nur Einzelfällen nachgehen.
"Ich halte überhaupt nichts von einer staatlichen Aufsicht oder von staatlichen Gremien", fügte der oberste Ärztefunktionär hinzu. Als Beleg führte er an, dass "weder das bayerische Wissenschaftsministerium noch die Strafverfolgungsbehörden ein Interesse gezeigt haben", die Unregelmäßigkeiten an der Uni-Klinik Regensburg vor rund sieben Jahren aufzuklären.
Als weitere Maßnahme forderte Montgomery, das berufsrechtliche Instrumentarium der Ärzte zu schärfen: "Wir müssen zu stärkeren Sanktionen kommen. Man könnte Ärzten, die sich nicht korrekt verhalten, bestimmte Tätigkeiten wie etwa Transplantationen verbieten."
Das neue Transplantationsgesetz beinhaltet unter anderem folgende zentrale Punkte:
- Entnahmekrankenhäuser müssen fortan einen Transplantationsbeauftragten bestellen, der eine Organspende in seiner Klinik organisiert und überwacht, die Arbeit mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) koordiniert und die psychologisch schwierigen Gespräche mit den Angehörigen der verstorbenen Spender führt.
- Die Kontrollmechanismen bei einer Organspende sollen verbessert werden. Dabei nimmt eine bei der Bundesärztekammer (BÄK) angesiedelte Prüfungskommission die Abläufe genau unter die Lupe, von der Feststellung des Hirntods eines Spenders über die Vermittlung durch die DSO bis hin zur Implantation des Organs. Die Transplantationszentren und die Entnahmekrankenhäuser sind ausdrücklich gesetzlich verpflichtet, der Prüfungskommission Unterlagen über getroffene Vermittlungsentscheidungen zur Verfügung zu stellen. Verstöße gegen das Transplantationsgesetz müssen an die Länderbehörden gemeldet werden.
- Die sogenannte Entscheidungslösung, nach der sich jeder Bürger für oder gegen eine Organspende entscheiden kann, tritt erst am 1. November in Kraft. Dann fällt auch der Startschuss zur vorgesehenen Befragung der Bürger über ihre Bereitschaft zur Organspende im Todesfall. Die Versicherten sollen ihre Einstellung zu einer Organspende dokumentieren - das soll zukünftig sogar auf der Gesundheitskarte möglich sein.
Hinter der Reform steht das Ziel, die Zahl der Organspender in Deutschland zu erhöhen. Hierzulande spenden noch deutlich weniger Menschen Nieren, Herz oder Leber als etwa in Spanien, den USA oder Frankreich.
Montgomery rief potentielle Spender auf, sie sollten sich nicht von ihrem Willen zur Organspende abbringen lassen. Es gebe viele Patienten, die "dringend auf eine Spende angewiesen" seien, sagte er. "Die bekannt gewordenen Manipulationen haben nichts mit der Notwendigkeit zur Organspende zu tun."
cib/dpa