05.04.2011
Google-Konkurrenz
Microsoft plant Street-View-Klon in Deutschland
Straßenansicht von Microsofts Bing Maps in den USA: Deutschland soll im Sommer folgen
Hamburg - Kaum ist es um Googles Kartendienst Streetview ruhiger geworden, da legt Microsoft nach: Der Software-Spezialist erweitert seinen Kartendienst Bing Maps um die Funktion Streetside. Bisher gibt es die Straßenfotos nicht in Deutschland. Vom 9. Mai an werden Kameraautos zunächst in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Augsburg durch die Straßen fahren, kündigte Microsoft am Dienstag an. Die ersten Ansichten sollen voraussichtlich im Sommer online gestellt werden. In 18 Monaten sollen die fotografierten Straßenzüge von insgesamt 50 Städten online stehen.
Das Unternehmen will allerdings vermeiden, die gleiche Protestwelle wie einst Google loszutreten. Im Vorfeld habe man deshalb mit Branchenverbänden, politischen Vertretern und Datenschützern gesprochen. Über eine Website, die kommenden Freitag online geschaltet werden soll, könne der detaillierte Fahrplan der Kameraautos abgerufen werden, teilte das Unternehmen mit.
Für Hausbesitzer, Mieter und Geschäftsinhaber sollen ausführliche Informationen einsehbar sein. Einen Widerspruch etwa gegen die Darstellung des eigenen Wohnhauses will Microsoft besonders einfach gestalten: Dafür sei lediglich die Angabe des Ortes und des Namens erforderlich, erklärte Microsoft-Manager Olivier Blanchard.
Microsoft wählt einen anderen Weg als Google
Google hatte mit Street View nicht nur hierzulande unter Datenschützern eine Welle der Kritik ausgelöst. Nach heftigen Debatten um Geodienste machte das Internet-Unternehmen sukzessive Zugeständnisse in Sachen Datenschutz - so richtete Google auch eine Widerspruchsmöglichkeit ein. Knapp 250.000 Hausansichten wurden daraufhin verpixelt, was international für Spott sorgte. Microsoft hielt sich in der hitzigen Debatte bewusst zurück und nutzte unterdessen die Zeit, um den Start seines Dienstes vorzubereiten.
Über eine Website, die kommenden Freitag online geschaltet werden soll, können Nutzer den detaillierten Fahrplan der Kameraautos sowie ausführliche Informationen für Hausbesitzer, Mieter und Geschäftsinhaber einsehen. Für einen Widerspruch soll lediglich die Angabe des Ortes und des Namens erforderlich sein. Bevor die Bilder ins Netz gestellt werden, ist der Widerspruch allerdings nicht möglich.
Beim Rivalen Google hatten die hiesigen Datenschützer dagegen strikt darauf gedrungen, dass die Nutzer noch vor der Freischaltung widersprechen konnten.
Der Start in Bayern sei mit der Bayerischen Datenschutzaufsichtsbehörde in verbindlichen Gesprächen geklärt worden, sagte Microsoft-Manager Severin Löffler. Eine wesentliche Grundlage sei auch die Selbstverpflichtungserklärung der deutschen Wirtschaft, die auf der Cebit in Hannover von Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer an den damaligen Innenminister Thomas de Maizière (CDU) übergeben wurde.
Darin verpflichten sich die unterzeichnenden Unternehmen, anhand einer von der Politik gezogenen "Roten Linie" bei neuen technologischen Produkten den Datenschutz zu gewährleisten. Enthalten ist ein Datenschutzkodex für Geodienste. "Der Kodex wird den Interessen der deutschen Konsumenten und der digitalen Wirtschaft gleichermaßen in vollem Umfang gerecht", sagte Löffler. De Maizière hatte den Kodex der Industrie ausdrücklich begrüßt, den auch Vertreter der Deutschen Post, Nokia und Google unterzeichnet haben.
Die Straßenaufnahmen von Microsoft werden auf Basis von Material des Kartenanbieters Navteq erstellt. Dabei habe man besonderen Wert auf eine einfache Navigation gelegt. Mit spezieller Technologie werden auch hochauflösende und 3D-Aufnahmen erfassen. Anschließend sollen hunderte Bilder zu einem nahtlosen 3D-Modell zusammengefasst werden. Damit sollen die Kartenansichten deutlich präziser sein.
Schweizer Gericht macht Google Auflagen
Mit seinem Online-Straßenatlas Street View hat in der Schweiz den bisher größten Rückschlag erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht beschloss, dass der Internet-Konzern auf den Street-View-Bildern ausnahmslos alle Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich machen müsse. Google setzt dafür derzeit eine Software ein, die nach Angaben des Unternehmens eine Treffer-Quote von rund 99 Prozent bietet. Die Straßenansichten bei Street View setzen sich aus vielen einzelnen Bildern zusammen, etwa für die 20 größten Städte Deutschlands sind es mehrere Millionen.
Mit dem am Montag veröffentlichten Urteil folgte das Gericht einem Antrag des Schweizer Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür. Dieser hatte im September 2009 von Google verlangt, bei "Street View" den Schutz der Privatsphäre zu verbessern. Die Richter in Bern kamen nun zum Schluss, dass Google fast alle Forderungen Thürs erfüllen muss.
Im Bereich von sensiblen Einrichtungen, etwa bei Frauenhäusern, Gefängnissen, Schulen, Gerichten, Sozialbehörden und Krankenhäusern muss vollständige Anonymität hergestellt werden. Dazu muss Google neben dem Gesicht auch weitere individuelle Merkmale wie Hautfarbe oder Kleidung entfernen.
"Wir sind natürlich sehr enttäuscht über die Entscheidung", sagte Peter Fleischer, der globale Datenschutzbeauftragte von Google. Street View habe sich als äußerst hilfreich für Millionen von Schweizern erwiesen, und auch für Unternehmen und die Reisebranche. "Wir werden die Urteilsbegründung prüfen, und untersuchen, was das Urteil für Street View in der Schweiz bedeutet und welche Möglichkeiten der Berufung bestehen." Die Parteien haben 30 Tage Zeit, in Berufung zu gehen.
jbr/dpa