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12.06.2012
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Extremismus

Kölner Salafisten-Prediger erhält keine Sozialleistungen mehr

Ibrahim Abou Nagie: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Salafisten-Prediger
dapd

Ibrahim Abou Nagie: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Salafisten-Prediger

1860 Euro pro Monat hat der umstrittene Kölner Salafisten-Prediger Abou Nagie als Arbeitslosengeld II erhalten. Damit ist jetzt Schluss: Dem 47-Jährigen wurden die Leistungen gestrichen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Sozialbetrugs.

Köln - Der umstrittene Kölner Salafisten-Prediger Ibrahim Abou Nagie bekommt Ärger mit der Justiz: Die Staatsanwaltschaft in Köln ermittelt gegen den 47-Jährigen wegen Sozialbetrugs, wie ein Behördensprecher sagte. Eine Prüfung hatte ergeben, dass Abou Nagie über nicht angegebene Einnahmen verfüge und somit keinen Anspruch auf Sozialleistungen habe, hieß es am Dienstag aus Kreisen der Stadt Köln.

Abou Nagie, bekannt als Initiator der Verteilung kostenloser Koran-Ausgaben, hatte zuletzt Arbeitslosengeld II in Höhe von 1860 Euro monatlich erhalten. Er hatte eine Bedarfsgemeinschaft - bestehend aus Frau und drei Kindern - angemeldet. Das Geld sei vom zuständigen Jobcenter zum 1. Juni gestrichen worden, hieß es. Darüber hatte zuvor auch die "Bild"-Zeitung berichtet.

Abou Nagie gilt bei Experten als Hassprediger und steht deshalb schon seit Jahren im Visier des Verfassungsschutzes. Die von ihm initiierte Koran-Verteilung werten Sicherheitsbehörden als Propagandaaktion, mit der neue Anhänger für den Salafismus geworben werden sollen. Der Salafismus gilt als Sammelbecken für gewaltbereite Islamisten.

hen/dpa

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insgesamt 15 Beiträge
1.
lairdix 12.06.2012
Mal ganz abgesehen von der Person Abou-Nagie. Wie kann es eigentlich sein, dass so etwas erst nach Jahren und nach entsprechenden Medienberichten auffällt? Für was werden die Beamten / Angestellten in den zuständigen [...]
Zitat von sysop1860 Euro pro Monat hat der umstrittene Kölner Salafisten-Prediger Abou-Nagie als Arbeitslosengeld II erhalten. Damit ist jetzt Schluss: Dem 47-Jährigen wurden die Leistungen gestrichen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Sozialbetrugs. Salafisten-Prediger Abou-Nagie wird Arbeitslosengeld gestrichen - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,838453,00.html)
Mal ganz abgesehen von der Person Abou-Nagie. Wie kann es eigentlich sein, dass so etwas erst nach Jahren und nach entsprechenden Medienberichten auffällt? Für was werden die Beamten / Angestellten in den zuständigen Behörden denn bezahlt?
2. Sozialleistungen an Hassprediger
Ophelie 12.06.2012
Das Urteil war überfällig. Solange z. B. ehrliche, früher schwer in der Landwirtschaft arbeitende und Kinder erziehende Mütter mit 150-200 € Rente abgespeist werden, muss solchen Leuten eine Grenze gezeigt werden. Niemand [...]
Zitat von sysop1860 Euro pro Monat hat der umstrittene Kölner Salafisten-Prediger Abou-Nagie als Arbeitslosengeld II erhalten. Damit ist jetzt Schluss: Dem 47-Jährigen wurden die Leistungen gestrichen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Sozialbetrugs. Salafisten-Prediger Abou-Nagie wird Arbeitslosengeld gestrichen - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,838453,00.html)
Das Urteil war überfällig. Solange z. B. ehrliche, früher schwer in der Landwirtschaft arbeitende und Kinder erziehende Mütter mit 150-200 € Rente abgespeist werden, muss solchen Leuten eine Grenze gezeigt werden. Niemand versteht mehr die Logik. Die Verhältnismässigkeit ist nicht mehr gegeben. Diese Leute bekommen Wohnung, Heizung, neue Möbel etc. auch noch gratis dazu, sind gesund und arbeitsfähig. Sie schweigen aber nicht im Gegensatz zu unseren alten Leuten.
3. optional
theo-matthias 12.06.2012
Ich dachte immer wir hätten Religionsfreiheit! Irgendwie riecht die Sache aber verdammt danach, als würde hier jemand deshalb vom Staat bestraft, weil uns seine religiösen Ansichten nicht passen. Mir übrigens auch nicht. [...]
Ich dachte immer wir hätten Religionsfreiheit! Irgendwie riecht die Sache aber verdammt danach, als würde hier jemand deshalb vom Staat bestraft, weil uns seine religiösen Ansichten nicht passen. Mir übrigens auch nicht. Radikalismus in welcher Form auch immer ist ja nicht zielführend. Aber dann müsste jedem Radikalinski die Grundhilfe verweigert werden. Davon gibt es tausende in dieser Republik. Wo fängt das an und wo hört es dann auf?
4. Religionsfreiheit
Heinz-und-Kunz 12.06.2012
Die Religionsfreiheit ist keine Erlaubniss die Freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen, wie es Herr Abou Nagie und Co. fordern. Außerdem geht es hier um unrechtmäßig bezogene Sozialleistungen. Durch seine [...]
Die Religionsfreiheit ist keine Erlaubniss die Freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen, wie es Herr Abou Nagie und Co. fordern. Außerdem geht es hier um unrechtmäßig bezogene Sozialleistungen. Durch seine Koranverteilung sind die Behörden darauf aufmerksam geworden, dass der feine Herr Zugang zu erheblichen Geldquellen haben muß, die er bei seinen H4-Anträgen nicht erwähnt hat. Da er sich weigert, die Herkunft der Gelder offenzulegen, wird ihm nun H4 gestrichen und das ist auch gut so.
5. Blödstaat BRD
mitbestimmender wähler 12.06.2012
Ja überprüft die freiwilligen Kirchenhilfen der christlichen Kirche ebenso. Oder die tausende Vereine. Streich dort ebenfalls die Sozialleistungen.
Ja überprüft die freiwilligen Kirchenhilfen der christlichen Kirche ebenso. Oder die tausende Vereine. Streich dort ebenfalls die Sozialleistungen.

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