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04.05.2012
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Netzwelt-Ticker

Blockade-Urteil treibt Pirate Bay Nutzer zu

Von Richard Meusers
The Pirate Bay: Sperrverfügung mit Werbewirkung
AFP

The Pirate Bay: Sperrverfügung mit Werbewirkung

Für die BitTorrent-Plattform The Pirate Bay hat ein unfreundliches Urteil eine kräftige Werbewirkung. Außerdem im Überblick: Eine IP-Adresse erlaubt laut US-Gericht keine eindeutige Identifikation einer konkreten Person, in Mexiko gibt's kostenlos-W-Lan-Zeit für Hundehaufensammler.

Kaum war das britische Urteil heraus, das britische Internet-Provider dazu verdonnert, ihren Kunden den Zugang zu The Pirate Bay zu verwehren, tat sich auf der BitTorrent-Sammelseite Erstaunliches: 12 Millionen Nutzer mehr als sonst griffen auf das Angebot zu. Schon zuvor waren bei Anhörungen im Zuge des Verfahrens Warnungen vor der mangelnden Effizienz von Online-Sperren laut geworden. Wie wirkungslos diese sind, darüber wird die Zukunft Auskunft geben. Bis zur Umsetzung der vor allem auf Drängen des britischen Phonoverbands BPI (British Phonographic Industry) ergangenen Blockadeverordnung in den kommen Wochen wollen die Pirate-Bay-Verantwortlichen die verbleibende Zeit nutzen, Besucher ihrer Webseite darüber zu informieren, wie sich Netzsperren leicht umgehen lassen. Das Urteil und die darauffolgende Berichterstattung durch britische Medien und die weltweite Resonanz haben zumindest für einen Werbeeffekt gesorgt, den The Pirate Bay niemals hätte finanzieren können. "Wir sollten der BPI einen Dankesbrief schreiben", höhnte ein Pirate-Bay-Insidergegenüber "TorrentFreak".

US-Richter akzeptiert IP-Adresse nicht als Identifikation

Diese Entscheidung könnte für die Bekämpfung von Online-Piraterie durch die Film- und Musikindustrie und weitere Rechteinhaber einen herben Rückschlag bedeuten. Ein New Yorker Richter entschied, dass zur Belangung von Nutzern von BitTorrent und anderer Tauschbörsen die IP-Adresse nicht ausreiche. Richter Gary Brown begründete das mit mangelnder Eindeutigkeit bei der Identifizierung der Täter. Der Inhaber eines Internet-Anschlusses sei nicht notwendigerweise mit demjenigen identisch, der illegales Material heruntergeladen habe: "Es ist nicht wahrscheinlicher, dass der Inhaber einer IP-Adresse eine bestimmte Computerfunktion ausgeführt hat - im vorliegenden Fall den illegalen Download eines einzelnen pornografischen Films - als dass derjenige, der die Telefonrechnung bezahlt, einen bestimmten Telefonanruf gemacht hat."

Tatsächlich sei eine IP-Adresse weniger aussagekräftig als eine Telefonnummer, da heute die meisten US-Haushalte über einen W-Lan-Anschluss verfügten. Viele Leute, im Falle eines offenen Anschlusses sogar völlig Fremde, könnten dieselbe IP-Adresse zum selben Zeitpunkt nutzen. Brown bezeichnete die massenhaften Verfahren gegen BitTorrent-Nutzer als "Verschwendung juristischer Ressourcen" und empfahl seinen Richterkollegen, ähnliche Fälle in Zukunft abzuweisen.

"TorrentFreak" weist darauf hin, dass bereits zuvor von anderen Richtern ganz ähnliche Einschätzungen abgegeben worden seien, "aber keiner ging in bisherigen Entscheiden so ins Detail wie der New Yorker Magistratsrichter". Der richterliche Entscheid, eine sogenannte Order & Report & Recommendation (ORR), stellt kein instanzliches Urteil dar, andere Richter sind an den Spruch nicht gebunden. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich weitere Juristen der darin vorgebrachten Argumentation anschließen, durchaus vorhanden, hofft "Zdnet".

In Deutschland ist die Rechtslage schon jetzt anders: Wer sein W-lan nicht bei Einrichtung nach dem Stand der Technik gegen unerlaubte Mitnutzung absichert, haftet laut dem Bundesgerichtshof unter Umständen für über den Anschluss begangene Urheberrechtsverletzungen.

Apple wegen doppelter iTunes-Abrechnung verklagt

Es geht nur um den vergleichsweise lächerlichen Betrag von 1,29 Dollar. Soviel sollte ein New Yorker iTunes-Kunde für einen heruntergeladenen Song namens "Whataya Want from Me" bezahlen. Allerdings berechnete Apple den Titel gleich zweimal. Das sah der Musikfan nicht ein und beschwerte sich. Als Antwort erhielt er die dürre Mitteilung, sämtliche bei iTunes gemachten Einkäufe seien von einer Rückerstattung ausgeschlossen. Das wollte der Kunde nicht auf sich sitzen lassen und strengte nun eine Sammelklage gegen den Unterhaltungselektronikkonzern an.

