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19.02.2013
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Präimplantationsdiagnostik

Gentests an Embryonen ab 2014 möglich

Kontrollierte Befruchtung einer Eizelle: Erbguttests in bestimmten Fällen erlaubt
DPA

Kontrollierte Befruchtung einer Eizelle: Erbguttests in bestimmten Fällen erlaubt

Er war bis zuletzt heftig umstritten, doch der Erbguttest vor einer künstlichen Befruchtung wird von 2014 an möglich sein. Mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik können Paare dann das Erbgut des Embryos untersuchen lassen - in engen Grenzen.

Berlin - Nach jahrelangen Debatten hat die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) die letzte Hürde in Deutschland genommen. Das Bundeskabinett ließ am Dienstag in Berlin eine Verordnung mit den zentralen Details für die Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas passieren. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium in Berlin mit.

Die Verordnung tritt nach zwölf Monaten in Kraft. Dann können Paare nach einer künstlichen Befruchtung zu der Methode greifen, wenn ihre Genanlagen eine Tot- oder Fehlgeburt oder schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich machen. Die Bundesländer haben soviel Zeit, um vorgeschriebene Stellen aufzubauen.

Embryonen mit Schäden sollen der Mutter nicht eingepflanzt werden. Kritiker hatten vor einer Selektion menschlichen Lebens gewarnt. Allerdings hatte bereits im Juli 2011 der Bundestag nach emotionaler Debatte ohne Fraktionszwang der begrenzten Zulassung der PID bei grundsätzlichem Verbot zugestimmt. Als das Gesetz im Dezember 2011 in Kraft trat, kam damit zunächst nur das Verbot zum Tragen. Denn für die gewünschten Ausnahmen von diesem Verbot fehlte die Rechtsverordnung.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte, nun gebe es endlich Rechtssicherheit für betroffene Paare. "Die Durchführung der PID wird in einem sehr engen gesetzlichen Rahmen möglich sein." Geschätzt rund 200 Fälle pro Jahr gibt es in Deutschland. "Die Paare haben häufig eine Tortur hinter sich."

Vorgenommen werden soll der Test in speziellen Zentren. Nicht alle geeigneten Einrichtungen werden laut Verordnung automatisch zugelassen. Die Landesbehörden entscheiden. Unabhängige Ethikkommissionen müssen zudem in Einzelfallentscheidungen zustimmen.

Der Bundesrat hatte dem Verordnungsentwurf von Bahr zugestimmt, aber Änderungen beschlossen. Diese sind mit dem Kabinettsbeschluss nun übernommen worden. Keine Mehrheit hatte die Forderung gefunden, dass die Länder selbst über die Zusammensetzung der Ethikkommissionen befinden können.

Basil Wegener, dpa

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insgesamt 1 Beitrag
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Subco1979 19.02.2013
Wie sich da wieder die PID-Kritiker in das Leben anderer Menschen einmischen wollen werden... "Nein, ihr dürft nicht so leben (mit PID und ohne erhöhtes Behinderungsrisiko), weil wir... " ja, was wollen die eigentlich? [...]
Wie sich da wieder die PID-Kritiker in das Leben anderer Menschen einmischen wollen werden... "Nein, ihr dürft nicht so leben (mit PID und ohne erhöhtes Behinderungsrisiko), weil wir... " ja, was wollen die eigentlich? a) andere Menschen im Elend sehen und sich daran ergötzen? b) andere Welt- und Lebensansichten weitmöglichst auslöschen oder verbieten, um sicher vor allem zu sein, was "anders" ist? c) sich durch das Aufzwingen der eigenen Meinung auf das Leben anderer Menschen eine Befriedigung des Wunschen nach der Beherrschung Anderer erfüllen? d) oder einfach nur den Oberlehrer spielen, um sich zu Menschen 1. Klasse - dem "besseren Menschen" - aufzuschwingen? Schließlich verlangt niemand von denen, ebenfalls solche Verfahren nutzen zu müssen... es entsteht denen 0 Schaden in ihrem Leben - außer, a-d nicht durchzuführen.

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