13.12.2012
Einigung
Deutsche Krebshilfe stemmt bundesweites Register
Frau bei der Mammografie: Die Krebshilfe nennt die Register lange überfällig
Berlin - Jeder Krebspatient in Deutschland soll künftig erfasst werden - nicht nur seine Diagnose, sondern auch die Therapie wird in Datenbanken gespeichert, falls die Pläne der Bundesregierung für das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz umgesetzt werden.
Mit Hilfe der umfassenden Register sollen Früherkennung und Behandlung von Tumorkrankheiten verbessert werden. Noch ist das Gesetz allerdings nicht durch das Parlament. Doch eine entscheidende Frage ist jetzt geklärt: Die Anschubfinanzierung für die Krebsregister steht.
Die spendenfinanzierte Deutsche Krebshilfe wird 90 Prozent der Kosten für den Aufbau der Datenbanken übernehmen - das sind geschätzte 7,2 Millionen Euro, die restlichen circa 800.000 Euro tragen die Bundesländer. Diese Einigung haben Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krebshilfe, Hans-Peter Krämer, am Donnerstag in Berlin verkündet.
In drei Jahren flächendeckend klinische Krebsregister
Den Investitionsbedarf für den Aufbau der Krebsregister schätzen die Bundesländer auf etwa acht Millionen Euro. Bahr sagte, er sei der Deutschen Krebshilfe für ihr finanzielles Engagement dankbar: "In drei Jahren können wir flächendeckend klinische Krebsregister haben, die können dann mit ihrer Arbeit beginnen."
Hans-Peter Krämer von der Deutschen Krebshilfe verwies darauf, dass die Gründerin des Vereins, Mildred Scheel, den Ausbau klinischer und flächendeckender Krebsregister bereits 1982 gefordert habe. "Deutschland hinkt hinterher", sagte Krämer. Derzeit arbeite das für die Datenaufbereitung zuständige Robert Koch-Institut (RKI) vor allem mit Informationen des Saarlandes, wo es eine den geplanten Registern ähnliche Datensammlung schon gibt. "Das Gesetz kann die Versorgung von Krebspatienten entscheidend verbessern. Es ist ein Schritt, der wirklich überfällig war."
Die Zahl der neuen Register ist noch unklar
Wie viele Register aufgebaut würden, sei noch unklar, sagte der Vertreter der Länderminister, Saarlands Gesundheitsminister Andreas Storm (CDU). Die Lage in den Ländern ist unterschiedlich: Während es in Ostdeutschland zum Teil schon gute Datensammlungen gibt, klaffen vor allem in den westdeutschen Bundesländern große Lücken.
Derzeit berät das Parlament über den Gesetzentwurf, der neben den Krebsregistern auch eine Ausweitung der Screening-Programme für Darm- und Gebärmutterhalskrebs vorsieht. Passiert der Entwurf das Parlament, könnte das Gesetz noch im ersten Halbjahr 2013 in Kraft treten.
Die neuen Krebsregister werden nach dem Gesetzentwurf von den Bundesländern in allen Krankenhäusern eingerichtet, die Standards dafür bundesweit einheitlich vorgegeben. Nach der Anschubfinanzierung durch die Krebshilfe sind nach Planung der Bundesregierung die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Pflicht. Die Register sollen alle wichtigen Daten zum Verlauf einer Erkrankung erfassen - von der Diagnose über jeden einzelnen Behandlungsschritt bis zu Heilung oder Tod. Dadurch sollen die Qualität der Versorgung verbessert und Vergleiche zwischen Kliniken möglich werden.
Viele Krebsmediziner begrüßen die Pläne für die bundesweiten Register. Kritik an der langfristigen Finanzierung kam allerdings bereits bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs im Sommer von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV), die sich dagegen wehren, die Kosten zu übernehmen, obwohl es sich bei den Registern aus ihrer Sicht um versicherungsfremde Leistungen handele. Dieser Kritikpunkt ist aus Sicht des GKV-Spitzenverbands nach wie vor nicht ausgeräumt, sagte eine Sprecherin zu SPIEGEL ONLINE: Nicht nur die gesetzlichen Krankenversicherungen und ihre Versicherten profitierten von den Krebsregistern, insofern sei nicht einzusehen, dass nur die gesetzlichen Kassen für die Kosten der Datenbanken aufkommen sollten.
Was das neue Krebsregister bringt: Lesen Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
dba/dpa