12.12.2012
KarriereSPIEGEL-Adventskalender
Wo geht's denn hier ins Spaßbad?
Darf ich im Bikini zur Arbeit gehen oder in Badehose? Ist es okay, den Kollegen mit Deo einzusprühen? Und eignet sich ein Hamster als Bürotier? Wahrscheinlich haben Sie sich diese Fragen noch nie gestellt. Beantwortet werden sie trotzdem - von Karriere-, Stil- oder Etiketteberatern. Sie geben jeden Tag alles, um anderen das Leben leichter zu machen. Und dann verstauben ihre Tipps bei uns in der Redaktion.
Schade eigentlich. Wären die Ratschläge halb so banal, wären sie doppelt so sinnvoll. Aber für einen Lacher taugen sie allemal. Wir haben die skurrilsten und pappnasigsten Tipps dieses Jahres gesammelt und im KarriereSPIEGEL-Adventskalender verstaut. Lesen Sie heute:
12. Dezember: Zeig her deinen Träger
Einfarbig ist dieser Bikini schon mal, mit Seitenträgern ginge er glatt als Büro-Outfit durch
Zeit sparen lässt sich natürlich, wenn man das Bade-Outfit gleich morgens drunterzieht. Doch da schrillen schon die Alarmglocken, rein knigge-mäßig: Für Frauen wartet hier nämlich ein echtes Fettnäpfchen! Und wir fragen: Was ist denn nun schon wieder?
"Bikiniträger gehen im Büro gar nicht", sagt Knigge-Beraterin Karin Felicitas Hallinger aus Landsberg bei Augsburg seufzend. Da denke der Chef: Die wartet nur drauf, dass sie ins Wasser kann. Nicht ganz so streng mit den Kleidervorschriften nimmt es Personal Shopperin Sonja Grau aus Ulm. Bikini statt Dessous sei im Büro schon mal erlaubt, vorausgesetzt es entspricht ihren detaillierten Vorstellungen: "Es sollte ein unauffälliges, einfarbiges Modell mit Seitenträgern sein, das nicht im Nacken schließt." Schaut dann der Träger unter der Bluse hervor, werde er als BH-Träger wahrgenommen.
Und diesen Anblick kennen Ihre Kollegen ja wohl, oder?
- Dieser Tipp richtet sich an: Wasserratten
- Punkte auf der Ach-was-du-nicht-sagst-Skala: 9 von 10
- Wie es danach weitergeht: Gar nicht, denn die Unterwäsche ganz wegzulassen ist definitiv keine Option.
