08.11.2012
Arbeiter in Rage
"Ich hau dir vor die Fresse" - Job weg
Böser Blick: Derbe Drohungen gegen den Chef können sich schnell rächen
Wüste Drohungen am Arbeitsplatz können zur fristlosen Kündigung führen. Damit muss ein Arbeitnehmer rechnen, auch wenn er schon seit Jahrzehnten bei einem Betrieb beschäftigt ist. Denn kein Chef muss einfach hinnehmen, dass ihm ein Angestellter Prügel androht.
Das hat am Mittwoch das Arbeitsgericht Mönchengladbach im Fall eines Arbeiters entschieden, der sich mit seinem unmittelbaren Vorgesetzten überworfen hatte. Der Mann arbeitete seit 1987 im Bereich Straßenmanagement bei der Stadt Mönchengladbach und stritt mit dem Chef über Bodenbelagsarbeiten. Dabei sagte er, wie ein anderer Mitarbeiter bestätigte:
"Ich hau dir vor die Fresse, ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden. Der kriegt von mir eine Schönheitsoperation, wenn ich dann die Kündigung kriege, ist mir das egal."
Prompt bekam er im Juni dieses Jahres tatsächlich die Kündigung - und zwar fristlos. Egal war das dem Angestellten dann aber doch nicht, er ging vor das Arbeitsgericht. Begründung für seine Kündigungsschutzklage: Der Chef habe ihn zuvor massiv provoziert.
Das konnte der Mönchengladbacher Arbeiter vor Gericht aber nicht hinreichend beweisen. Die Richter wiesen seine Klage ab, denn der Mann habe seinen Vorgesetzten "in strafrechtlich relevanter Art und Weise bedroht". Zudem war es nicht der erste Fall, schon ein Jahr vorher hatte er wegen Bedrohung seines damaligen Chefs eine Abmahnung erhalten. Daher sei die fristlose Kündigung rechtswirksam (Aktenzeichen 6 Ca 1749/12).
Oft kommen Angestellte mit Abmahnungen davon
Bei derartigen Entgleisungen gerät stets der Job in Gefahr, vor allem wenn sie mit einer konkreten Gewaltandrohung verbunden sind. Über Beleidigungen in Unternehmen urteilen Arbeitsgerichte ständig - aber nicht jedes harte Wort im Streit legen sie gleich auf die Goldwaage. Überraschend häufig kommen Arbeitnehmer, wenn sie den Chef verbal hart angehen, mit einer Abmahnung davon. So war es etwa bei einem Angestellten, der seinen Boss als "Wichser" und die Firmenleitung als "Arschlöcher" beschimpft hatte; so war es auch beim Bereichsleiter eines Lebensmittel-Discounters nach seinem sarkastischen Spruch "Jawohl, mein Führer".
Was für Richter in solchen Fällen zählt: Wie hat sich der Chef selbst verhalten, wie ist der Konflikt entstanden, lernt ein Arbeitnehmer daraus, oder kann sich so ein Vorfall wiederholen? Wichtig ist auch, wie lange jemand schon in einem Unternehmen beschäftigt ist, ob er sich zuvor tadellos verhalten hat und ob soziale Gründe gegen die Kündigung sprechen.
Wenn Arbeitsgerichte alle Umstände würdigen, entscheiden sie nicht selten recht milde und gestehen Arbeitnehmern eine zweite Chance zu oder halten zumindest eine fristgerechte Kündigung für angemessener als einen sofortigen Rausschmiss. Das zeigt auch eine Reihe von Urteilen zu Beleidigungen via Facebook - von "Speckrolle" über "Drecksau" bis zu "arme Pfanne"".
jol