Kostenlose W-Lan-Zeit für Hundehaufensammler

Die Hinterlassenschaften unserer vierbeinigen Freunde sind unschön und übelriechend. Die in vielen Städten aufgestellten Sammelbehälter für Hundekottüten werden leider noch immer nicht so fleißig genutzt, wie man sich das wünschen würde. In Mexiko läuft derzeit ein Versuch, Hundebesitzer mit Gratis-W-Lan zur Sauberkeit zu bewegen. Dazu muss Herrchen nach erledigtem und eingetütetem Geschäft den Beutel nur in einen speziellen Behälter werfen. Dort wird Waldis Hinterlassenschaft gewogen und je nach Gewicht mit kostenlosem W-Lan-Zugang belohnt. Denn die Sammelstelle ist zugleich mit einem Hotspot ausgerüstet, von dem nach Aktivierung allerdings alle in Reichweite profitieren. Beim "Poo Wifi" genannten System kommt es auf die Größe an, großer Beutel heißt längere Online-Zeit. Wie das System unterscheidet, ob nicht jemand einfach nur einen dicken Stein einwirft, ist bislang nicht bekannt.

Auch das noch:

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insgesamt 12 Beiträge
1.
thunder93 04.05.2012
Wieviele von den 12 mio. neuen Nutzern wohl eher die alten Nutzer waren, die nur ein paar Proxys und VPNs ausprobiert haben?
Wieviele von den 12 mio. neuen Nutzern wohl eher die alten Nutzer waren, die nur ein paar Proxys und VPNs ausprobiert haben?
2. US-Richter akzeptiert IP-Adresse nicht als Identifikation
herr-vorragend 04.05.2012
Die schöne Bezeichnung dafür nennt sich "Störerhaftung". Ein netter Beitrag dazu: Störerhaftung » Catch-22, Eckhard Henscheid, Wlan » neusprech.org (http://neusprech.org/stoererhaftung/)
Zitat von SpOnIn Deutschland ist die Rechtslage schon jetzt anders: Wer sein W-lan nicht bei Einrichtung nach dem Stand der Technik gegen unerlaubte Mitnutzung absichert, haftet laut dem Bundesgerichtshof unter Umständen für über den Anschluss begangene Urheberrechtsverletzungen.
Die schöne Bezeichnung dafür nennt sich "Störerhaftung". Ein netter Beitrag dazu: Störerhaftung » Catch-22, Eckhard Henscheid, Wlan » neusprech.org (http://neusprech.org/stoererhaftung/)
3. Tja....
ZWV@SPON 04.05.2012
Vielleicht waren es zum Großteil auch Nutzer, die sich nur selten oder ab und zu Sachen per Torrent holen und ihre Adressen angepasst haben. Wesentlich wichtiger ist der Realitätsverlust der britischen Justiz und der dortigen [...]
Zitat von thunder93Wieviele von den 12 mio. neuen Nutzern wohl eher die alten Nutzer waren, die nur ein paar Proxys und VPNs ausprobiert haben?
Vielleicht waren es zum Großteil auch Nutzer, die sich nur selten oder ab und zu Sachen per Torrent holen und ihre Adressen angepasst haben. Wesentlich wichtiger ist der Realitätsverlust der britischen Justiz und der dortigen Politiker.... Es wurde schon zigmal erklärt, daß diese Sperren keinen Nutzen haben. Das ist blinder Aktionismus der sich für eine Schlagzeile lohnt, bis die nächste Schlgzeile die Wirkungslosigkeit dieser Maßnahme zeigt. Gruß Oli
4.
niska 04.05.2012
Jepp. Für einen übermäßigen Streisand-Effekt gibt es eigentlich keinen Grund.
Zitat von thunder93Wieviele von den 12 mio. neuen Nutzern wohl eher die alten Nutzer waren, die nur ein paar Proxys und VPNs ausprobiert haben?
Jepp. Für einen übermäßigen Streisand-Effekt gibt es eigentlich keinen Grund.
5. Elendes Raubkopierer-Schmarotzertum
teutoniar 04.05.2012
Wichtiger ist die Frage, warum die Kiste nicht längst abgeschaltet ist. Wenn man dort auf die Top 100 klickt, sieht man ja, wie viele Linux-Distributionen dort gelistet werden. Die Linux-Distributionen tragen schöne Namen wie [...]
Zitat von thunder93Wieviele von den 12 mio. neuen Nutzern wohl eher die alten Nutzer waren, die nur ein paar Proxys und VPNs ausprobiert haben?
Wichtiger ist die Frage, warum die Kiste nicht längst abgeschaltet ist. Wenn man dort auf die Top 100 klickt, sieht man ja, wie viele Linux-Distributionen dort gelistet werden. Die Linux-Distributionen tragen schöne Namen wie "Adele - 21" oder "This Means War 2012 DVDRip XviD" oder "Mission Impossible 4 Ghost Protocol" oder "ADOBE PHOTOSHOP CS5.1 EXTENDED EDITION" oder "Autocad 2012 x64 (64bit) + (Product key and Xforce keygen)" usw. Abschalten, das Ding, aber ganz schnell! Und wenn das nicht geht, dann verstehe ich vollkommen, daß Netzsperren her müssen. "12 Millionen Nutzer mehr als sonst" spricht ja für sich. Das ist Raubkopierer-Schmarotzertum erster Güte.

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