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25.04.2012
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Wegfall des Flüssigkeitsverbots

Flughäfen fürchten Chaos beim Einchecken

In genau einem Jahr soll das Verbot von Flüssigkeiten an Bord von Flugzeugen endlich wegfallen - aber nur wenn neue Scanner auf den Flughäfen vorhanden sind. Der Verband deutscher Airports hält die neue Regelung für schlecht vorbereitet und fordert die Verschiebung.

Berlin - Der für 2013 geplante Wegfall des EU-weiten Flüssigkeitsverbots auf Linienflügen wird nach Ansicht der deutschen Flughäfen in einem Chaos enden. Die Neuregelung sei unausgegoren und so unzulänglich vorbereitet, dass sie zum "Erliegen der Passagierführung im Flughafenterminal führen" werde, erklärte der Flughafenverband ADV am Mittwoch in Berlin. Die Flughäfen fordern daher eine Verschiebung der Regelung, sagte Sprecher Dirk Bartel SPIEGEL ONLINE. Zurzeit sei auch der Zeitpunkt für eine mögliche Umsetzung nicht absehbar.

Seit 2006 müssen alle Fluggäste in Europa Flüssigkeiten im Handgepäck in einem transparenten Ein-Liter-Plastikbeutel mitführen. Wer das nicht beachtet, muss alle übrigen Flüssigkeiten bei der Sicherheitskontrolle entsorgen. Das führt zu einem täglichen Flüssig- und Flaschenmüllaufkommen von fünf bis sechs Tonnen.

Am 29. April 2013 soll die Regelung komplett fallen. Flüssigkeiten dürfen dann wieder in größeren Mengen mitgenommen. Vorgeschrieben ist aber eine Kontrolle durch große und teure Scanner. Schon vor einem Jahr sollte das Verbot teilweise aufgehoben werden. Doch kurz vorher zog die EU die Reißleine und stoppte die Umsetzung der ersten Stufe: Obwohl auf deutschen Flughäfen bereits Screening-Geräte bereit standen, waren andere europäische Airports noch nicht ausgerüstet.

Bis 2013 gäbe es laut ADV keine Chance, alle Kontrollspuren an über 450 Flughäfen in Europa rechtzeitig mit Geräten auszustatten. Der Verband sprach von einem "völligen Fehlgriff": "Die schlimmsten Befürchtungen der deutschen Flughäfen werden noch übertroffen." Weder sei die Sicherheitstechnologie verfügbar, noch gebe es Konzepte für Musterkontrollstellen, so dass auch keine Pläne für bauliche Anpassungen erstellt werden könnten.

"Fehlanzeige bei der Schulung des Kontrollpersonals, Probebetrieb unter Praxisbedingungen nicht vorgesehen", kritisierte der ADV weiter.

abl/dapd

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