24.02.2013
Verschleppung von Terrorverdächtigen
Obamas Gefangener
Von Lazar BackovicMogadischu/New York/London - Der Brief, der Mahdi Hashis Leben für immer verändert, kommt am 15. Juni 2012. Zu dieser Zeit lebt Hashi, 23, fast drei Jahre in Somalia mit Frau, Kind und Großmutter. Seine Eltern wohnen in Camden, Großbritannien. Auch Mahdi Hashi hat bis zu seiner Heimkehr lange Zeit dort gelebt. Noch immer ist er britischer Staatsbürger - bis zu diesem Sommertag.
Verschickt hat den Brief das Home Office, Großbritanniens Innenministerium. Die Behörde schreibt, sie werde Mahdi Hashi die Staatsbürgerschaft entziehen - wegen "extremistischer Aktivitäten". Auch auf Somalias Schutzrechte kann Hashi nicht hoffen: Als er die britische Staatsbürgerschaft annahm, hatte er damals automatisch die somalische abgelegt. Hashi ist jetzt de facto staatenlos.
Als sein Vater den Brief in Camden liest, denkt er, es handele sich um einen Irrtum. "Er war niemals im Gefängnis, stand nie vor Gericht", beteuert der Vater gegenüber SPIEGEL ONLINE. Er rät seinem Sohn, schnellstmöglich in ein britisches Konsulat zu gehen, die Angelegenheit zu klären. Hashi tut das.
Wohin er geht, ist nicht klar. Somalia gilt als "failed state", als gescheiterter Staat, unfähig, die grundlegendsten Funktionen eines Gemeinwesens zu erfüllen. Viele westliche Regierungen haben in den vergangenen Jahren ihre diplomatischen Vertretungen in Somalia wegen Sicherheitsbedenken abgezogen - auch die britische. Für Mahdi Hashi heißt das: Bei Konsularfragen muss er in eines der benachbarten Länder oder sogar weiter. Er bricht auf - angeblich nach Saudi-Arabien, wie seine Anwälte wissen wollen. Danach verliert sich für seine Verwandtschaft jede Spur.
Mindestens 30 Jahre Haft
Ein halbes Jahr später taucht Mahdi Hashi wieder auf - vor einem Gericht in New York. Er sitzt auf der Anklagebank, neben ihm zwei Schweden somalischer Herkunft. Den Dreien wird vorgeworfen, der somalischen Islamisten-Miliz al-Shabab anzugehören. Unter dem Decknamen "Talha" soll Mahdi Hashi von Dezember 2008 bis August 2012 gemeinsam mit den beiden anderen Angeklagten die Terrororganisation mit "Dienstleistungen, Bargeld, Waffen und Personal" versorgt haben. Sie sollen für al-Shabab gekämpft und an Trainings für Selbstmordattentäter teilgenommen haben. Den Angeklagten drohen mindestens 30 Jahre Haft, vielleicht sogar lebenslänglich.
Der Fall bleibt rätselhaft - auch weil Beweise streng geheim sind und die US-Behörden Informationen nur scheibchenweise herausgeben. Wie ist Mahdi Hashi vom Horn von Afrika nach New York gekommen? Was genau ist dazwischen passiert? Und warum sind die USA zuständig?
Fest steht: Die Staatsbürgerschaft konnte Mahdi Hashi tatsächlich so aberkannt werden. Ein Gesetz mit dem Namen "Immigration, Asylum and Nationality Act" ermächtigt das britische Innenministerium seit 2006 dazu - eine Reaktion auf die Anschläge auf die Londoner U-Bahn.
Hashis Anwälte gehen davon aus, dass ihr Mandant mit den beiden anderen Angeklagten im August 2012 in ein Gefängnis in Somalias Nachbarland Dschibuti gebracht wurde. Dort soll er zunächst von dschibutischen Sicherheitskräften festgehalten und eingeschüchtert worden sein, anschließend sollen ihn US-Agenten verhört und zu einem Geständnis gebracht haben.
Die Verteidiger wollen in dem Fall einen Beleg dafür sehen, dass US-Präsident Barack Obama, genau wie sein Vorgänger George W. Bush, Terrorverdächtige in Drittländern ohne Rechtsbeistand festhalten lässt - unter Androhung von Folter.
"Benutzt keine Folter, zeigt sie ihm nur"
Immer wieder habe Hashi Schreie in dem Gefängnis gehört, berichtet einer seiner Verteidiger SPIEGEL ONLINE. Die "dschibutischen Jungs" seien "furchteinflößend" gewesen. Hashi habe mitangesehen, wie andere Gefangene "ausgezogen, geschlagen und sexuell missbraucht" und "mit Flaschen anal penetriert" wurden.
Auch Hashi soll bis auf die Unterwäsche ausgezogen worden sein, berichtet er seinen Anwälten. Die Dschibutis hätten ihm die Augen verbunden, ihn geohrfeigt und damit gedroht, ihn sexuell zu misshandeln. Die Androhungen wurden jedoch nie wahr gemacht, sagen die Verteidiger.
