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29.01.2013
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Vergewaltigungsprozess in Indien

Gericht lehnt Antrag auf Verlegung ab

Der Prozess wegen der Vergewaltigung einer 23-jährigen Inderin wird auch weiterhin in Neu-Delhi stattfinden. Das Gericht lehnte den Antrag eines Verteidigers ab: Er hatte argumentiert, in der indischen Hauptstadt sei kein faires Verfahren möglich.

Neu-Delhi - Die fünf Männer, die wegen der Vergewaltigung und des Mordes an einer 23-Jährigen angeklagt sind, müssen sich weiter in der Hauptstadt Neu-Delhi vor Gericht verantworten. Das Verfassungsgericht habe einen Antrag auf Verlegung des Falls abgewiesen, berichtete die Nachrichtenagentur IANS.

Der Anwalt M. L. Sharma hatte die entsprechende Anfrage gestellt. In Neu-Delhi, wo die Tat geschah, sei wegen der Proteste und Berichterstattung kein neutrales Verfahren gewährleistet, argumentierte der Anwalt. Das Gericht wies den Antrag nun mit der Begründung zurück, Sharma vertrete mittlerweile keinen der Angeklagten mehr.

Der Prozess gegen fünf der mutmaßlichen Täter war vergangene Woche eröffnet worden. Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 16. Dezember eine 23-Jährige in einem Bus vergewaltigt und brutal misshandelt zu haben. Die Frau starb Ende Dezember an ihren schweren Verletzungen. Den Angeklagten droht bei einer Verurteilung wegen Entführung, Vergewaltigung und Mordes die Todesstrafe.

Ein sechster Angeklagter soll sich vor einem Jugendgericht verantworten, weil er zum Tatzeitpunkt minderjährig war. Damit drohen ihm bei einer Verurteilung maximal drei Jahre Haft.

aar/dpa/AFP

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