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28.06.2012
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Hausdurchsuchung illegal

Kim Dotcom gewinnt ein Scharmützel vor Gericht

Kim Dotcom: Der Megaupload-Gründer wehrt sich gegen eine US-Klage
REUTERS

Kim Dotcom: Der Megaupload-Gründer wehrt sich gegen eine US-Klage

Erfolg für Kim Dotcom: Der neuseeländische High Court hat entschieden, dass die Hausdurchsuchung beim Megaupload-Gründer illegal war. Die Beschlüsse seien zu weit gefasst gewesen. Das Gericht will nun das Material sichten, US-Ermittler haben aber längst Kopien der Daten.

Auckland - Megaupload-Gründer Kim Dotcom hat in Neuseeland einen Teilerfolg vor Gericht erstritten. Der High Court urteilte, dass der Beschluss zur Hausdurchsuchung beim Megaupload Gründer zu weit gefasst war. Richterin Helen Winkelmann schreibt im Urteil: "Die Durchsuchungsbeschlüsse haben nicht genügend ausgeführt, auf welche Vergehen sie sich beziehen. Es waren allgemeine Beschlüssen und daher waren sie ungültig." Die Durchsuchung und Beschlagnahmung sei somit illegal gewesen.

Die Villa von Kim Dotcom war Ende Januar durchsucht worden, der Megaupload-Gründer wurde in Untersuchungshaft genommen. Die neuseeländischen Behörden handelten als Amtshilfe für US-Ermittler. Kim Dotcom und einige seiner Mitarbeiter sind in den Vereinigten Staaten wegen ihres Filehosters angeklagt. Die Website ermöglichte es Kunden, Daten im Web zu speichern und über einen Link anderen Menschen zur Verfügung zu stellen.

Dies ist an sich nicht illegal. Die US-Klageschrift wirft den Mega-Machern allerdings vor, dass sie sich im Klaren darüber waren, dass die überwiegende Mehrheit der Nutzer auf die Angebote zurückgreife und für Premiumdienste zahle, um Zugriff auf Raubkopien von Kinofilmen, Fernsehserien, Musikalben und aktueller Software zu erlangen. Dotcom bestreitet diese Vorwürfe. Die US-Behörden verlangen eine Auslieferung von Dotcom, den Antrag wird Anfang August ein neuseeländisches Gericht verhandeln.

In dem nun vom High Court ergangene Urteil geht es lediglich um die Zulässigkeit der Hausdurchsuchung. Kopien der beschlagnahmten Datenträger sind bereits US-Ermittlern übergeben worden. Über die Zulässigkeit dieser Daten als Beweismaterial vor einem US-Gericht hat die neuseeländische Richterin nicht entschieden. Der Beschluss könnte Dotcom aber dennoch einige Vorteile für das US-Verfahren bringen. Die Richterin hat entschieden:

Forum

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insgesamt 15 Beiträge
1.
cs01 28.06.2012
Übrigbleiben wird am Ende nur die Geldwäsche und dafür wird er ordentlich verknackt.
Übrigbleiben wird am Ende nur die Geldwäsche und dafür wird er ordentlich verknackt.
2.
akeley 28.06.2012
Wenn die Fernsehkrimis recht haben, dann darf vor US-Gerichten bei einer illegal erfolgten Hausdurchsuchung erlangtes Beweismaterial nicht verwendet oder beim Urteil berücksichtigt werden, selbst wenn es sich um eine Mordwaffe [...]
Wenn die Fernsehkrimis recht haben, dann darf vor US-Gerichten bei einer illegal erfolgten Hausdurchsuchung erlangtes Beweismaterial nicht verwendet oder beim Urteil berücksichtigt werden, selbst wenn es sich um eine Mordwaffe handelt.
3. Genau so ist es.
daskänguru 28.06.2012
In amerikanischen Gerichten darf illegal beschafftes Beweismaterial nicht verwendet werden. Zu mal man noch abwarten darf ob Kim nach USA ausgeliefert wird. Bis jetzt sieht es danach nicht aus, übrig bleibt das sie ihm die [...]
Zitat von akeleyWenn die Fernsehkrimis recht haben, dann darf vor US-Gerichten bei einer illegal erfolgten Hausdurchsuchung erlangtes Beweismaterial nicht verwendet oder beim Urteil berücksichtigt werden, selbst wenn es sich um eine Mordwaffe handelt.
In amerikanischen Gerichten darf illegal beschafftes Beweismaterial nicht verwendet werden. Zu mal man noch abwarten darf ob Kim nach USA ausgeliefert wird. Bis jetzt sieht es danach nicht aus, übrig bleibt das sie ihm die Geschäftsgrundlage entzogen haben, schmerzlich genug für ihn. Und den anderen OneClick Hostern haben sie mal ordentlich Angst eingejagt. Also für die Content-Industrie war es trotzdem ein voller Erfolg.
4. Geldwäsche...
Brillalein 28.06.2012
---Zitat--- cs01 heute, 13:13 Uhr Übrigbleiben wird am Ende nur die Geldwäsche und dafür wird er ordentlich verknackt. ---Zitatende--- Das was die US-Behörden für Geldwäsche halten, sind die bezahlten Rechnungen an die [...]
---Zitat--- cs01 heute, 13:13 Uhr Übrigbleiben wird am Ende nur die Geldwäsche und dafür wird er ordentlich verknackt. ---Zitatende--- Das was die US-Behörden für Geldwäsche halten, sind die bezahlten Rechnungen an die Serverfirma, bei der Dotcom den Space gemietet hatte...
5.
surfingod 28.06.2012
Naja, Angst eingejagt ist etwas übertrieben. Ich beobachte diese ach so böse Szene schon ziemlich lange. Die meisten und wichtigsten OneClickHoster haben sich davon nicht beindrucken lassen und machen munter weiter. Eine [...]
Zitat von daskänguruIn amerikanischen Gerichten darf illegal beschafftes Beweismaterial nicht verwendet werden. Zu mal man noch abwarten darf ob Kim nach USA ausgeliefert wird. Bis jetzt sieht es danach nicht aus, übrig bleibt das sie ihm die Geschäftsgrundlage entzogen haben, schmerzlich genug für ihn. Und den anderen OneClick Hostern haben sie mal ordentlich Angst eingejagt. Also für die Content-Industrie war es trotzdem ein voller Erfolg.
Naja, Angst eingejagt ist etwas übertrieben. Ich beobachte diese ach so böse Szene schon ziemlich lange. Die meisten und wichtigsten OneClickHoster haben sich davon nicht beindrucken lassen und machen munter weiter. Eine Änderung im Angebot habe ich nicht feststellen können. Schlauerweise stehen die auch in Länder, die sich von den Amis nicht beindrucken lassen.

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