06.06.2012
Arbeitsrecht zur EM
Fußball ist Chefsache
Rote Karte für Schwarzgucker: Lieber beim Chef rückversichern
Nur noch zwei Tage bis zur Fußball-Europameisterschaft. Für viele Fußballfreunde ist nicht nur spannend, wie die deutsche Nationalmannschaft abschneidet, sondern auch, ob sie sich deren Spiele überhaupt live ansehen können: Acht der insgesamt 31 Spiele des Turniers beginnen um 18 Uhr. Längst nicht jeder Fan ist dann schon im Feierabend.
Laut einer Studie zur Weltmeisterschaft durfte 2010 nur jeder dritte deutsche Arbeitnehmer die Arbeit zum Fußballgucken unterbrechen. Und nur bei zwölf Prozent der Unternehmen, die diese Fußballpausen erlaubten, zählte das Mitfiebern vorm Fernseher als Arbeitszeit. Bei allen anderen musste nachgearbeitet werden
Wie viel Entgegenkommen dürfen Arbeitnehmer also erwarten? Ob und wie ein fußballbegeisterter Mitarbeiter die EM am Arbeitsplatz verfolgen darf, entscheidet allein der Arbeitgeber, sagt Michael Henn. Der Präsident des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA) mahnt deshalb zur Vorsicht. Denn beim Fernsehen im Büro sind die Rechte der Arbeitnehmer eng begrenzt.
- Dürfen Beschäftigte einfach gucken?
Nein, Dienst ist Dienst. Grundsätzlich geht ohne das ausdrückliche Okay des Chefs gar nichts, wie Arbeitsrechtler Henn erläutert. Einen Anspruch auf Fernsehengucken während der Arbeitszeit gibt es nicht. Das lenkt zu sehr ab, da könnte die Arbeit drunter leiden, fürchten viele Chefs. Wer die EM gern anschauen will, etwa während der Abendschicht oder beim Bereitschaftsdienst, müsse vorher seinen Chef "überzeugen", falls dieser nicht von vornherein großzügig sei, rät Henn. Halten sich Mitarbeiter nicht an die Spielregeln und gucken heimlich, kann das eine Steilvorlage für eine Abmahnung sein. Im Wiederholungsfall droht sogar die Kündigung.
- Was ist mit Radiohören?
Auch da hat der Chef prinzipiell ein Wörtchen mitzureden. Meist sind Arbeitgeber aber recht großzügig und geben vielen Arbeitnehmern die Chance, Spiele nebenbei am Radio zu verfolgen. Voraussetzung: Kollegen oder Kunden werden nicht gestört, und die Arbeit bleibt nicht liegen. Steht bereits ein Radio am Arbeitsplatz, sollten sich Beschäftigte trotzdem sicherheitshalber beim Chef noch einmal rückversichern, dass die EM okay geht, empfiehlt Henn. Wer sein privates Radio mitbringen will, muss vorher um Erlaubnis fragen.
- Wie steht es um Internet und Handy?
Vorsicht ist auch beim Online-Gucken von Spielen als Live-Stream am Firmen-PC oder etwa über das eigene Smartphone geboten - selbst dann, wenn das private Surfen im Job normalerweise toleriert wird. Hat der Arbeitgeber das nicht ausdrücklich zur EM erlaubt, sollte der Fußballfan von einem Verbot ausgehen. "Die Arbeitsleistung ist - wie schon beim Fernsehgucken - auch bei den Internetübertragungen beeinträchtigt", sagt Arbeitsrechtler Henn.
Und das eben mindestens 90 Minuten lang. Diese Dauer gilt als übermäßig und damit als Verletzung der Arbeitspflicht. Mal schnell den Spielstand via Live-Ticker online abfragen, dürfte in den meisten Fällen dagegen kein Problem sein.
- Was gilt ohne offizielles EM-Verbot?
Dann können Beschäftigte trotzdem nicht automatisch von einer Zustimmung des Arbeitgebers ausgehen. Vorher nachfragen sei immer ratsam, betont Henn. Wer hofft, dass der Chef zur EM schon mal ein Auge zudrückt, geht ein hohes Risiko ein. Das Arbeitsrecht sieht bei internationalen Großereignissen keine Sonderregelungen vor. Aber: War Fernsehen im Betrieb zur EM oder WM bislang stets geduldet, muss der Arbeitgeber es ausdrücklich verbieten, wenn es diesmal anders sein soll.
- Was ist mit kurzfristigen Urlaubswünschen?
Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber den Wunsch nach einem bezahlten Urlaubstag berücksichtigen. Es sei denn, es sprechen betriebliche Belange dagegen. Etwa, wenn die Auftragsbücher voll und viele Kollegen krank sind oder die halbe Belegschaft schon zur EM frei hat. Hat der Chef die Auszeit genehmigt, ist er daran auch gebunden. Wer erst kurz vor Anpfiff Urlaub haben will, weil das Wetter schön wird und die Grillparty lockt, hat nicht die besten Karten. Ist der Chef großzügig und erlaubt EM-Gucken am Bildschirm, stellt sich oft die Frage:
- Darf die Belegschaft auf Tore anstoßen?
Sieht der Arbeitsvertrag oder der Arbeitsschutz kein Verbot vor, dürfen die Mitarbeiter während der Arbeitszeit tatsächlich ein Gläschen Bier oder Sekt trinken. Der Arbeitgeber kann dann kein generelles Alkoholverbot verhängen. Allerdings sollte sich die Belegschaft nicht zu viel genehmigen. Wie beim Radiohören ist die Grenze erreicht, wenn die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter und die Sicherheit am Arbeitsplatz eingeschränkt werden.
Im Allgemeinen gilt zum Fußballgucken am Arbeitsplatz die Fußballer-Devise des Fairplay. Wer das Thema mit seinem Chef bespricht und Rücksicht auf Kollegen nimmt, hat gute Chancen, dass aus dem Fußballspiel im Büro kein Trauerspiel wird. Am leichtesten fällt es, wenn der Chef selbst ein glühender Fußballfan ist.
dapd/afp/jes/mamk
