13.12.2012
BGH-Urteil
Sabrina Setlurs Komponisten haben bei Kraftwerk geklaut
Sabrina Setlur: Ihre Komponisten haben gegen das Urheberrecht verstoßen
Karlsruhe - Die Komponisten des Sabrina Setlur-Liedes "Nur mir" haben einen Urheberrechtsstreit mit der Musikgruppe Kraftwerk verloren. Sie hatten eine Tonsequenz aus einem Stück der Musiker kopiert. Ein Verstoß gegen das Urheberrecht, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Die auf einem fremden Tonträger aufgezeichneten Töne oder Klänge für eigene Zwecke zu verwenden sei unzulässig, "wenn es einem durchschnittlichen Musikproduzenten möglich ist, eine gleichwertige Tonaufnahme selbst herzustellen." Der Rechtsstreit hatte die Justiz seit 2004 beschäftigt und war durch mehrere Instanzen gegangen.
Die von den Komponisten kopierte zwei Sekunden lange Sequenz stammt aus dem Stück "Metall auf Metall" aus dem Jahr 1977. In dem Lied von Sabrina Setlur wurde eine Rhythmussequenz "gesampelt", also elektronisch kopiert. Ein Eingriff in das Tonträgerherstellungsrecht von Kraftwerk.
"Nur mir" halte zwar musikalisch deutlich Abstand zu dem Song "Metall auf Metall", eine freie Benutzung sei aber dennoch ausgeschlossen. Die Nutzung fremder Tonträger ohne Zustimmung des Urhebers ist laut BGH nur erlaubt, wenn das neue Werk zu den "entlehnten Tönen oder Klängen einen so großen Abstand hält, dass es als selbständig anzusehen ist".
rit/dpa/dapd
