05.12.2012
NPD-Debatte
Die düpierte Bundesregierung
Ein Kommentar von Veit Medick
Kanzlerin Merkel, Innenminister Friedrich: Kotau vor der Forschheit der Länder
Berlin - Die Sache ist gelaufen. Man muss kein Hellseher sein, um zu ahnen, was in Sachen NPD-Verbotsverfahren passieren wird. Am späten Nachmittag werden die Landesinnenminister das Vorhaben beschließen. Am Donnerstag werden sich die Ministerpräsidenten anschließen. Ende kommender Woche wird der Bundesrat den Gang vor das Bundesverfassungsgericht förmlich beschließen. Karlsruhe, wir kommen.
Ganz abgesehen davon, wie man zu einem Verbotsverfahren steht: Es hat irgendwie auch etwas Befreiendes, dass nun endlich Klarheit herrscht. Seit über einem Jahr hat sich die Politik darüber zerlegt, ob man den Rechtsextremen noch einmal juristisch den Kampf ansagen sollte oder nicht, ohne dabei argumentativ wirklich voranzukommen. Jetzt fällen die Länder eine Entscheidung. Manche mögen darin eine populistische Reaktion auf die unzähligen Blamagen der Landesverfassungsschutzämter im Zuge der NSU-Aufklärung sehen. Man kann es aber auch Haltung nennen.
Ein bisschen Haltung wäre von der Bundesregierung auch nicht schlecht gewesen in dieser monatelangen Debatte. Für Angela Merkels Koalition ist die Ent- und Geschlossenheit der Länder vor allem eins: peinlich. Die Regierung hat sich von einigen Ministerpräsidenten und ihren Innenministern vorführen lassen. Sie hat, das ist schon richtig, stets ihre Skepsis durchblicken lassen. Aber in dem Gebrüll aus München, Düsseldorf und Schwerin ist das derart untergegangen, dass die Meinungsführerschaft in der Debatte nie auch nur in der Nähe von Berlin war.
Das ist ein Problem der Kanzlerin. Seit Merkel vor einem Jahr sagte, sie wolle die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrags "prüfen", war von ihr in der Sache nichts mehr zu hören. Das ist aber natürlich auch ein Problem des Bundesinnenministers, den Merkel vorschickte, um für die Regierung zu sprechen.
Hans-Peter Friedrichs Argumente waren nie wirklich schlecht, und sie sind es noch immer nicht. Er hält ein Verbotsverfahren für unsinnig, weil die NPD ohnehin daniederliegt, und für unkalkulierbar, weil selbst ein Urteil aus Karlsruhe noch vom Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gekippt werden könnte. Das sind kluge Einwände. Aber der Minister trug sie derart verdruckst vor, dass er offenbar niemanden überzeugen konnte. Nicht einmal sich selbst. Denn so, wie er sich zuletzt geäußert hat, deutet vieles darauf hin, dass er mit Blick auf die Forschheit der Länder insgeheim denkt: Wenn das so ist, dann machen wir halt mit.
So wird es auch kommen, aller Wahrscheinlichkeit nach jedenfalls. Durch ihr eigenes Agieren hat die Regierung sich den Spielraum genommen, nein sagen zu können. Wenn sie über zwölf Monate schon keine klare Haltung entwickeln kann, wird sie wohl kaum wagen, die Länder am Ende alleine ziehen zu lassen.
Eines dürfte der Bundesregierung klar sein: Selbst wenn sie jetzt mitmacht, wird sie in der Debatte nichts zu gewinnen haben. Geht der Anlauf in Karlsruhe schief, hängt die Koalition mit drin. Geht er gut, dürfen vor allem andere jubeln: die Länder.
