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09.05.2012
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Netzwelt-Ticker

Twitter verweigert Datenherausgabe an Ermittler

Von Richard Meusers
Twitter-Marketingchefin Katie Jacobs Stanton: Der Online-Dienst klagt gegen Petzpflicht
dapd

Twitter-Marketingchefin Katie Jacobs Stanton: Der Online-Dienst klagt gegen Petzpflicht

Twitter wehrt sich vor Gericht gegen eine Verpflichtung zur Herausgabe von Nutzerdaten.  Außerdem im Überblick: Japan schränkt die Geschäftsmodelle bei Free-to-Play-Spielen ein, ein Amok-Spruch bei Facebook bringt einem Schüler Sozialstunden ein.

In der juristischen Aufarbeitung der "Occupy Wall Street"-Proteste hat der Microbloggingdienst Twitter Einspruch gegen einen Gerichtsbescheid eingelegt. Der State Court von New York hatte verfügt, Twitter müsse Daten über einen Nutzer namens Malcolm Harris und seinen Account @destructuremal an die Staatsanwaltschaft übergeben. Harris' Einspruch war vom Gericht mit der formalen Begründung abgewiesen worden, er besitze seine eigenen Tweets gar nicht. Twitter dagegen verwies auf seine Geschäftsbedingungen, die genau dies festschreiben.

Die Herausgabe-Verweigerung begründeten die Twitter-Anwälte damit, die Staatsanwaltschaft berufe sich zu Unrecht auf den Stored Communications Act, der die Herausgabe entsprechender Informationen bereits bei begründetem Verdacht ermögliche. Tatsächlich verstoße das Ansinnen der Staatsanwaltschaft, Daten ohne gültigen Durchsuchungsbeschluss zu ermitteln, gegen die verfassungsmäßig garantierten Schutz vor willkürlicher Durchsuchung oder Beschlagnahme.

"Ars Technica" zitiert aus der Erwiderung der Twitter-Anwälte. Falls dieser Gerichtsbescheid bestehen bleibe, geriete Twitter in die unhaltbare Lage, entweder Kommunikations- und Nutzerdaten gemäß aller Anordnungen herausgeben zu müssen, oder die Rechte seiner Nutzer an deren Stelle zu verteidigen und juristisch gegen die Datenherausgabe vorzugehen. Dies sei schwierig, da Twitter häufig nur wenig oder nichts über die zugrundeliegenden Fakten wisse, die nötig wären, um erfolgreich gegen die Herausgabe-Verordnungen vorzugehen.

Eine Argumentation, die von der Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) ausdrücklich geteilt wird. In einer Stellungnahme unterstützte die ACLU die Twitter-Haltung: "Strafverfolgungsbehörden gehen zunehmend aggressiv bei ihren Versuchen vor, Informationen darüber zu erhalten, was Leute im Internet tun." Einzelne Nutzer könnten sich nur in seltenen Fällen dagegen zur Wehr setzten. "Wenn aber Internet-Nutzer nicht ihre eigenen verfassungsmäßigen Rechte schützen könnten, besteht die einzige Hoffnung darin, dass Internet-Unternehmen das tun."

Japan bremst Smartphone-Spiele aus

Bei Social Games für Smartphones gibt es nicht nur viel zu erleben, sondern auch allerhand nützlichen Krimskrams, der das Zocken erleichtern soll. Einige der virtuellen Güter sind kostenlos, andere müssen bezahlt werden. Kritiker befürchten, damit werde der Suchtcharakter derartiger Spiele noch erhöht. Die japanische Regierung hat sich nun näher mit einer Spielart namens "Kompugacha" befasst. Bei solchen Spielen muss der Spieler zunächst gegen eine kleine Gebühr einen virtuellen Spielgegenstand kaufen, in der Hoffnung, auf diese Weise komplette Sammlungen zusammenzustellen und damit schließlich an eine Hauptprämie zu gelangen - ebenfalls ein virtuelles Produkt, ein sehr seltenes allerdings.

Das Verbraucherministerium in Tokio ist der Ansicht, dies verstoße gegen Gesetze gegen ungerechtfertigte Gewinnprämien. Zwar hatten Anbieter wie Gree oder Dena schon im April eingewilligt, die Höhe der möglichen Ausgaben zu begrenzen. Mit dieser Deckelung sollten vor allem spielebegeisterte Kinder geschützt werden. Doch anscheinend haben diese Maßnahmen nicht ausgereicht. "The Daily Yoimuri" berichtet von anhaltenden Beschwerden, einige Spieler hätten in einem einzigen Monat umgerechnet Zehntausende Dollar in die Vervollständigung ihrer Artikel-Sets gesteckt - und das jeden Monat.

