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12.07.2012
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Schlechte Behandlung

Richter stoppen Rückführung Asylsuchender nach Italien

Flüchtlinge auf der Insel Lampedusa (März 2011): "Unmenschliche Behandlung"
AFP

Flüchtlinge auf der Insel Lampedusa (März 2011): "Unmenschliche Behandlung"

In Italien droht Flüchtlingen eine derart unmenschliche und erniedrigende Behandlung, dass sie nicht dorthin zurückgeschickt werden dürfen. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart bezüglich einer syrischen Familie entschieden. Kein Einzelfall - seit Monaten urteilen deutsche Gerichte ähnlich.

Stuttgart - Dieser Beschluss ist unanfechtbar: Eine über Italien nach Deutschland gekommene Asylbewerberfamilie darf nicht dorthin zurückgeschickt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart beschlossen, wie eine Sprecherin am Donnerstag mitteilte. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der fünfköpfigen Familie dort aufgrund "systemischer Mängel" des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen die Gefahr einer "unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung" drohe.

Konkret ging es in dem Verfahren um ein staatenloses palästinensisches Ehepaar aus Syrien mit drei kleinen Kindern. Es hatte gegen die Rückführung der Familie nach Italien geklagt. Das Gericht verpflichtete die Bundesrepublik, das Asylverfahren in Deutschland fortzusetzen.

Damit steht das Verwaltungsgericht Stuttgart nicht allein, wie die Sprecherin SPIEGEL ONLINE mitteilte. In den vergangenen Monaten kamen mehrere Gerichte in der Bundesrepublik zu ähnlichen Einschätzungen, etwa in Lüneburg, Freiburg, Karlsruhe, Düsseldorf, Augsburg, Gelsenkirchen und Magdeburg.

In dem nun bekannt gewordenen Stuttgarter Verfahren hatte die Familie erschreckende Zustände in der Behandlung von Asylsuchenden in Italien beschrieben. Man habe sie in eine Unterkunft eingewiesen, wo sie weder Bett noch Decken erhalten hätten. Sie seien zusammen mit einer weiteren Familie in einem kleinen Zimmer untergebracht gewesen. Es habe auch nur einmal am Tag eine Mahlzeit gegeben.

Zudem seien sie in Italien nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung aufgefordert worden, das Land zu verlassen. Asyl beantragten sie erst nach ihrer Ankunft in Deutschland. Nach Rechtslage war trotzdem Italien für die Prüfung des Asylgesuchs zuständig.

"Aufnahmekapazität in Italien völlig überlastet"

Das Gericht stellte fest, die große Mehrheit der Asylsuchenden sei in Italien ungeschützt, ohne Obdach und gesicherten Zugang zu Nahrung, Wasser und Elektrizität. Auch die Gesundheitsversorgung sei nicht ausreichend sichergestellt, hieß es zur Begründung. Italien sei zwar als Mitglied der Europäischen Union ein sicherer Drittstaat. Angesichts der aktuellen Situation von Flüchtlingen bestünden aber Anhaltspunkte dafür, dass das Land seine Verpflichtungen derzeit nicht erfülle. Nach den Erkenntnissen des Gerichts seien "die Aufnahmekapazitäten für Flüchtlinge Italien völlig überlastet".

Daran wird sich nach Ansicht der Stuttgarter Richter so schnell nichts ändern: Mit Blick auf die zu erwartenden weiteren Flüchtlingsströme aus Afrika wegen des Arabischen Frühlings gehen sie davon aus, dass sich die Entwicklung in Italien in absehbarer Zeit voraussichtlich nicht verbessern wird, sondern eher noch verschlechtert. Nach dieser Sachlage wäre die Familie bei einer Rückführung nach Italien gezwungen, "ein Leben unterhalb des Existenzminimums zu führen und sei auch von Obdachlosigkeit bedroht".

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wertete das Urteil als eine Entscheidung im Einzelfall. Nach Auswertung aller vorliegender Erkenntnisse ergebe sich für das Bundesamt das Bild, "dass Italien trotz vorhandener Mängel und einzelner Missstände über ein funktionierendes Asylverfahren gemäß den Standards der Europäischen Union verfügt", teilte ein Sprecher SPIEGEL ONLINE mit. Es gebe daher keinen Grund, die bisherige Rückführungspraxis zu ändern.

Laut der sogenannten Dublin-II-Verordnung soll ein Asylbewerber nicht in mehreren EU-Ländern gleichzeitig einen Antrag stellen können. Anhand bestimmter Kriterien werden Asylverfahren auf die Mitgliedstaaten verteilt. Zunächst ist das Land zuständig, über das der Asylbewerber in die EU eingereist ist.

Zuletzt waren die miserablen Zustände für Flüchtlinge in Griechenland in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gelangt. Deutschland hat deswegen bereits die Rückführung von Asylbewerbern nach Griechenland für ein Jahr gestoppt.

