04.12.2012
NPD-Verbotsverfahren
Zwölf Bundesländer lassen Friedrich zappeln
Von Veit Medick
Innenminister Friedrich (CSU): Zweifel an der Sauberkeit des Beweismaterials
Berlin - Vor der am Mittwoch beginnenden Innenministerkonferenz wachsen die Zweifel an der Sauberkeit des Beweismaterials gegen die NPD. Nur vier Bundesländer haben Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) quittiert, dass die Beweise nicht von V-Leuten stammen oder von diesen beeinflusst wurden. Dabei handelt es sich um Bremen, Brandenburg, das Saarland und Schleswig-Holstein. Das erfuhr SPIEGEL ONLINE aus Länderkreisen.
Friedrich hatte die Landesinnenminister unlängst dazu aufgefordert, die sogenannte Quellenfreiheit der Informationen persönlich zu testieren. Dazu war vor der Innenministerkonferenz offenbar keiner der Kollegen bereit. Auch bei den vier Rückmeldungen handelt es sich lediglich um Testate von Abteilungsleitern.
Die Quellenfreiheit des Beweismaterials gilt als zentrale Voraussetzung, um ein NPD-Verbotsverfahren zu beantragen. Die fehlenden Testate sind aus Sicht des Innenministeriums in einem möglichen NPD-Verbotsverfahren vor allem deshalb ein Risiko, weil so die Wahrscheinlichkeit steigen könnte, dass das Bundesverfassungsgericht die Klarnamen von V-Leuten genannt haben möchte. Eine Offenlegung der Klarnamen würde nach Überzeugung Friedrichs Menschenleben gefährden und die Arbeit des Verfassungsschutzes erschweren.
Ab Mittwoch kommen die Landesinnenminister zu ihrer Tagung in Rostock-Warnemünde zusammen. Es gilt als nahezu sicher, dass sie ein neues NPD-Verbotsverfahren beschließen werden. In Sicherheitskreisen wird für denkbar gehalten, dass die Landesinnenminister sich noch zu einem Sammeltestat entschließen, um dem Bundesverfassungsgericht die Quellenfreiheit des Materials zu bescheinigen.
Machen die Länder einen Alleingang?
Offen ist, ob die zwei anderen antragsberechtigten Verfassungsorgane, der Bundestag und die Bundesregierung, in Sachen Verbotsverfahren mitziehen. Friedrich hatte zuletzt verstärkt seine Zweifel an dem Schritt erkennen lassen. Auch die Kanzlerin gilt als Skeptikerin eines neuen Anlaufs in Karlsruhe. 2003 war ein erstes Verbotsverfahren gescheitert, weil Informanten des Verfassungsschutzes auch in Führungsebenen der NPD tätig waren.
Die SPD machte sich am Dienstag für einen gemeinsamen Verbotsantrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung stark. "Gegen die NPD sollten wir große Entschlossenheit demonstrieren: Alle drei Verfassungsorgane sollten klagen", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann. Er forderte zudem, dass der Antrag noch vor der Bundestagswahl auf den Weg gebracht wird.
Auch der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag Wolfgang Bosbach (CDU) warb für ein geschlossenes Vorgehen von Bundesrat und Bundesregierung. "Wenn der Bundesrat einen Antrag stellt, wäre es ein schwieriges Signal, wenn die Bundesregierung sich daran nicht ebenfalls beteiligt", sagte er der "Welt".