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18.05.2012
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Umstrittene Recherche

Journalisten wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt

Nur wenige Stunden hat ein Redakteur der schwedischen Zeitung "Expressen" gebraucht, um sich in Malmö illegal eine Waffe zu besorgen. Die Aktion sollte Recherchezwecken dienen - und endete nun mit einer Verurteilung vor Gericht.

Malmö - Wegen Verletzung des schwedischen Waffengesetzes hat ein Gericht in Malmö drei Journalisten der Zeitung "Expressen" verurteilt. Das Boulevardblatt wollte mit dem illegalen Kauf einer Pistole im Oktober 2010 demonstrieren, wie leicht sich jedermann Waffen beschaffen kann. Zu der Zeit hatte ein Heckenschütze mit einer Anschlagserie auf Einwanderer die Stadt Malmö wochenlang in Atem gehalten.

Das Gericht wies am Freitag jedoch die Begründung zurück, dass die Beschaffung der Waffe in aufklärerischer Absicht getätigt worden sei. Vielmehr habe die Zeitung "bewusst ein Risiko akzeptiert, um eine Nachricht zu erzeugen".

Der Reporter Diamant Salihu hatte die halbautomatische Pistole innerhalb weniger Stunden bei Kriminellen in Schwedens drittgrößter Stadt beschaffen können und sofort nach dem Kauf bei der Polizei abgeliefert. Er selbst wurde wegen Verletzung des Waffengesetzes, Nachrichtenchef Andreas Johansson wegen Beihilfe und Chefredakteur Thomas Mattsson wegen Anstiftung verurteilt.

Von der sonst bei illegalem Waffenkauf fälligen Haftstrafe sah das Gericht ab, weil Salihu die Pistole umgehend abgeliefert hatte. Die drei Journalisten müssen jedoch Bußgelder zahlen: Chefredakteur Mattsson bekam mit 30.000 Kronen (rund 3300 Euro) die höchste Strafe, die beiden anderen müssen 13.500 sowie 14.400 Kronen Strafe zahlen. Die Höhe der Bewährungsstrafen war zunächst nicht bekannt.

Nach Angaben der Nachrichtenagentur TT will "Expressen" Berufung gegen das Urteil einlegen. "Wir werden weiter unkonventionelle Methoden anwenden, um über Verbrechen zu recherchieren, die Polizei und Justiz nicht stoppen können", sagte Chefredakteur Mattsson.

Der mutmaßliche Heckenschütze von Malmö steht seit Montag vor Gericht. Dem 40-Jährigen werden drei Morde und zwölf Mordversuche vorgeworfen, die in den Jahren 2003 bis 2009 in der südschwedischen Stadt verübt wurden. Zum Prozessauftakt wies er die Vorwürfe zurück.

aar/dpa/AFP

Forum

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insgesamt 3 Beiträge
1. eine völlig überzogene Reaktion
einsteinalbert 18.05.2012
ist es schon. Da beweisen drei Journalisten eine altbekannte Tatsache. Sie übergeben die Waffe unverzüglich der Polizei und die Justiz reagiert hektisch und völlig unverständlich. Nun ja . . . die " Täter " wurden [...]
ist es schon. Da beweisen drei Journalisten eine altbekannte Tatsache. Sie übergeben die Waffe unverzüglich der Polizei und die Justiz reagiert hektisch und völlig unverständlich. Nun ja . . . die " Täter " wurden ja schnell " ermittelt ! Auch deutsche Behörden hätten wohl so gehandelt. Eine Verschärfung des Waffenrechts bringt so gut wie nichts. Man könnte höchstens darüber nachdenken, weitere Amnestien zu erlassen . . . aber bitte zu vernünftigen Bedingungen. Bei der letzten Amnestie in Deutschland wurden Personen nachgerade krimminalisiert. Es wurden sogar Strafverfahren eingeleitet, weil Bürger Waffen " widerrechtlich " zu Polizei transporiert hätten. In Norwegen streitet man sich in epischer Breite über den Fall Breivik und der hatte doch wohl eine registrierte Waffe und hat nahezu70 Menschen damit getötet.
2.
Promethium 18.05.2012
naja, das birgt einige Brisanz. Er zeigt nämlich das eine weitere Verschärfung des Waffenrechts sinnlos wäre. Es wäre z.B. für Breivik sicher nicht schwerer gewesen an eine illegale Waffe zu kommen. Der erste Amoklauf an einer [...]
naja, das birgt einige Brisanz. Er zeigt nämlich das eine weitere Verschärfung des Waffenrechts sinnlos wäre. Es wäre z.B. für Breivik sicher nicht schwerer gewesen an eine illegale Waffe zu kommen. Der erste Amoklauf an einer Schule in Deutschland wurde übrigens mit einer illegalen Waffe durchgeführt. Amoklauf von Eching und Freising (http://de.wikipedia.org/wiki/Amoklauf_von_Eching_und_Freising)
3. Illegaler Waffenhandel in Berlin floriert
MrStoneStupid 19.05.2012
Die Journalisten hätten nicht so hart bestraft werden sollen (Gerichtsverfahren okay aber eine Rüge hätte gereicht), denn sie haben vorbildlich gehandelt (was nicht heißt, dass das jeder darf, so was ist eine Ausnahme), nämlich [...]
Die Journalisten hätten nicht so hart bestraft werden sollen (Gerichtsverfahren okay aber eine Rüge hätte gereicht), denn sie haben vorbildlich gehandelt (was nicht heißt, dass das jeder darf, so was ist eine Ausnahme), nämlich aufklärerisch im Dienste des Allgemeinwohls. Die Journalisten hätten vorher eine Genehmigung (für diese Aktion) beim Staat beantragen sollen, der für solche Zwecke befristete Ausnahmegenehmigungen erteilen können muss - man überlege sich geeignete Gesetze. (imho) PS: Illegaler Waffenhandel in Berlin floriert (http://www.berliner-zeitung.de/berlin/von-ceska-bis-kalaschnikow-illegaler-waffenhandel-in-berlin-floriert,10809148,15180250.html)

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