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08.08.2012
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Gemeinsame Videoplattform

RTL und ProSiebenSat.1 scheitern vor Gericht

RTL und ProSiebenSat.1 müssen ihre Pläne für ein gemeinsames Videoportal im Internet wohl begraben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte am Mittwoch eine Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes. Eine letzte Widerspruchsmöglichkeit bleibt den Sendern aber noch.

Düsseldorf - RTL und ProSiebenSat.1 hatten geplant, gemeinsam eine Netz-Plattform für die Verwertung der eigenen Bewegtbild-Inhalte zu eröffnen. Im Stile der Mediatheken von ARD und ZDF hätte man dort Sendungen nachträglich noch ansehen können, bis zu sieben Tage nach Ausstrahlung. Die Plattform hätte auch für andere Anbieter geöffnet und mit Werbung finanziert werden sollen. Kostenpflichtige Angebote sollten nicht gemacht werden. In den USA bietet die von Deutschland aus nicht zugängliche Plattform Hulu Serienfolgen und andere TV-Inhalte diverser Sender zum Streaming an, allerdings überwiegend kostenpflichtig.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf erteilte den Plänen von RTL und ProSiebenSat.1 nun eine Absage. Durch das geplante Gemeinschaftsunternehmen würde nach Auffassung des Gerichts das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen im Fernseh-Werbemarkt weiter verstärkt. Außerdem verstoße die Online-Video-Plattform gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Zwar ließ das Gericht eine Rechtsbeschwerde nicht zu. Doch können die Sender gegen diese Entscheidung noch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

RTL teilte nach Bekanntwerden der Entscheidung mit, man werde die Begründung des Gerichtes genau prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Man halte die geplante Plattform weiterhin für "wettbewerbsrechtlich unbedenklich". Ein RTL-Sprecher erklärte: "Die Behörde und das OLG nehmen in Kauf, dass trotz starker internationaler Wettbewerber eine zentrale Plattform im Netz zum Abruf verpasster TV Sendungen aus dem hiesigen Markt heraus nicht realisierbar ist."

cis/dapd

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