22.02.2013
Volksverhetzung
Weniger Strafe für NPD-Mann Pastörs
NPD-Mann Pastörs: Weniger Strafe in zweiter Instanz
Saarbrücken - Auch das Saarbrücken Landgericht hält es für erwiesen, dass Udo Pastörs, NPD-Fraktionschef von Mecklenburg-Vorpommern, im Jahre 2009 zum Hass auf Teile der Bevölkerung aufgestachelt hat. Damals hatte er auf einer Aschermittwochsveranstaltung seiner Partei in Saarbrücken Juden und Türken verunglimpft.
Das Gericht bestätigte am Freitag in zweiter Instanz zwar die Verurteilung wegen Volksverhetzung. Doch die Bewährungsstrafe des Amtsgerichts Saarbrücken wurde von zehn auf sieben Monate verringert, nachdem ein Teil der Anklagepunkte fallengelassen wurde. Das Gericht hatte Pastörs auch zu 6000 Euro Geldbuße verurteilt worden. Er war daraufhin in Berufung gegangen.
Im August 2012 war Pastörs bereits vom Amtsgericht Schwerin zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der NPD-Mann hatte mit einer Hetzrede im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern die Opfer der Nazi-Diktatur im Dritten Reich verunglimpft. Außerdem habe er die Überlebenden verleumdet, urteilten die Richter.
als/dpa