24.06.2012
Ali al-Mahmudi
Tunesien liefert Gaddafis letzten Regierungschef aus
Baghdadi Al-Mahmudi (Archiv): Auslieferung nach Libyen
Tunis - Tunesien hat den letzten Regierungschef des gestürzten libyschen Diktators Muammar al-Gaddafi an die neuen Machthaber in seiner Heimat ausgeliefert. Baghdadi Ali al-Mahmudi sei in einem Gefängnis des Justizministeriums untergebracht worden und werde wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen das libysche Volk vor Gericht gestellt, sagte der amtierende libysche Regierungschef Abdel Rahim al-Kib.
Al-Mahmudi war von März 2006 bis zum Kollaps des Gaddafi-Regimes im August 2011 Ministerpräsident Libyens. Im September war er auf der Flucht in Tunesien unter dem Vorwurf der illegalen Einreise festgenommen worden. Er befand sich auf der Flucht nach Algerien.
Im Januar sprachen sich 15 tunesische und internationale Menschenrechtsorganisationen in einer gemeinsamen Erklärung gegen eine Auslieferung al-Mahmudis aus. Sie fürchteten, er könnte in seinem Heimatland gefoltert oder getötet werden.
Auch innerhalb Tunesiens könnten aufgrund der Auslieferung neue Spannungen entstehen. Präsident Moncef Marzouki, ein früherer Menschenrechtsaktivist, hatte sich gegen die Auslieferung gestellt. Marzouki sei nicht darüber informiert worden, dass sie am Sonntag stattfinden sollte, sagte sein Sprecher Adnan Mancer. "Wenn das wahr ist, wird es zu einer Krise unter den politischen Behörden führen und könnte enorme Konsequenzen haben."
Ein Vertreter des tunesischen Justizministeriums betonte hingegen, Ministerpräsident Hamadi Jebali habe nur ein richterliches Urteil umgesetzt, als er die Auslieferung anordnete. Ein Gericht in Tunis hatte im November 2011 grünes Licht für eine Auslieferung al-Mahmudis gegeben.
Der Anwalt des Gaddafi-Getreuen, Mabruk Kurschid, bezeichnete die Auslieferung als illegal. Präsident Marzouki habe seine Unterschrift bis zuletzt nicht gegeben, sagte Kurschid. Außerdem habe sein Mandant keine Gelegenheit erhalten, gegen die Entscheidung vor das höchste tunesische Gericht zu ziehen. "Das ist eine Rechtsverletzung", so Kurschid. Er als Anwalt habe von der Abschiebung erst nach ihrem Vollzug erfahren.
hut/dpa/dapd