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09.05.2012
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Flughafen Berlin Brandenburg

Was Passagiere jetzt wissen müssen

Die geplatzte Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg hat Folgen für Fluggäste: Gilt mein Ticket noch? Wo startet oder landet mein Flieger? Steht mir eine Entschädigung zu? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Berlin/Hannover - 27 Millionen Passagiere aus aller Welt sollen künftig am neuen Flughafen Berlin Brandenburg (BER) pro Jahr abgefertigt werden - wenn er einmal eröffnet ist. Am Dienstag gab die Betreibergesellschaft bekannt, dass sich die für den 3. Juni geplante Aufnahme des Flugverkehrs wegen Brandschutzproblemen verzögert. Während die Airlines dadurch überraschend vor logistische Probleme gestellt werden, halten sich die Folgen für Passagiere, die bereits einen Flug gebucht haben, in Grenzen.

Welche Flüge sind von den Verzögerungen betroffen?
Betroffen sind alle Flüge deutscher und ausländischer Fluggesellschaften, die ab dem 3. Juni von und nach Berlin Brandenburg geplant waren. Täglich starten und landen an Berlins Flughäfen Tegel und Schönefeld bislang über 700 Flüge. Mit dem neuen Hauptstadtflughafen wollten viele Airlines ihr Angebot ausbauen.

Was ändert sich für betroffene Fluggäste?
In vielen Fällen wollen die Fluggesellschaften Flüge, die vom und zum neuen Großflughafen Willy Brandt geplant waren, nun über die anderen beiden Airports Tegel und Schönefeld abwickeln. Deutschlands größte Fluggesellschaft Lufthansa etwa verhandelt mit Tegel über entsprechende Zeitfenster für Starts und Landungen. Konzerntochter Germanwings will wie bisher nach Schönefeld fliegen und am geplanten Flugplan festhalten. Auch für die Fluggäste von Air Berlin, Deutschlands zweitgrößter Airline, ändert sich nach Angaben des Unternehmens nichts. Air Berlin wollte mit dem neuen Airport sein Flugsystem vollkommen umstellen.

Wo können sich betroffene Fluggäste informieren?
Die Airlines informieren auf ihren Internetseiten über mögliche Auswirkungen. Lufthansa und Germanwings etwa teilen dort mit, dass sie an ihren bisherigen Flugplänen festhalten und die Fluggäste deswegen Planungssicherheit haben. Dort werden auch die Ausweichflughäfen Tegel beziehungsweise Schönefeld genannt.

Easyjet sieht die Einführung neuer Flugrouten nicht gefährdet und hält am bisherigen Flugplan sowie dem Airport in Schönefeld fest. Air Berlin informiert seine Passagiere persönlich, sobald mögliche Änderungen im Flugplan feststehen. Die Airline wird weiter Tegel als Flughafen nutzen.

Haben betroffene Fluggäste ein Recht auf Entschädigung?
Fallen durch die verspätete Eröffnung kurzfristig Flüge aus, haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung. Das gilt zum Beispiel, falls geplante neue Verbindungen bis zum neuen Eröffnungstermin nicht angeboten werden können. Dabei spielt laut Reiserechtler Paul Degott aus Hannover jedoch eine Rolle, wie frühzeitig die Passagiere über mögliche Änderungen informiert wurden.

Ist dies sehr früh der Fall, müsse der Passagier auch hinnehmen, dass der Abflug zum Beispiel von einem anderen Flughafen in der Nähe erfolgt. In diesem Fall müsse die Airline oder der Reiseveranstalter für die Transportkosten aufkommen. Wenn statt eines gebuchten Direktflugs aber ein Flug mit Zwischenstopp durchgeführt werde, ist laut Degott eine Minderung des Reisepreises möglich.

Bei kurzfristigen Flugausfällen steht den Passagieren laut EU-Fluggastverordnung neben der Versorgung am Flughafen mit Speisen und Getränken eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Person zu.

dkr/dpa/AFP

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insgesamt 1 Beitrag
1. Stadt mit Bodenhaftung
ArnoNuem 09.05.2012
Meine Güte, so viel Artikel wegen eines geplatzten Termins. So etwas passiert. Zumal, wenn es sich um ein politisches Projekt handelt. Immerhin zeigt Berlin jetzt, dass es Bodenhaftung hat - Danke Herr Martenstein fpür diese [...]
Meine Güte, so viel Artikel wegen eines geplatzten Termins. So etwas passiert. Zumal, wenn es sich um ein politisches Projekt handelt. Immerhin zeigt Berlin jetzt, dass es Bodenhaftung hat - Danke Herr Martenstein fpür diese Vorlage im heutigen Tagesspiegel!

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