28.01.2013
Arbeitsrecht
Keine Extrawurst für Berufsanfänger
Wer wird wohl den Job bekommen: Der Anfänger oder der Erfahrene?
Traineeprogramme gelten als Karrieresprungbrett für Hochschulabsolventen. Die Teilnehmer verdienen zwar im Zweifel weniger als bei "normalen" Festanstellungen, dafür winkt ihnen in gut strukturierten Programmen eine praxisnahe Ausbildung und im Idealfall die Eintrittskarte für den weiteren Karriereweg. Bislang galt, dass Unternehmen solche Stellen gezielt für Berufsanfänger ausschreiben dürfen. Doch das könnte sich durch ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts nun ändern (Az. 8 AZR 429/11).
Ein Krankenhaus hatte ein Traineeprogramm für Hochschulabsolventen/Young Professionals ausgeschrieben. Ein 36 Jahre alter Rechtsanwalt mit einiger Berufserfahrung bewarb sich, kassierte eine Absage - und klagte. Er berief sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das eine Diskriminierung wegen des Alters verbietet. In den ersten beiden Instanzen war der Mann erfolglos.
Doch das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied nun: Eine Stellenausschreibung, die sich ausdrücklich an Hochschulabsolventen und Berufsanfänger richtet, kann ein Indiz für eine Altersdiskriminierung sein. Die Folge: Kann der Arbeitgeber keine anderen Sachargumente für die Kandidatenauswahl vortragen, können erfolglose Bewerber, bei denen vermeintlich das Alter den Ausschlag gab, eine Entschädigung verlangen. Das BAG hat den Fall nun an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen. Das soll klären, warum der Kläger die Stelle nicht bekommen hat: War tatsächlich das Alter ausschlaggebend? Oder waren seine Examensnoten nicht gut genug?
Richtig ist: Stellenausschreibungen, die sich gezielt nur an Hochschulabsolventen und Berufsanfänger richten, bevorzugen faktisch Jüngere und benachteiligen Ältere, wenngleich es natürlich nicht nur junge Absolventen gibt. An den Bedürfnissen der Arbeitswelt geht das Urteil des BAG dennoch vollkommen vorbei: Ein Traineeprogramm, das Absolventen gerade nicht als billige Arbeitskräfte missbraucht, dient einer speziellen Förderung von Nachwuchskräften. Als künftige Führungskräfte sollen die Trainees wichtige Firmenbereiche und Personen in einem beschleunigten und strukturierten Zeitrahmen kennenlernen und sich selbst vorstellen. Traineeprogramme komplettieren also das Studium. Das hat auch die Vorinstanz im aktuellen Fall zutreffend festgestellt.
Absolventen ohne Berufserfahrung haben auf dem Arbeitsmarkt häufig einen Nachteil, weil viele Stellenausschreibungen - was bislang noch als zulässig angesehen wird - Berufserfahrung verlangen. Traineeprogramme für Berufsanfänger können diesen Nachteil nur für eine relativ geringe Zahl von Bewerbern kompensieren.
Auch in Zukunft werden Unternehmen Traineeprogramme anbieten, um ihren Bedarf an künftigen Führungskräfte zu decken und Absolventen ein Hineinschnuppern in die unterschiedlichen Abteilungen zu ermöglichen. Ändern werden sich aber nun wohl die Stellenausschreibungen: Sie werden so formuliert sein müssen, dass sie sich an Nachwuchsführungskräfte jeden Alters richten.
Außerdem werden die Unternehmen sich zusätzlich absichern, indem sie noch stärker auf objektive Kriterien wie die Examensnoten setzen. Dass in der Praxis aller Erfahrung nach trotzdem bevorzugt Hochschulabsolventen direkt nach dem Examen genommen werden, steht auf einem anderen Blatt. Dennoch ist dem Urteil vielleicht auch eine positive Seite abzugewinnen: Wenn Formulierungen, die ein Indiz für eine Altersdiskriminierung sein könnten, genauer unter die Lupe genommen werden, gehören Bezeichnungen wie "Young Professional" oder "Junior Project Manager" vielleicht bald der Vergangenheit an.