(Aktenzeichen: VG Stuttgart A 7 K 1877/12)

fdi/dpa/dapd

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Diskussion über diesen Artikel
insgesamt 77 Beiträge
1. Phänomenal
kundennummer 12.07.2012
Es klappt wie am Schnürchen.
Es klappt wie am Schnürchen.
2. Noch eien Fehlentscheidung
friedrich1954 12.07.2012
Die Richter kennen wohl nicht europäisches Recht, dass Flüchtlinge in dem Land zu verbleiben haben, in welches sie zuerst eingereist sind. Wenn es dort unmenschliche behandlungen gibt-wie immer die auch aussehen- dann hat das [...]
Die Richter kennen wohl nicht europäisches Recht, dass Flüchtlinge in dem Land zu verbleiben haben, in welches sie zuerst eingereist sind. Wenn es dort unmenschliche behandlungen gibt-wie immer die auch aussehen- dann hat das seinen Grund, nämlich den der Abschreckung. Das Gerichtsurteil bewirkt das Gegenteil.Alle Wirtschaftsflüchtlinge streben jetzt nach D.Das hat sich rumgesprochen. Was haben wir uns für Richter da herangezogen. So kann man D auch kaputt machen
3. Ist doch prima
dalesmith 12.07.2012
da können sich die deutschen wiedermal als die besseren Gutmenschen fühlen,nur wohin mit den Menschen die solche Hoffung von Offizieller Stelle gemacht bekommen? Hartz iV?,Asylantenheim?,Arbeit?
Zitat von sysopIn Italien droht Flüchtlingen eine derart unmenschliche und erniedrigende Behandlung, dass sie nicht dorthin zurückgeschickt werden dürfen. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart bezüglich einer syrischen Familie entschieden. Kein Einzelfall - seit Monaten urteilen deutsche Gerichte ähnlich. Urteil: Flüchtlinge dürfen nicht nach Italien zurückgeführt werden - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,844105,00.html)
da können sich die deutschen wiedermal als die besseren Gutmenschen fühlen,nur wohin mit den Menschen die solche Hoffung von Offizieller Stelle gemacht bekommen? Hartz iV?,Asylantenheim?,Arbeit?
4. Geht garnicht!
Bundeskanzler20XX 12.07.2012
Echt unfassbar. Zu aller erst muss Italien verklagt werden wegen in der EU mit Sicherheit unter Strafe stehender unmenschlicher Behandlung von Flüchtlingen. Danach müssen die Kosten die die Asylbewerber hier verursachen [...]
Zitat von sysopIn Italien droht Flüchtlingen eine derart unmenschliche und erniedrigende Behandlung, dass sie nicht dorthin zurückgeschickt werden dürfen. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart bezüglich einer syrischen Familie entschieden. Kein Einzelfall - seit Monaten urteilen deutsche Gerichte ähnlich. Urteil: Flüchtlinge dürfen nicht nach Italien zurückgeführt werden - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,844105,00.html)
Echt unfassbar. Zu aller erst muss Italien verklagt werden wegen in der EU mit Sicherheit unter Strafe stehender unmenschlicher Behandlung von Flüchtlingen. Danach müssen die Kosten die die Asylbewerber hier verursachen direkt von Italien bezahlt werden. Es handelt sich schließlich nur um ein Versorgungs- und nicht um ein Finanzierungsproblem. Die Bedingungen in Italien haben doch System, genau wie die unterlassenen Hilfeleistungen von völlig überfüllten, in Seenot geratenen, Flüchtlingskähnen. Und der Satzteil im Artikel ist sowieso der Knüller: "...staatenloses palästinensisches Ehepaar aus Syrien..." Wenn sie palästinensich sind, sind es Palästinenser, ganz einfach. Und weil dort keine Gefahr der politischen Verfolgung droht ab nach hause! Diese Weicheipolitik mit "politischen" Flüchtlingen ist echt schlimm, kapieren die Behörden nicht, das die nur kommen weil sie hier nichts zum leben tun müssen außer die Hand aufzuhalten?
5. Und mit "so einem Italien" muß man die Mitgliedschaft in der EU teilen?
Privatier 12.07.2012
Wird es dann nicht allerhöchste Zeit, sich zu trennen? Per Austritt Italiens. Oder vorzugsweise demjenigen Deutschlands.
Zitat von sysopIn Italien droht Flüchtlingen eine derart unmenschliche und erniedrigende Behandlung, dass sie nicht dorthin zurückgeschickt werden dürfen. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart bezüglich einer syrischen Familie entschieden. Kein Einzelfall - seit Monaten urteilen deutsche Gerichte ähnlich. Urteil: Flüchtlinge dürfen nicht nach Italien zurückgeführt werden - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,844105,00.html)
Wird es dann nicht allerhöchste Zeit, sich zu trennen? Per Austritt Italiens. Oder vorzugsweise demjenigen Deutschlands.
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