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04.07.2012
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Urheberrechtspakt

EU-Parlament stimmt über Acta ab

Europaparlament in Straßburg: Acta-Abstimmung angesetzt
REUTERS

Europaparlament in Straßburg: Acta-Abstimmung angesetzt

Das Europäische Parlament wird am Mittwoch über den umstrittenen Urheberrechtspakt Acta abstimmen. Weil viele Fachausschüsse bereits negativ votiert haben, wird eine Ablehnung erwartet.

Straßburg - Der Dauerzwist über das umstrittene internationale Urheberrechtsabkommen Acta wird am heutigen Mittwoch wohl vorerst zu den Akten gelegt. Der zwischen der EU, den USA und neun weiteren Ländern geschlossene, bis heute aber von keinem Staat ratifizierte Vertrag steht im Europäischen Parlament zur Abstimmung. Sollten die Abgeordneten mehrheitlich mit Nein votieren, dürfte selbst eine Neufassung des Abkommens zumindest in der EU kaum vor 2014 in Kraft treten. Eine Ablehnung gilt als wahrscheinlich, da vor dem Plenum schon fünf Fachausschüsse des Parlaments ihr Veto gegen Acta eingelegt haben.

Das Abkommen löste in den vergangenen Monaten mehrfach großangelegte Protestaktionen aus. Acta soll zwar das geistige Eigentum schützen, gefährdet aus Sicht von Kritikern aber den Datenschutz und ermöglicht Reglementierungen bis hin zu Internetsperren. Außerdem beklagen Kritiker die mangelnde Transparenz der Verhandlungen. Seit etwa einem Jahr ist der Acta-Text allerdings öffentlich. Die Passagen, aus denen sich staatliche Anreize für Filterregime von Providern ablesen lassen, sind allerdings vorsichtig formuliert. So heißt es in dem öffentlichen Dokument zum Beispiel:

Die EU-Kommission lässt seit Mai vom Europäischen Gerichtshof prüfen, ob Acta gegen Grundrechte verstößt. Sie hatte vergeblich versucht, die endgültige Abstimmung im Parlament bis zum Urteil hinauszögern.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat auf Mängel bei Acta hingewiesen. Das Übereinkommen sei im Bereich der Urheberrechte sehr unbestimmt und schwammig formuliert, sagte die FDP-Politikerin am Mittwoch im ARD-"Morgenmagazin". "Wir haben es immer so verstanden, dass es keinerlei Gesetzgebung in Deutschland nach sich ziehen muss, aber man kann viel hineininterpretieren", sagte sie weiter. Das habe zu großer Verunsicherung geführt. Eins sei in jedem Fall klar: "Ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments könnte es nicht in Kraft treten; egal was ein Mitgliedstaat macht."

cis/lis/dapd/AFP

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