Nun will das Ministerium dieses Geschäftsmodell verbieten. Sollten die Unternehmen den Vorgaben nicht folgen, behalte sich die Regierung weitere Strafmaßnahmen vor.

20 Sozialstunden für u nbedachte "Amok"-Formulierung

"Da lauf ich Amok!" ist ein Satz, der so oder ähnlich wohl schon vielen Jugendlichen über die Lippen gekommen sein dürfte, ohne dass es zu einem Amoklauf kam. Ein Achtklässler hat nun juristischen Ärger wegen eines solchen Spruchs bekommen. Der Junge hatte offensichtlich als Mobbing-Attacken gemeinte Freundschaftsanfragen von Mitschülern auf seinem Profil genervt so kommentiert: "Leute, die ich so gar nicht leiden kann, haben Facebook - wenn die mir Freundschaftsanfragen schicken, lauf ich Amok".

Einige Mitschüler seien sich über die Absichten des Jungen nicht ganz sicher gewesen und hätten die Polizei informiert. Die Sache landete vor Gericht, dort kassierte der vermeintliche Amokläufer in spe 20 Stunden Sozialarbeit.

Der Anwalt des Schülers findet die Entscheidung übertrieben. Wie verbreitet und damit letztlich harmlos eine Formulierung wie "ich lauf Amok" sei, ergebe bereits ein kurze Google-Suche oder der Besuch auf einem Schulhof. Würden derartige Urteile als Vorbild dienen, sei zu " befürchten, dass bestimmte 'geflügelte' Worte bald gar nicht mehr ausgesprochen werden dürfen", so der Anwalt.

Das Urteil (Aktenzeichen 556 Ds-1 Js 11/12-48/12) ist noch nicht rechtskräftig, die Berufung läuft.

Auch das noch:

Forum

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insgesamt 3 Beiträge
1. Gericht unterstützt Mobbing auch noch
Korken 09.05.2012
Hervorragend, das Gericht unterstützt auch noch das Mobbing! Da werden sich einige Klassen"kameraden" ins Fäustchen lachen!
Hervorragend, das Gericht unterstützt auch noch das Mobbing! Da werden sich einige Klassen"kameraden" ins Fäustchen lachen!
2. Harmlos?
kuhno van oyten 09.05.2012
Also, ich weiß nicht. Sollen 15 Todesopfer und genausoviele Schwerverletzte in Winnenden "harmlos" sein? Da relativiert sich nichts, da kann sich nichts relativieren, nicht mit einer Google-Suche und auch nicht mit [...]
Zitat von ArtikelDer Anwalt des Schülers findet die Entscheidung übertrieben. Wie verbreitet und damit letztlich harmlos eine Formulierung wie "ich lauf Amok" sei, ergebe bereits ein kurze Google-Suche oder der Besuch auf einem Schulhof. Würden derartige Urteile als Vorbild dienen, sei zu " befürchten, dass bestimmte 'geflügelte' Worte bald gar nicht mehr ausgesprochen werden dürfen", so der Anwalt. Twitter verweigert Herausgabe von User-Daten an Strafermittler - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,832212,00.html)
Also, ich weiß nicht. Sollen 15 Todesopfer und genausoviele Schwerverletzte in Winnenden "harmlos" sein? Da relativiert sich nichts, da kann sich nichts relativieren, nicht mit einer Google-Suche und auch nicht mit 'geflügelten Worten'.
3. der hat schon recht...sorry
Nonvaio01 10.05.2012
aber das ist ein normaler ausdruck. Wie oft sagt man dem sollte man eine klatschen oder sonstiges was einem im eifer der emotionen rausrutscht. Wollen Sier jeden denn gleich verhaften und verurteilen? Was ist wenn man [...]
Zitat von kuhno van oytenAlso, ich weiß nicht. Sollen 15 Todesopfer und genausoviele Schwerverletzte in Winnenden "harmlos" sein? Da relativiert sich nichts, da kann sich nichts relativieren, nicht mit einer Google-Suche und auch nicht mit 'geflügelten Worten'.
aber das ist ein normaler ausdruck. Wie oft sagt man dem sollte man eine klatschen oder sonstiges was einem im eifer der emotionen rausrutscht. Wollen Sier jeden denn gleich verhaften und verurteilen? Was ist wenn man einen sieht der bei Rot ueber die Ampel faehrt und man schimpft vor sich hin, ist das dann auch strafbar? Der Richter hat richtig entschieden, denn wo soll es enden? Totale ueberwachung, vorschriften was man sagen darf und was nicht.

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