Die US-Behörden schweigen zu den Vorwürfen und verweisen auf ein offizielles FBI-Statement. Darin steht: Hashi und die beiden Mitangeklagten seien auf dem Weg nach Jemen verhaftet worden. Die USA seien erstmals am 18. Oktober 2012 mit dem Fall betraut gewesen - der Tag, an dem das US-Gericht in New York Anklage gegen die drei Männer erhob. Genauer werden die Behörden nicht.
Heikle Rechtslage
Prinzipiell ist nichts dagegen einzuwenden, dass zwei Länder in einem Terrorfall kooperieren, ein Land dem anderen Amtshilfe leistet. Hashi landete in den USA vor einem ordentlichen Gericht, wo nun über die Schuldfrage entschieden wird. So weit, so gut.
Allerdings muss man nach den Schilderungen der Anwälte zumindest hinterfragen: Sind die Beweise, die zum Prozess geführt haben, auf legale Weise beschafft worden? Oder wurde Hashi in Dschibuti - wie die Anwälte wissen wollen - tatsächlich unter der Androhung von Folter vernommen? Und haben US-Agenten dieses Vorgehen toleriert?
Dass in Dschibuti gefoltert wird, ist eigentlich auch den US-Behörden bekannt. In einem Report des US-Außenministeriums von 2011 ist unter "weiteren Menschenrechtsproblemen" aufgelistet: "exzessive Polizeigewalt, inklusive Folter durch Sicherheitskräfte", "raue Haftbedingungen" und "willkürliche Festnahmen". Trotzdem ist Dschibuti in der Region seit Jahren ein enger Partner Washingtons: Das Land beherbergt den einzigen US-Stützpunkt in Afrika. Von hier aus koordinieren die USA Dutzende Anti-Terror-Operationen in der Region.
Verschleppt Obama Terrorverdächtige wie zu Bushs Zeiten?
Sollten Hashis Anwälte recht behalten, wäre das ein Problem für Präsident Obama. Es geht um seine politische Glaubwürdigkeit: Obama hatte 2009 als eine seiner ersten Amtshandlungen angeordnet, die CIA-Knäste der Bush-Ära zu schließen und damit die Praxis der sogenannten "extraordinary renditions", also die illegalen Auslieferungen mit Folterandrohungen, zu stoppen.
Diese Kehrtwende sehen Rechtsexperten durch den Fall Mahdi Hashi nun gefährdet: "Die USA beteiligen sich weiterhin an geheimen Festnahmen - trotz der Anordnung des Präsidenten, die CIA-Gefängnisse zu schließen", sagt Naureen Shah, Leiterin des Human Rights Institute an der Columbia Law School in New York.
Der Expertin ist auch unklar, warum die USA für den Fall zuständig sind - und nicht Großbritannien und Schweden. "Die beiden Länder hätten im Prinzip die Anklage ihrer Staatsbürger selbst übernehmen können", sagt Shah. Auch dort werde al-Shabab als Terrororganisation eingestuft. "Es mag jedoch Vorbehalte gegeben haben, den Fall zu bearbeiten, nachdem klar war, dass die Männer geheim festgehalten wurden." Großbritannien und Schweden haben die Europäische Menschenrechtskonvention unterschrieben. Danach sind geheime Festnahmen verboten.
Beweislage könnte kippen
Sollte Hashi tatsächlich mit Folter gedroht worden sein, würde das die Beweislage kippen. In den USA sind all jene Informationen in einem Prozess zu ignorieren, die durch "Folter oder grausame, unmenschliche oder erniedrigende Verhörmethoden" erlangt wurden. Ähnlich steht es in der Uno-Antifolterkonvention von 1984, die auch die USA unterzeichnet und ratifiziert haben.
Menschenrechtler halten die Beschreibungen Hashis durchaus für realistisch: "Das Muster, das der junge Mann beschreibt, ist beinahe identisch mit Berichten anderer Überlebender des Kriegs gegen den Terror", sagt Arnaud Mafille von der Gruppe "Cageprisoners", die sich mit dem Fall Hashi beschäftigt. "Das Muster sieht so aus: US-Sicherheitskräfte ernten die Früchte der Folter, die andere Länder für sie ausgeführt haben."
In der Tat erinnert Mahdi Hashis Geschichte an einen früheren Fall aus dem Jahr 2009. Damals nahmen nigerianische Einsatzkräfte den Eritreer Mohamed Ibrahim Ahmed fest, anschließend wurde er von US-Agenten verhört. Vier Monate wurde Ahmed ohne offizielle Anklage festgehalten. Eine von WikiLeaks offengelegte Depesche verrät, dass das auf amerikanischen Druck geschah. Ahmed gestand im Juni in New York, Shabab-Unterstützer zu sein.

