Lade Daten...
18.02.2012
Schrift:
-
+

Altersversorgung

Wulff kann mit Ehrensold rechnen

Bundespräsident a.D. Wulff: Verwaltungsrechtler streiten über Recht auf Ehrensold
AFP

Bundespräsident a.D. Wulff: Verwaltungsrechtler streiten über Recht auf Ehrensold

Die Frage ist so umstritten wie Christian Wulff selbst: Hat ein Bundespräsident, wenn er wegen persönlicher Verfehlungen zurückgetreten ist, ein Recht auf den Ehrensold? Zum Glück für den 52-Jährigen halten zumindest seine Parteifreunde die Verweigerung des Ruhegeldes für undenkbar.

Berlin - Christian Wulff ist als Bundespräsident zurückgetreten, doch entscheidend im Hinblick auf seine Altersbezüge ist die Frage des Warum. Der vieldiskutierte Ehrensold von knapp 200.000 Euro jährlich steht einem deutschen Ex-Staatsoberhaupt nur zu, wenn der Rücktritt aus politischen, nicht aus persönlichen Gründen erfolgte.

In Unionskreisen zeichnet sich eine Zustimmung dafür ab, Wulff den Ehrensold zu gewähren. CDU/CSU-Fraktionsgeschäftsführer und Merkel-Vertrauter Peter Altmaier (CDU) verwies am Samstag darauf, dass Wulff seinen Rücktritt damit erklärt hatte, dass er am Ende nicht mehr die nötige öffentliche Unterstützung für seine Arbeit gefunden habe. "Das ist für mich eindeutig ein Hinweis darauf, dass es ein Rücktritt aus politischen Gründen war", sagte Altmaier im Deutschlandfunk. "Ich habe keinen Anlass, daran zu zweifeln", dass Wulff das Geld zusteht.

Die Entscheidung darüber fällt die Bundesregierung. Der Ehrensold stehe Wulff rechtlich zweifellos zu, sagte ein ungenanntes Kabinettsmitglied der "Mitteldeutschen Zeitung". "Ich gehe deshalb davon aus, dass das Kabinett Wulff den Ehrensold zusprechen wird." Alles andere sei auch politisch eigentlich undenkbar.

Unter Verwaltungsrechtlern ist die Frage dagegen umstritten. Der Rechtsprofessor Hans Herbert von Arnim und andere argumentieren, Wulff dürfe den Ehrensold nicht bekommen, weil er im Kern aus persönlichen Gründen zurückgetreten sei.

Der Leipziger Staatsrechtsprofessor Christoph Degenhart hält eine Differenzierung von persönlichen und politischen Motiven dagegen für nahezu unmöglich. Das Amt ist eng mit der Person verknüpft. Persönliche Gründe sind in der einen oder anderen Weise letztlich auch immer politische Gründe. Außerdem sei die Rechtslage auch nicht eindeutig, wenn es sich tatsächlich um persönliche Motive handeln sollte. "Um Wulff den Ehrensold aus persönlichen Gründen abzuerkennen, müsste nach meiner Ansicht eine entsprechende Ermächtigung im Gesetz enthalten sein. Dies ist nicht der Fall."

mik/dpa/dapd

Forum

Diskutieren Sie über diesen Artikel
insgesamt 584 Beiträge
1. Sicher
GerwinZwo 18.02.2012
Wir können sicher sein: das hat er sich vorher schriftlich geben lassen. Ohne eine solche Zusage wäre dieser Raffzahn heute noch im Amt. Übrigens ist das ein bitterer Beigeschmack bei dieser Sache, der schlussendliche [...]
Zitat von sysopDie Frage ist so umstritten wie Christian Wulff selbst: Hat ein Bundespräsident, wenn er wegen persönlicher Verfehlungen zurückgetreten ist, ein Recht auf den Ehrensold? Zum Glück für den 52-Jährigen halten zumindest seine Parteifreunde die Verweigerung des Ruhegeldes für undenkbar. Altersversorgung: Wulff kann mit Ehrensold rechnen - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,816120,00.html)
Wir können sicher sein: das hat er sich vorher schriftlich geben lassen. Ohne eine solche Zusage wäre dieser Raffzahn heute noch im Amt. Übrigens ist das ein bitterer Beigeschmack bei dieser Sache, der schlussendliche Triumph des Herrrn Wulff: nicht mehr arbeiten müssen und dennoch fürstlich entlohnt werden, mit Dienstauto usw bis ans Lebensende..... Der gelebte Traum jedes Raffkes.....
2. wulff und die Altersversorgung
jaar41 18.02.2012
Es ist nicht richtig, Wulff den "Ehren"sold zu geben. Denn sein Verhalten war sehr unehrenhaft. Wenn ein Langweiler glamourös sein will, kommt nur unehrenhaftes dabei raus.
Es ist nicht richtig, Wulff den "Ehren"sold zu geben. Denn sein Verhalten war sehr unehrenhaft. Wenn ein Langweiler glamourös sein will, kommt nur unehrenhaftes dabei raus.
3. Selbstverletzendes Verhalten
El Plagiator 18.02.2012
Wulffi hat das Vertrauen in ihn aus persönlichen Gründen selbst beschädigt. Wer das eigene Auto mit dem Schlüssel verkratz kann auch nicht seine Versicherung in anspruch nehmen.
Wulffi hat das Vertrauen in ihn aus persönlichen Gründen selbst beschädigt. Wer das eigene Auto mit dem Schlüssel verkratz kann auch nicht seine Versicherung in anspruch nehmen.
4. Was ist ihm den nachgewiesen?
AlbertGeorg 18.02.2012
Also bis jetzt gibt es kein juristisches Urteil Warten wir doch das Ergebnis ab Auch der S.P.O.N. kan den Gesetzen nicht vorgreifen
Zitat von sysopDie Frage ist so umstritten wie Christian Wulff selbst: Hat ein Bundespräsident, wenn er wegen persönlicher Verfehlungen zurückgetreten ist, ein Recht auf den Ehrensold? Zum Glück für den 52-Jährigen halten zumindest seine Parteifreunde die Verweigerung des Ruhegeldes für undenkbar. Altersversorgung: Wulff kann mit Ehrensold rechnen - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,816120,00.html)
Also bis jetzt gibt es kein juristisches Urteil Warten wir doch das Ergebnis ab Auch der S.P.O.N. kan den Gesetzen nicht vorgreifen
5. Keine Ehre, kein Ehrensold
El Plagiator 18.02.2012
https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/20-Vorschlaege/10-Wie-Leben/Einzelansicht/vorschlaege_einzelansicht_node.html?cms_idIdea=6367
https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/20-Vorschlaege/10-Wie-Leben/Einzelansicht/vorschlaege_einzelansicht_node.html?cms_idIdea=6367

Empfehlen

MEHR AUF SPIEGEL ONLINE

MEHR IM INTERNET

Video

Verwandte Themen

Video

Artikel

News verfolgen

Lassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Politik
Twitter RSS
alles zum Thema Christian Wulff
RSS
Top

© SPIEGEL ONLINE 2013 Alle Rechte vorbehalten