17.01.2013
Alptraum Dreamliner
Deutsche Passagiere von Pannen-Boeing kaum betroffen
Frankfurt am Main - Aus der Traum vom Flug mit dem Dreamliner: Passagiere, die einen Flug mit Boeings modernstem Jet gebucht hatten, müssen erst mal mit einer anderen Maschine vorlieb nehmen. Als Reaktion auf eine Pannenserie sprachen mehrere Luftfahrtbehörden ein Flugverbot für den "Traumflieger" aus. Passagiere aus Deutschland betrifft der Ausfall kaum.
Die japanische All Nippon Airways muss zwar 24 Flüge am Freitag streichen - allerdings alle innerhalb Japans. Mit dem Dreamliner war nur eine Europa-Verbindung täglich geplant, und zwar von Frankfurt am Main nach Tokio. Die Strecke übernehme jetzt eine andere Maschine, sagte ein Sprecher der Airline. An der Abflugzeit oder dem bereits ausgedruckten Ticket ändere sich nichts. "Die Passagiere müssen sich nur damit abfinden, dass sie nicht mit der allerneuesten Businessausstattung fliegen."
Japan Airlines und die US-Fluggesellschaft United Airlines setzen nach Angaben der Sprecher keine Dreamliner auf Strecken von und nach Europa ein. Die polnische Fluglinie Lot fliegt die Strecken Warschau-Chicago und Warschau-Peking mit dem Pannen-Jet. Auf der Strecke in die USA setzt das Unternehmen einem Sprecher zufolge eine andere Maschine ein, wobei sich die Flugzeit nicht ändert. Passagiere nach China würden auf andere Flüge umgebucht. Air India setzt den Flieger auf den Strecken von Neu-Delhi nach Frankfurt und Paris ein. Beide Verbindungen werden für die Zeit des Flugverbots mit anderen Maschinen bedient.
Sollten Passagiere wegen des Dreamliner-Ausfalls deutlich später als geplant an ihr Ziel kommen, steht ihnen keine Entschädigung zu. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht generell zwar eine Ausgleichszahlung für Verspätungen von mehr als drei Stunden vor. Doch in diesem Fall greift die Regel nicht, weil die Airlines nicht schuld an der Misere sind.
Darauf weist die Reiserechtlerin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg hin. Komme es wegen des Dreamliner-Ausfalls zu Verspätungen von mehr als zwei Stunden, müsse sich die Airline um die Betreuung der Wartenden kümmern. Sie bekommen Getränke, Essensgutscheine und im Notfall ein Hotelzimmer.
dkr/dpa

