16.03.2012
NRW-Landtag
Verfassungsrechtler halten Auflösungsgrund für fragwürdig
Hamburg - Verfassungsrechtler halten die Auflösung des Düsseldorfer Landtags wegen des Scheiterns eines Einzelplans des Haushalts für fragwürdig. So übersehe das entsprechende Gutachten des Landtags, dass die Rechtslage im Bund anders ist als die in Nordrhein-Westfalen, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" in ihrer Samstagsausgabe.
Der Landtag hatte sich am Mittwoch aufgelöst, nachdem der Etat der rot-grünen Minderheitsregierung unter anderem am Widerstand der FDP gescheitert war.
Im Düsseldorfer Landtag sind drei Lesungen vorgeschrieben. Die Folge für den Fall der Ablehnung eines Einzelplans in der zweiten Lesung sei aber keineswegs zwingend der Abbruch des Verfahrens, heißt es in dem Bericht weiter. "Sinn und Zweck der Regelung ist: Eine Selbstkorrektur muss möglich sein", sagte der Passauer Staatsrechtslehrer und Haushaltsfachmann Rainer Wernsmann der "F.A.Z.", der sowohl für die rot-grüne als auch für die frühere schwarz-gelbe Landesregierung schon Prozessbevollmächtigter war.
Wernsmann äußerte zudem, dass ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung anerkanntermaßen nicht zur Verfassungswidrigkeit des Haushalts führe. "Man sollte ein Gesetz nicht auf so unsicherer Grundlage scheitern lassen, sondern im Zweifel das Verfahren fortsetzen."
"Das sind schlichte Behauptungen"
Der Düsseldorfer Staatsrechtslehrer Ralph Alexander Lorz, ehemaliger hessischer Staatssekretär (CDU), sagte der "F.A.Z." zu dem Vermerk: "Das sind schlichte Behauptungen, die nicht zwingend sind." Er fügte aber auch hinzu: "Keiner ist offenbar auf den Gedanken gekommen, das juristisch zu hinterfragen." Schließlich gebe es weder Rechtsprechung dazu noch Literatur, die wirklich einschlägig sei. Das Gutachten sei offenbar unter der Prämisse erstellt worden: Wenn ein Einzelplan abgelehnt wird, ist er endgültig abgelehnt. Warum, so fragt Lorz dem Bericht zufolge, "haben die nicht mehr Widerstand geleistet, die kein Interesse an der Auflösung des Landtags hatten"?
Die Fraktionen des Düsseldorfer Landtags waren am Dienstag von einer rechtlichen Einschätzung der Landtagsverwaltung überrascht worden. Es hatte das vorzeitige Ende von Rot-Grün nach nur 22 Monaten auf den Weg gebracht. Diese Expertise kam zu dem Schluss, dass bereits bei der Ablehnung nur eines Einzeletats der gesamte Haushaltsentwurf der Regierung als abgelehnt gilt. Die Oppositionsfraktionen CDU, FDP und Linke stimmten daraufhin am Mittwoch mit ihrer Mehrheit von 91 Stimmen gegen den Entwurf für das Innenressort, SPD und Grünen reichten ihre 90 Stimmen für den Etatentwurf nicht.
Bereits vor der Abstimmung hatte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft das Votum zur Entscheidung über den Fortbestand ihrer Koalition erklärt. Nach stundenlangen Beratungen votierte der Landtag einstimmig für seine Auflösung.
ler