03.07.2012
Airlines versus Fluggäste
Kritiker halten Schlichtungsstelle für unzureichend
Im Landeanflug: Eine Schlichtungsstelle soll Fluggästen künftig zu mehr Rechten verhelfen
Berlin - Frustrierte Fluggäste sollen ihrem Ärger über eine Airline künftig bei einer Schlichtungsstelle Luft machen können - doch Vertreter der Opposition und des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) haben die Regierungspläne am Dienstag als unzureichend kritisiert. Der Gesetzentwurf werde aus Sicht des vzbv in vielen Punkten eher den Interessen der Anbieter als denen der Verbraucher gerecht. Am kommenden Mittwoch befasst sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf des Bundesjustizministeriums.
Das Papier sieht die Einrichtung einer Schlichtungsstelle vor, an die sich Flugreisende wenden können, die auf ihrer Reise Ärger hatten. Dabei kann es um Verspätungen, Flugausfälle und Gepäckschäden gehen - bis zu einem Zahlungsanspruch von 5000 Euro.
Doch ein Kunde kann die Schlichtungsstelle erst um Hilfe bitten, wenn er mit seiner Beschwerde bei der Fluggesellschaft keinen Erfolg hatte. Die Schlichtungsstelle soll von den Unternehmen selbst auf freiwilliger Basis eingerichtet werden. Zusätzlich soll eine behördliche Schlichtung möglich sein, wenn ein Unternehmen bei der privatrechtlichen Einrichtung nicht dabei ist.
Pauschalreisende dürfen die Schlichtungsstelle nicht in Anspruch zu nehmen. Sie müssen sich direkt an ihren Reiseveranstalter wenden. Ebenfalls keinen Anspruch auf Schlichtung haben Reisende, die im Auftrag von Unternehmen oder Behörden unterwegs sind.
Opposition zeigt sich unzufrieden
Die Kosten der Schlichtungsstelle werden für die Branche jährlich auf rund 1,2 Millionen Euro geschätzt. Für die behördliche Schlichtung rechnet das Bundesjustizministerium mit Kosten von 377.000 Euro, die aber vollständig über die Erhebung einer Schlichtungsgebühr finanziert werden sollen.
"Man darf bei der bisherigen Ausarbeitung zweifeln, ob es hier verbraucherfreundliche Schlichtungssprüche geben wird", sagte Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn den Dortmunder "Ruhr Nachrichten". "Außerdem ist es ein Fehler, dass Geschäftsflüge und Pauschalreisen von der Schlichtung ausgenommen sind." SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber kritisierte, dass es keine einheitliche Schlichtungsstelle für alle Verkehrsträger geben solle. Diese war im schwarz-gelben Koalitionsvertrag vorgesehen.
Gerd Billen, Vorstand des vzbv, bezeichnete die Idee einer Schlichtungsstelle für den Flugverkehr als grundsätzlich sinnvoll. Problematisch sei aber, dass die Airlines freiwillig teilnehmen sollten. "Damit alle Verbraucher zu ihrem Recht kommen, muss die ganze Branche mitmachen", sagte Billen in Berlin. Zudem solle sich die neue Einrichtung nicht um alle denkbaren Schwierigkeiten kümmern. So seien etwa fehlerhafte Buchungen oder Stornogebühren nicht für die Schlichtung vorgesehen. Das müsse geändert werden.
mal/dapd