30.01.2013
Bundesverwaltungsgericht
Brandenburg muss reine Jungenschulen erlauben
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig: Private Jungenschulen grundsätzlich zulässig
In Brandenburg gehen Mädchen und Jungen überall gemeinsam zur Schule - und das muss auch so bleiben, findet die brandenburgische Landesregierung. Doch die Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind anderer Meinung: Sie entschieden am Mittwoch, dass das Bildungsministerium reine Jungen- oder Mädchenschulen nicht grundsätzlich ablehnen darf.
"Das Grundgesetz verbietet einen nach Geschlechtern getrennten Unterricht nicht, sondern lässt ihn zu", sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Werner Neumann, in der Urteilsbegründung. Nun kann eine Elterninitiative, die dem erzkatholischen Bund Opus Dei nahesteht, ihre Pläne für ein Jungengymnasium in Potsdam weiter vorantreiben.
Der Rechtsstreit darum dauerte Jahre und ging durch drei Instanzen. Das Bildungsministerium hatte im Mai 2007 den Antrag der Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e.V. für eine private Jungenschule abgelehnt. Der Verein ist umstritten, weil er enge Verbindungen zur katholischen Priester- und Laienorganisation Opus Dei (Werk Gottes) pflegt.
Offiziell spielt das jedoch für das Ministerium keine Rolle. "Wir hätten auch jede andere Jungen- oder Mädchenschule abgelehnt", sagt Sprecher Stephan Breiding. Gemäß der Landesverfassung dürfe niemand wegen seines Geschlechts bevorzugt oder benachteiligt werden, Jungen und Mädchen müssten also gleichermaßen Zugang zu Bildungseinrichtungen haben. Auch eine Privatschule dürfe sich nicht darüber hinwegsetzen. Davon abgesehen stehe es dem Land nicht zu, die Weltanschauung des Schulträgers zu bewerten, sagte Breiding.
Nicht die erste Niederlage für das Land
Vor Gericht ist das Ministerium allerdings schon mehrmals mit dieser Begründung gescheitert. Zuletzt hatte im September 2011 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden, dass ein freier Schulträger auch nach Geschlechtern getrennte Schulen gründen kann. Der Hinweis auf Koedukation reiche nicht aus, um eine Schule nicht zu genehmigen.
Das Land hatte daraufhin erkämpft, dass eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen wurde. Nun stellten sich auch die Leipziger Richter auf die Seite der Schulplaner. Die im Grundgesetz garantierte Privatschulfreiheit schließe das Recht ein, Kinder nach Geschlechtern getrennt zu unterrichten, teilte das Gericht mit. Es gebe keine sicheren wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass man Schülern die Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht auch auf diese Weise vermitteln könne. Schulträgern sei es erlaubt, den Unterricht "grundsätzlich nach Maßgabe ihrer eigenen pädagogischen Einschätzungen frei gestalten".
Opus-Dei-Priester als Seelsorger und Religionslehrer
Das Bildungsministerium muss das Genehmigungsverfahren nun fortsetzen. Die Fördergemeinschaft will sich jetzt einen neuen Standort in Potsdam und Lehrer suchen, sagte ihr Geschäftsführer Horst Hennert. Bis September will die aus 15 bis 20 Mitgliedern bestehende Initiative ihren Antrag überarbeiten und sich um Geldgeber bemühen. Man hoffe, 2014 zunächst mit 50 Schülern in den Schulbetrieb starten zu können.
Vorher muss das Land allerdings prüfen, ob alle Auflagen erfüllt sind. Die Gemeinschaft müsse zum Beispiel ein überzeugendes finanzielles Konzept, qualifizierte Lehrkräfte und ein baurechtlich zugelassenes Gebäude vorweisen, sagte Ministeriumssprecher Breiding. Man werde sich außerdem genau anschauen, wie Gleichberechtigung der Geschlechter an der Schule vermittelt werde.
Priester des Opus Dei sollen die Seelsorge an der Schule übernehmen und Religionsstunden geben, sagte Hennert. In den anderen Fächern solle in erster Linie die fachliche Qualifikation der Lehrer ausschlaggebend sein. Die Schule sei offen für Kinder aller Konfessionen und keine Einrichtung des Opus Dei, sagte der Geschäftsführer der Fördergemeinschaft, der selbst ein führendes Mitglied der konservativen Organisation ist.
Der Bund Opus Dei, 1928 von dem Spanier Josemaría Escrivá de Balaguer gegründet, ist seit Jahrzehnten umstritten. Von Gegnern wird Opus Dei als sektenhaft, streng hierarchisch organisiert oder gar totalitär beschrieben - eine Kritik, die die katholische Kirche zurückweist. Opus Dei hat nach eigenen Angaben weltweit rund 90.000, in Deutschland 600 Mitglieder.
Aktenzeichen: BVerwG 6 C 6.12
son/dpa/dapd