18.02.2012
Altersversorgung
Wulff kann mit Ehrensold rechnen
Bundespräsident a.D. Wulff: Verwaltungsrechtler streiten über Recht auf Ehrensold
Berlin - Christian Wulff ist als Bundespräsident zurückgetreten, doch entscheidend im Hinblick auf seine Altersbezüge ist die Frage des Warum. Der vieldiskutierte Ehrensold von knapp 200.000 Euro jährlich steht einem deutschen Ex-Staatsoberhaupt nur zu, wenn der Rücktritt aus politischen, nicht aus persönlichen Gründen erfolgte.
In Unionskreisen zeichnet sich eine Zustimmung dafür ab, Wulff den Ehrensold zu gewähren. CDU/CSU-Fraktionsgeschäftsführer und Merkel-Vertrauter Peter Altmaier (CDU) verwies am Samstag darauf, dass Wulff seinen Rücktritt damit erklärt hatte, dass er am Ende nicht mehr die nötige öffentliche Unterstützung für seine Arbeit gefunden habe. "Das ist für mich eindeutig ein Hinweis darauf, dass es ein Rücktritt aus politischen Gründen war", sagte Altmaier im Deutschlandfunk. "Ich habe keinen Anlass, daran zu zweifeln", dass Wulff das Geld zusteht.
Die Entscheidung darüber fällt die Bundesregierung. Der Ehrensold stehe Wulff rechtlich zweifellos zu, sagte ein ungenanntes Kabinettsmitglied der "Mitteldeutschen Zeitung". "Ich gehe deshalb davon aus, dass das Kabinett Wulff den Ehrensold zusprechen wird." Alles andere sei auch politisch eigentlich undenkbar.
Unter Verwaltungsrechtlern ist die Frage dagegen umstritten. Der Rechtsprofessor Hans Herbert von Arnim und andere argumentieren, Wulff dürfe den Ehrensold nicht bekommen, weil er im Kern aus persönlichen Gründen zurückgetreten sei.
Der Leipziger Staatsrechtsprofessor Christoph Degenhart hält eine Differenzierung von persönlichen und politischen Motiven dagegen für nahezu unmöglich. Das Amt ist eng mit der Person verknüpft. Persönliche Gründe sind in der einen oder anderen Weise letztlich auch immer politische Gründe. Außerdem sei die Rechtslage auch nicht eindeutig, wenn es sich tatsächlich um persönliche Motive handeln sollte. "Um Wulff den Ehrensold aus persönlichen Gründen abzuerkennen, müsste nach meiner Ansicht eine entsprechende Ermächtigung im Gesetz enthalten sein. Dies ist nicht der Fall."
mik/dpa/dapd