23.02.2012
Streit um iPad-Rechte
Chinesisches Gericht entscheidet für Apple
Sicherheitsposten vor einem Apple Store in Shanghai: Der iPad-Verkauf geht weiter
Shanghai/Hamburg - Apple darf weiter iPads verkaufen - zumindest in Shanghai. Ein Gericht in der chinesischen Millionenstadt lehnte am Donnerstag einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Apple ab. Der chinesische Elektronikhersteller Proview Technology Shenzhen hatte versucht, vor Gericht ein Verkaufsverbot für Apples Flachrechner in China zu erwirken. Die Richter verschoben die Anhörung nun aber. Sie wollen zunächst die Entscheidung eines Provinzgerichts in Guangdong abwarten, das ebenfalls über eine Klage von Proview gegen Apple entscheiden muss.
Bei dem Streit der beiden Unternehmen geht es um die Rechte an der Marke iPad in China. Im Rahmen einer ersten Anhörung der Kontrahenten am Mittwoch hatten Apples Anwälte den Anspruch des US-Konzerns auf das iPad-Warenzeichen bekräftigt. Der chinesische Bildschirmhersteller Proview Technology habe die Markenrechte bereits 2009 an eine eigens für den Einkauf von iPad-Namensrechten von Apple gegründete britische Firma verkauft. Später habe Proview aber gegen den Vertrag verstoßen, weil das Unternehmen seine Markenrechte für China nicht wie vereinbart abgetreten habe.
Proview-Anwälte hingegen vertreten die Ansicht, der Verkauf der chinesischen Markenrechte an der Bezeichnung iPad sei nie erfolgt. Das Unternehmen hatte nach eigenen Angaben den Handelsnamen 2001 in China eintragen lassen. Apple kaufte die Rechte 2009 von der taiwanischen Zweiggesellschaft Proview Taipeh. Zu diesem Zeitpunkt allerdings lagen die Markenrechte für China bei der Muttergesellschaft in Shenzhen.
Beide Unternehmen gehören allerdings der Proview International Holding in Hongkong, die seit 2010 praktisch pleite ist. Sowohl die auf den Bermudas angemeldete Holding als auch die beiden Töchter in Taiwan und Shenzhen sind nach Überzeugung eines Gerichts in Hongkong "alle eindeutig unter der Kontrolle" des taiwanischen Geschäftsmannes Yang Long San.
Fürs erste hat Apple nun also wieder weitgehend freie Bahn, weiterhin iPads in Shanghai zu verkaufen. In einigen anderen Städten allerdings haben die Gerichte gegen den US-Konzern entschieden. Abzuwarten bleibt nun, wie das Gericht in Guangdong nach der für den 29. Februar angesetzten Anhörung entscheiden wird. Dieses Urteil könnte Signalwirkung für eine Reihe weiterer Verfahren haben, die Proview in mindestens 20 chinesischen Städten gegen Apple angestrengt hat.
Der US-Konzern kündigte an, auf sein Recht bestehen zu wollen und den Richtern zum Beweis seines Anspruch unter anderem umfangreiche E-Mail-Aufzeichnungen und andere Dokumente vorzulegen.
mak