19.02.2013
Hamburg
Flughafen wird am Mittwoch bestreikt
Hamburger Flughafen: Am Mittwoch soll wieder gestreikt werden
Hamburg - Die Sicherheitskräfte am Hamburger Flughafen wollen am Mittwoch erneut den ganzen Tag die Arbeit niederlegen. Das teilte die Gewerkschaft Ver.di am Dienstag mit. "Das tut uns leid, lässt sich aber nicht vermeiden", erklärte Ver.di-Fachbereichsleiter Peter Bremme.
Die Arbeitgeberseite spiele nach wie vor auf Zeit und dürfe sich über das Echo der Beschäftigten nicht wundern. Beschäftigte der Flughafen-Sicherheit aus Hamburg, Frankfurt, Berlin und Nordrhein-Westfalen wollen am Mittwoch in Potsdam vor dem Kongresshotel der 5. Luftsicherheitstagung eine Kundgebung abhalten.
"Dieses Vorgehen ist untragbar und völlig unverhältnismäßig", sagte Michael Eggenschwiler, Vorsitzender der Geschäftsführung am Hamburg Airport, zum bevorstehenden Streik.
In Nordrhein-Westfalen, wo zuletzt an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf gestreikt wurde, sind nach Angaben von Verdi NRW für Mittwoch zunächst keine neue Aktionen an den Airports geplant.
Die rund 600 Mitarbeiter der Personenkontrolle am Hamburger Flughafen hatten bereits in der vergangenen Woche zwei Tage und im Januar einen Tag lang gestreikt und damit den Airport weitgehend lahmgelegt. Tausende von Passagieren konnten ihre Ziele nicht erreichen. Die Beschäftigten in Hamburg fordern einen Stundenlohn von 14,50 Euro, der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) hat bislang in einem ersten Schritt 12,75 Euro pro Stunde geboten.
Die wichtigsten Informationen für Passagiere:
Was passiert, wenn mein Flug gestrichen wurde?
Einen wegen des Streiks nicht angetretenen Flug kann der Kunde stornieren, er bekommt dann sein Geld zurück. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug.
Wie komme ich trotz des Streiks an mein Reiseziel?
Die Fluggesellschaft oder der Veranstalter hat die Pflicht, so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Kunden können diese per Telefon oder am Schalter des Unternehmens am Flughafen einfordern. Die Fluglinien empfehlen, bei Inlandsflügen auf die Bahn auszuweichen.
Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Fluggesellschaften ihren Passagieren keine Entschädigung zahlen, wenn sie wegen eines Streiks einen Flug streichen. Bei einem Streik handele es sich um "außergewöhnliche Umstände", bei denen die Unternehmen nicht haften müssen. Voraussetzung ist, dass die Flüge wegen Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft und "außerhalb des Rahmens der normalen Betriebstätigkeit" ausfallen.
Wo erhalten Reisende Auskünfte zu ihren Flügen?
Fluglinien:
- Lufthansa, auch auf der Mobilseite: 069-86799799 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz; aus dem Mobilfunknetz maximal 0,42 Euro/Min)
- Air Berlin, auch auf der Mobilseite: 030 3434 3434
Flughäfen:
Aktuelle Informationen über Verspätungen und Flugausfälle geben die Flughäfen auf ihren Webseiten bekannt.
- TUI: 01805 884266
- Neckermann: 01805 336681
- Alltours: 0203 3636360
- Dertour: 069 95882770
- FTI: 01805 384500
- L'Tur: 00800 21212100 (kostenlos)
- Schauinsland-Reisen: 0203 994050
- ITS: 01805 670130
- Tjaereborg: 01805 670140
- Jahn: 01805 670120