17.01.2013
Megaupload-Nachfolger
Kim Dotcom beklagt Radio-Werbeboykott
Kim Dotcom alias Kim Schmitz: Keine Mega-Radiowerbung
Der Chef des Anfang 2012 stillgelegten Online-Hosters Megaupload, Kim Dotcom, steht mit seinem neuen Projekt Mega kurz vor dem Start. Für den 20. Januar ist eine Pressekonferenz in Dotcoms angemieteter Villa in Neuseeland angekündigt, während der das neue Online-Angebot vorgestellt werden soll. Um von Anfang an möglichst viel Aufmerksamkeit auf Mega zu lenken, hatte Dotcom bei neuseeländischen Radiostationen 500 Werbespots gebucht. Doch drei Tage vor dem Start hat die Sendergesellschaft MediaWorks Dotcoms Radiokampagne gestoppt.
Gegenüber dem "New Zealand Herald" erklärte eine MediaWorks-Sprecherin, die Dotcom-Spots würden aus "geschäftlichen Gründen" nicht ausgestrahlt werden. Dazu, um welche Gründe es sich konkret handelt, sagte sie nur, die Vereinbarungen mit Werbekunden würden grundsätzlich vertraulich behandelt. Allerdings fügte die Sprecherin an, die Annullierung einer Werbekampagne sei ungewöhnlich.
Für Dotcom waren die Schuldigen schnell gefunden. Via Twitter verkündete er: "Offensichtlich haben sich einige Musik-Labels bei MediaWorks wegen unserer Anzeigen beschwert." Allerdings nahm er die Radiogesellschaft von seiner Kritik aus. MediaWorks treffe keine Schuld, es sei ein großartiges Unternehmen mit großartigen Leuten. "Es sind die Musik-Labels, die wieder einmal ihre Macht missbrauchen."
An anderer Stelle hatte Dotcom mehr Erfolg. Im Rahmen der Polizeiaktionen gegen seine Web-Angebot Megaupload sind auch in Kanada 32 Server inklusive der darauf gespeicherten Daten beschlagnahmt worden. Das US-Justizministerium wollte nun auf dem Wege der Amtshilfe von den kanadischen Kollegen Zugriff auf das Datenmaterial gewährt bekommen. Doch die Amerikaner blitzten vor einem kanadischen Gericht ab.
Wie der kanadische Juraprofessor Michael Geist berichtet, hat das Gericht in der Provinz Ontario die US-Anfrage abgewiesen und dies mit der Aufforderung verbunden, das Ersuchen möge präziser gehalten werden. Den US-Behörden wurde aufgegeben, im Ersuchen daraufhin genauer zu fassen, was für den Fall relevant sei und was nicht.
Megaupload hatte selbst nie die Zurückgabe der Server beantragt, jedoch damit argumentiert, die dort gespeicherten Daten seien für den Fall eben nicht relevant.
meu