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08.03.2012
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Hitler-Zitate in "Zeitungszeugen"

Gericht verbietet Auszüge aus "Mein Kampf"

Umstrittene Ankündigung: Keine Ausschnitte aus "Mein Kampf" gestattet
DPA

Umstrittene Ankündigung: Keine Ausschnitte aus "Mein Kampf" gestattet

Rückschlag für die Macher des Wochenblatts "Zeitungszeugen": Adolf Hitlers Propagandaschrift "Mein Kampf" dürfen sie selbst in Auszügen nicht veröffentlichen. Das hat das Landgericht München am Donnerstag entschieden. 

Hamburg/München - Die Veröffentlichung von Auszügen aus Hitlers "Mein Kampf" in der historischen Wochenzeitung "Zeitungszeugen" bleibt verboten. Das Landgericht München entschied am Donnerstag, dass das Zitierrecht den Abdruck in diesem Fall nicht decke.

In dem Urteil heißt es weiter, "Zeitungszeugen" könne nicht gewährleisten, dass der Leser den Text völlig unabhängig von den Erläuterungen wahrnehme. "Die fachkundigen Anmerkungen dienen nur der ergänzenden Erläuterung des Originaltextes". Eine "innere Verwobenheit" beider Textpassagen könne die geplante Veröffentlichung nicht bieten.

Der britische Verleger Peter McGee wollte seiner Publikation bereits im Januar ein Heft mit kommentierten "Mein Kampf"-Ausschnitten beilegen. Dagegen erwirkte das bayerische Finanzministerium, das die Urheberrechte an "Mein Kampf" als Rechtenachfolger des Eher-Verlags der Nationalsozialisten geerbt hat, eine einstweilige Verfügung (Az: 7 O 1533/12). Der Verlag hatte die Zitate damals vorsorglich gepixelt, um eine Eskalation des Streits zu verhindern.

Der Verlag hatte die geplante Veröffentlichung und den Widerspruch gegen die Verbotsverfügung unter anderem damit begründet, dass "Mein Kampf" in vielen Ländern der Welt legal erhältlich sei. In der "Zeitungszeugen"-Broschüre "Das unlesbare Buch" solle lediglich ein Prozent des Originalbuchs zitiert werden.

sha/dpa

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