21.02.2012
Streit um Namensrechte
Apple droht iPad-Chinesen mit Klage
Von Matthias Kremp
Eine Apple-Angestellte demonstriert in Shanghai das iPad 2: Wem gehört der Name iPad?
"Für Schäden, die [Apple] aus diffamierenden Aussagen oder ungesetzlichen Handlungen entstehen, behalten wir uns alle Rechte vor, weitere juristische Schritte gegen natürliche und juristische Personen einzuleiten." Das sind drastische Worte, eine klare Drohung. Es ist der Schlusssatz eines dreiseitigen Briefes, den Apples Anwälte in China dem Vorstandsvorsitzenden und Gründer von Proview Technology in die Industriestadt Shenzhen geschickt haben. Die Botschaft dürfte klar sein: Lasst uns endlich in Ruhe, oder ihr werdet zu spüren bekommen, mit wem ihr euch angelegt habt.
Dabei hatte Apple lange stillgehalten. Nach einer Klage von Proview hatte ein Gericht in Shenzhen Apple im Dezember 2011 das Recht abgesprochen, in China die Marke iPad zu verwenden. Der Grund: Das chinesische Unternehmen hatte die Rechtmäßigkeit eines Vertrages angezweifelt, den Apple 2009 mit dem taiwanischen Ableger von Proview abgeschlossen hatte.
Über die einzig zum Zweck der Sicherung von iPad-Namensrechten gegründete britische Firma IP Applications Developement LTD (IPADL) hatte der US-Konzern vor der Vorstellung seines Tablet-Computers weltweit heimlich iPad-Namensrechte eingekauft. Darunter seien auch die zehn Namensrechte gewesen, die Proview zuvor gehalten hatte. Apples Strohmänner zahlten damals 35.000 britische Pfund (42.000 Euro) für die Übertragung der Rechte. Proview gibt nun vor Gericht an, seine taiwanische Dependance, mit der IPADL den Vertrag geschlossen habe, sei gar nicht berechtigt gewesen, die Rechte für das chinesische Festland zu veräußern.
Proview stellt enorme Forderungen
Mehrere Gerichte in China schlossen sich dieser Haltung an, gaben Proview recht und veranlassten teilweise Beschlagnahmeaktionen. Berichten zufolge verstecken viele Händler ihre iPad-Bestände seither in Hinterzimmern, die Tablets sind aus Regalen und Auslagen verschwunden. Verkauft werden sie trotzdem, unter der Hand. Zuletzt hat laut Proview das Volksgericht der Stadt Huizhou gegen Apple entschieden. Seinem Urteil zufolge sollten Händler in ganz China die Flachrechner aus dem Sortiment nehmen. Unklar ist, welche rechtliche Bedeutung dieses Urteil hat. Offenbar ist es aber, wie andere, ähnlich lautende Beschlüsse, nur lokal gültig. Laut "Cnet" hat Proview mittlerweile in 40 Städten Klage gegen Apple erhoben.
Proview rechtfertigt sich für seine Aktionen damit, dass Verhandlungen über die Namensrechte mit Apple gescheitert seien. Das Unternehmen hatte Apple daraufhin auf zehn Milliarden Yuan (1,2 Milliarden Euro) Schadensersatz wegen Verstößen gegen das Markenrecht verklagt. Kämpferisch erklärte Proviews Anwalt, man wolle "den Ausgleich jetzt auf andere Weise eintreiben".
Unerwartetes Friedensangebot
Diese Haltung scheint sich mittlerweile geändert zu haben. Apple hat vor den Gerichten in Shenzhen und Guangdong Berufung gegen die jeweiligen Urteile eingelegt. Mit neuem Beweismaterial, darunter "zahllose E-Mails" sowie "Dokumente, die den Gerichten bisher nicht vorlagen", will der US-Konzern die chinesischen Richter nun zu einem neuen Urteilsschluss bewegen.
Am Dienstag erklärte Proview-Anwalt Xie Xianghui dann, sein Mandant sei doch noch willens, seine Klagen fallen zu lassen. Beide Seiten seien "immer noch in der Lage, sich zusammenzusetzen und zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen." Dass Apples Berufungsverfahren und der Brief an den Proview-Gründer dieses Friedensangebot beeinflusst haben, wäre reine Spekulation.
Ob Apple das Angebot annehmen wird, ist unklar. In dem Brief an Proview gibt es immerhin den fast schon versöhnend klingenden Satz: "Gegenüber der Presse die Tatsachen zu verdrehen und den Konflikt damit weiter anzuheizen, wirkt sich nachteilig auf das Interesse beider Seiten aus, zu einer gemeinsamen Lösung in der Sache zu kommen." Zumindest das kann man so interpretieren, dass Apple die Tür für Proview noch einen Spalt breit offen hält.