07.06.2012
Herdprämie
Hamburgs Bürgermeister prüft Verfassungsklage
Scholz: Bund hat für Betreuungsgeld keine Gesetzgebungskompetenz
Berlin/Hamburg - Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz macht Ernst: Nach dem Kabinettsbeschluss zur Einführung des umstrittenen Betreuungsgelds lässt der SPD-Politiker eine Verfassungsklage prüfen. "Wir halten es für sehr wahrscheinlich, dass der Bund für das Betreuungsgeld keine Gesetzgebungskompetenz hat. Die existiert nämlich nur, wenn es Bedarf für eine bundeseinheitliche Regelung gibt", begründete Scholz am Donnerstag im "Hamburger Abendblatt" die rechtliche Prüfung einer Klage gegen das Gesetz.
Da Thüringen bereits 2006 ein Landes-Betreuungsgeld eingeführt habe, gebe es keine Begründung für eine Regelung durch den Bund. Scholz betonte: "Die Justizbehörde hat den Auftrag, die Angelegenheit zu prüfen und - wenn das Gesetz beschlossen ist - eine Klage vorzubereiten".
Das Vorhaben war monatelang auch koalitionsintern heftig umstritten und wird weiterhin kritisiert. Die neue Leistung soll ab 1. Januar 2013 zunächst nur für Kinder im zweiten Lebensjahr mit 100 Euro monatlich starten.
Ab 2014 soll das Geld auch für Kinder im dritten Lebensjahr gezahlt und für alle auf 150 Euro monatlich erhöht werden. Familienministerin Kristina Schröder kündigte auf SPIEGEL ONLINE an, dass das Betreuungsgeld in den Jahren 2013 und 2014 jeweils 100 Millionen Euro günstiger werde als geplant.
Koalitionspolitiker drängen auf Änderungen
Auch Koalitionspolitiker aus CDU und FDP drängen auf Änderungen am Gesetzentwurf. "Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingegangen ist. Das muss auch beim Betreuungsgeld der Fall sein", so der CDU-Familienpolitiker Thomas Jarzombek. Ähnlich äußerte sich Norbert Barthle (CDU), Chefhaushälter der Union.
Jarzombek forderte, allen Eltern von Kleinkindern im Alter von zwei und drei Jahren Betreuungsgeld zu zahlen - unabhängig davon, ob sie Vollzeit, Teilzeit oder gar nicht arbeiteten und, unabhängig davon, wie die Kinder betreut würden. Dann könne das Betreuungsgeld noch "zum Gewinnerthema für die CDU" werden, sagte er am Donnerstag der "Passauer Neuen Presse".
Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Markus Weinberg pocht auf Korrekturen. In der Fraktion werde diskutiert, ob es wirklich sinnvoll sei, das Betreuungsgeld daran zu knüpfen, dass keine öffentlich geförderte Betreuung genutzt werde, so der CDU-Politiker.
Die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, Sibylle Laurischk, hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Geldleistung. "Ich bin beim Betreuungsgeld skeptisch, ob der Bund aus verfassungsrechtlicher Sicht dafür überhaupt zuständig ist", sagte die FDP-Frau der "Rheinischen Post" und argumentiert damit ähnlich wie Hamburgs Erster Bürgermeister.
lei/dpa/dapd