26.02.2013
Skandalbuch
Strauss-Kahn erringt Teilsieg gegen Ex-Geliebte
Paris - Das Skandalbuch einer früheren Geliebten von Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn darf in Frankreich mit Einschränkungen erscheinen. Ein Pariser Gericht ordnete am Dienstagabend an, dass dem 128-seitigen Buch "Belle et Bête" (etwa: "Schöne und Biest") der Essayistin Marcela Iacub ein Zettel mit Hinweis auf Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht beigefügt werden muss.
Ein Anwalt des Verlags bot an, einer neuen Auflage einen Flyer mit einer Stellungnahme Strauss-Kahns beizulegen. Bei den 40.000 Exemplaren, die bereits an Buchläden ausgeliefert worden seien, sei dies aber unmöglich.
Der Verlag Stock und Iacub müssen Strauss-Kahn zudem 50.000 Euro Entschädigung wegen Verletzung der Privatsphäre zahlen.
Auch das Magazin "Le Nouvel Observateur", das am vergangenen Donnerstag Auszüge aus dem Buch sowie ein Interview mit der Autorin veröffentlicht hatte, wurde zur Zahlung von 25.000 Euro verurteilt. Es muss zudem auf seiner Titelseite die Gerichtsanordnung veröffentlichen. Einen Antrag Strauss-Kahns auf Beschlagnahme des Werks lehnte das Gericht hingegen ab.
"Vulgäres und unsensibles Mischwesen aus Mensch und Schwein"
"Belle et Bête" schlägt seit vergangenen Donnerstag in Frankreich hohe Wellen. Iacub gibt an, mit Strauss-Kahn von Januar bis August 2012 eine Affäre gehabt zu haben, was dieser nicht dementiert. In dem Buch kommt Strauss-Kahns Name zwar nicht vor, Iacub hat aber bestätigt, dass der einstige Hoffnungsträger der französischen Sozialisten die Hauptfigur ihres Buches ist. Sie beschreibt ihn als chauvinistisches, vulgäres und unsensibles Mischwesen aus Mensch und Schwein.
Vor Gericht hatte sich Strauss-Kahn zuvor schockiert gezeigt. Er nannte das Buch "verachtenswert und verlogen" und warf der Autorin vor, mit ihrem Angriff auf "einen Mann, der bereits am Boden liegt", nur Geld machen zu wollen. Offensichtlich habe sie sich keinerlei Gedanken gemacht, was dieses Buch für sein Leben, das seiner Familie und seiner Kinder bedeuten könne.
In einer ersten Reaktion sprach sein Anwalt Richard Malka von einer "ausgezeichneten Entscheidung" des Gerichts. Sie stärke den Schutz der Privatsphäre sowie "einige Prinzipien, auf denen unsere Demokratie basiert", sagte er auf iTélé. Es dürfe nicht angehen, dass immer mehr und größerer "Schund" veröffentlicht werde unter dem "Vorwand, dass es sich um Literatur und Journalismus handelt".
"Strauss-Kahn ist ein Schwein aber kein Vergewaltiger"
Strauss-Kahn war im Mai 2011 als Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) zurückgetreten, nachdem er in New York wegen Vergewaltigungsvorwürfen festgenommen worden war. Ihm wurde vorgeworfen, in einem New Yorker Luxushotel ein Zimmermädchen zum Oralsex gezwungen zu haben. Ein Strafprozess wurde wegen mangelnder Glaubwürdigkeit des Zimmermädchens später eingestellt, im Dezember setzte Strauss-Kahn mit einer außergerichtlichen Einigung mit dem Zimmermädchen auch einen Schlussstrich unter das Zivilverfahren.
In Frankreich wird gegen "DSK" in einer Callgirl-Affäre wegen "bandenmäßiger Zuhälterei" ermittelt. Dabei geht es um Sex-Partys mit Prostituierten in Paris, Brüssel und Washington, an denen neben Strauss-Kahn auch ranghohe Polizisten und Geschäftsmänner teilnahmen. Auch dazu äußerte sich die Buchautorin: Strauss-Kahn sei ein Schwein, ihrer Meinung nach jedoch kein Vergewaltiger und nicht einmal böse, meinte sie in einem Interview des "Nouvel Observateur" zu den Vorwürfen.
mia/afp/dpa


