15.08.2012
Gesichtserkennung
Facebook widersetzt sich Hamburger Datenschützern
Facebook-Nutzer: Datenschützer will die Biometrie-Datenbank löschen lassen
Hamburg - Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz will Facebook mit einem förmlichen Verfahren zwingen, gespeicherte biometrische Gesichtsmodelle zu löschen. Erstmals hatte er den Konzern im August 2011 dazu aufgefordert, nachdem Facebook damit begonnen hatte, auch die Fotos deutscher Nutzer für die Gesichtserkennung auszuwerten.
Um die Erlaubnis der Nutzer fragte das Unternehmen nicht, standardmäßig analysierte Facebook alle Fotos aller Mitglieder. Damals forderte der Datenschützer Johannes Caspar, die erhobenen Daten "schnell" wieder zu löschen. Für neu registrierte Nutzer hat Facebook dieses Vorgehen mittlerweile gestoppt.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz will seitdem aber auch erreichen, dass Facebook seine über Monate hinweg gefütterte Biometrie-Datenbank löscht, oder die Nutzer wenigstens nachträglich um Erlaubnis fragt. Gespräche zwischen Caspar und dem Konzern blieben jedoch ohne das vom Datenschützer gewünschte Ergebnis. Facebook will nicht löschen und betont, man halte sich an das europäische Datenschutzrecht.
Nun wird es offiziell. In der Mitteilung des Beauftragten wird der Facebook-Datenbank ein immenses "Risiko- und Missbrauchspotential" zugeschrieben. Wissenschaftler haben bereits demonstriert, dass es allein mit Hilfe öffentlich zugänglicher Facebook-Daten und gängiger Gesichtserkennungs-Software möglich ist, in Echtzeit den Namen fotografierter Personen herauszufinden.
Datenschützer Johannes Caspar sagt: "Statt einer kompletten Löschung der Daten kann Facebook auch die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen zur Weiterverarbeitung einholen." Man werde Facebook in einer Anordnung eine Frist setzten. Gegen die könnte Facebook Widerspruch einlegen und dann gegebenenfalls vorm Verwaltungsgericht klagen. Natürlich könnte das Unternehmen auch die Daten löschen und seine Nutzer um Erlaubnis zur Gesichterkennung fragen.
Ein Facebook-Sprecher sagte, man sei der Ansicht die "Foto-Markierungsfunktion" entspreche "europäischem Datenschutzrecht". Man sei im Austausch mit der zuständigen Aufsichtsbehörde in Europa - und das ist nach Ansicht Facebooks das Amt des irischen Datenschutzbeauftragten.
lis