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14.05.2012
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Amtsanmaßung

Selbsternannter Robin Hood landet vor Gericht

Ein selbsternannter "Kommissar für Menschenrechte" hat von Krefeld aus einen Feldzug gegen Ämter und Behörden gestartet. Gegen angebliches Unrecht zog der 56-Jährige vor Gericht. Jetzt muss er sich selbst wegen Amtsanmaßung verantworten. 

Krefeld - Er wetterte gegen Bußgeldbescheide oder Führerscheinentzug. Setzte sich ein für andere, die sich im Kampf mit den Behörden benachteiligt fühlten. Seit Montag muss sich der selbsternannte Robin Hood nun vor dem Krefelder Amtsgericht verantworten.

Mit Strafen oder Schadensersatzansprüchen in Höhe von 250.000 Euro hatte der "Kommissar" gedroht. Insgesamt wurden 14 Fälle aktenkundig. Doch bald kam heraus, dass das "Amt für Menschenrechte" nicht existiert und der 56-Jährige arbeitslos gemeldet ist.

Er habe die Ausübung eines öffentlichen Amtes vorgetäuscht und versuchte Nötigung begangen, erklärte der Staatsanwalt. Der Angeklagte wollte sich zu den Vorwürfen am Montag nicht äußern. Für Juristen wirft der Fall eine interessante Frage auf: Kann man Amtsanmaßung begehen, wenn es das Amt gar nicht gibt?

Das Gericht folgte am Montag dem Antrag der Staatsanwaltschaft, den Angeklagten von einem Psychologen begutachten zu lassen. Der Prozess soll Anfang Juni fortgesetzt werden.

ala/dpa

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