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Tätowierte Zwangsprostituierte

Krankenkasse muss Entfernung von Tattoo bezahlen

Eine Zwangsprostituierte wurde von ihren Zuhältern am Hals tätowiert. Jetzt hat ein Gericht entschieden: Die Krankenkasse muss die Entfernung des entstellenden Schriftzugs bezahlen.

AP

Prostituierte

Mittwoch, 12.07.2017   11:05 Uhr

Es war eine unmenschliche, entwürdigende Prozedur, der sich eine Prostituierte aus Düsseldorf unterziehen musste: Ihre als "Die heiligen Zwei" bekannten Zuhälter tätowierten der Frau den Schriftzug "DH2" auf den Hals. Offensichtlich, um sie als ihren Besitz auszuweisen, ihr buchstäblich ihren Stempel aufzudrücken.

Die Polizei befreite die Frau aus der Zwangsprostitution - doch die grausige Markierung blieb. Als die 30-jährige Düsseldorferin ihre Krankenkasse um die Kostenübernahme für die Entfernung der Tätowierung bat, winkte diese ab. Die Begründung: Es handele sich nicht um eine "Krankenbehandlung". Die Frau klagte gegen die Entscheidung.

Jetzt entschied das Sozialgericht Düsseldorf, dass die Kasse zahlen muss, weil es im verhandelten Fall ausnahmsweise doch um eine Krankenbehandlung ginge. Die Tätowierung wirke entstellend, es drohe die Gefahr eines Rückzugs aus dem sozialen Leben, weil die Klägerin als Opfer von Zwangsprostitution erkannt werden könne, zumal über den Fall in der Presse berichtet worden sei. (S 27 KR 717/16)

Ohne die Entfernung der Tätowierung sei die Heilungsprognose für die bei der Klägerin bestehende posttraumatische Belastungsstörung erheblich schlechter, so das Gericht.

ala/AFP

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