07.11.2012
Igel
Ärzte informieren mangelhaft über Selbstzahler-Leistungen
Die Kosten übernimmt der Patient: Bei vielen Igel-Leistungen ist der Nutzen umstritten
Berlin - Wo Patienten auch hinkommen, die Frage nach der Individuellen Gesundheitsleistung (Igel) wartet schon auf sie. Beim Augenarzt: Sollte nicht der Augeninnendruck gemessen werden, um ein Glaukom aufspüren zu können? 22 Euro. Beim Zahnarzt: Mit einer professionellen Zahnreinigung ließe sich doch Schaden von den Zähnen abwenden? Ab 35 Euro. Oder beim Frauenarzt: eine Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke als Krebsfrüherkennung? Gibt es ab 16 Euro. Allen drei Angeboten gemein ist, dass der Igel-Monitor des Medizinischen Dienstes des Krankenkassen-Spitzenverbands nicht viel von ihnen hält.
So harsch fällt das Urteil einer neuen Studie im Auftrag des Bundesverbraucherschutzministeriums nicht aus. Doch nach den Ergebnissen der Untersuchung werden Patienten in Arztpraxen nur ungenügend über die individuellen Gesundheitsleistungen informiert. Ministerin Ilse Aigner (CSU) hat die Igel-Studie am Mittwoch in Berlin vorgestellt, in der Patienteninformationen zu Selbstzahlerleistungen untersucht wurden. Die Informationsangebote weisen demnach deutliche Defizite auf und bieten keine zuverlässige Verbraucherinformation.
"Patienten haben ein Recht auf Transparenz, hier krankt es noch an manchen Stellen", sagte Aigner. Um das Für und Wider einer Behandlung abwägen und das optimale Angebot auswählen zu können, seien die Patienten auf klare, zuverlässige Informationen angewiesen, die sie aber oft nicht erhielten.
Selbstzahlerleistungen zur Früherkennung oder sport- und reisemedizinische Untersuchungen sind ein großer Markt: Deutsche Ärzte bieten ihren Patienten insgesamt mehr als 350 solcher Zusatzleistungen an, mit denen die Arztpraxen jährlich mindestens 1,5 Milliarden Euro umsetzen. Zu den häufigsten Leistungen gehören der PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs und das Glaukom-Screening.
"Vielfach keine zuverlässige Verbraucherinformation"
Das Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (Iges) und Medizinrechtler der Universität Köln nahmen für das Verbraucherschutzministerium die Informationsangebote im Internet und in Arztpraxen unter die Lupe und bewerteten dabei unter anderem Verständlichkeit und Übersichtlichkeit. Vor allem die Informationen in den Praxen schneiden demnach schlecht ab und sind laut Studie "vielfach keine zuverlässige Verbraucherinformation".
Das Internetportal Igel-Monitor des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDS), in dem sich Versicherte über die Bewertung einzelner Selbstzahlerleistungen informieren können, hält die Studie dagegen für fundiert und detailliert. Auch die heute aktualisierten Informationen im "Igel-Check" von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) wurden als "sehr gute Möglichkeit" bewertet, sich zu informieren.
Erst vor kurzem hatten Verbraucherschützer kritisiert, dass Patienten nur unzureichend über die Igel-Leistungen aufgeklärt würden und massiver Werbung ausgesetzt seien. In einer Umfrage der Verbraucherzentralen gab nur jeder Vierte an, dass er vom Arzt über Risiken der Selbstzahlerleistungen informiert wurde.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), sieht grundsätzlichen Bedarf zur Optimierung der Igel-Informationen. Zwar sei bereits geregelt, dass die Igel-Leistungen vom Patienten beim Arzt nachgefragt werden müssen und nicht umgekehrt dem Patienten angeboten werden sollen. Es mangele aber zu oft "an der nötigen Transparenz und sachlicher Information", sagte Zöller.
Der Nutzen vieler Igel-Leistungen bleibt unklar oder umstritten
Zudem bleibt der medizinische Nutzen von Igel-Leistungen in vielen Fällen umstritten oder unklar. Kritiker beklagen, dass viele Igel-Untersuchungen zu falschen Befunden und damit zu unnötigen Eingriffen führen können.
Die deutschen Ärzteverbände dagegen halten einige Selbstzahlerleistungen für eine sinnvolle Ergänzung des medizinischen Angebots. Solange Krankenkassen nicht alles bezahlten, was im Einzelfall medizinisch sinnvoll sei, könne den individuellen Gesundheitsleistungen nicht per se die Existenzberechtigung abgesprochen werden, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery. Wichtig seien allerdings "seriöse Informationen zum richtigen Umgang" mit den Leistungen. Außerdem müssten auch die Ärzte verantwortungsvoll mit diesen zusätzlichen Angeboten umgehen.
Der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Köhler räumte ein, dass neben sinnvollen Untersuchungen und Behandlungen auch solche angeboten würden, "die kritisch betrachtet werden müssen". Es sei daher wichtig, sich an Regeln zu halten. Im aktualisierten Ratgeber der Ärzteverbände erführen die Bürger, um welche Leistungen es gehe, warum gesetzlich Versicherte dafür zahlen müssten und auf was jeder achten sollte, der von seinem Arzt eine solche Leistung angeboten bekommt.
Im geplanten Patientenrechtegesetz sollen die Igel-Leistungen mit einer Pflicht zur detaillierten Information und Sanktionsmöglichkeiten reguliert werden.
dba/AFP/dapd