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20.05.2009
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Giftschrank-Jury

Wie Deutschlands Sittenwächter ticken

Sex-Mangas, Metzelfilme, Nazi-Propaganda - was Jugendliche verderben könnte, kommt auf den Index. Wegen bisweilen skurriler Urteile hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien viele Feinde. Einmal im Monat treffen sich ihre Gutachter zum großen Aussieben. Christoph Gunkel war dabei.

Heute geht es um einen blutigen Amoklauf, harten Analverkehr, fehlende Schambehaarung und mordlüsterne Mutanten. Und doch wird Petra Meier am Ende des Tages sagen, es war "ein ganz normaler Tag".

Hartgesotten muss Petra Meier qua Amt sein. Seit Jahren arbeitet die blonde Juristin als stellvertretende Vorsitzende in der "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" in Bonn - der obersten deutschen Sittenbehörde. Auf Antrag untersucht die Prüfstelle Bücher, Videos oder CDs auf Jugendgefährdung. Und sperrt sie bisweilen jahrzehntelang in den Giftschrank. Was die Sittenwächter indizieren, darf nicht mehr beworben und nur an Erwachsene verkauft werden.

Das macht die Prüfstelle zum vielleicht umstrittensten Amt Deutschlands: Manche loben den restriktiven Jugendschutz und verweisen auf Erfolge im Kampf gegen Kinderpornos oder Nazi-Propaganda. Andere beschimpfen die Behörde als spießige "Spaßbremse", bezweifeln ihre Kunst-Kompetenz - oder halten sie für schlicht überflüssig.

Wer zum Sitz der Prüfstelle in die Beschaulichkeit von Bonn-Duisdorf kommt, ist nervös: Die Entscheidungen bedrohen Existenzen, sie haben unmittelbar wirtschaftliche Folgen, auch wenn noch geklagt werden kann. Einmal im Monat berät ein ständig wechselndes Zwölfer-Gremium über die heikelsten Fälle, für ein Verbot ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Vieles erinnert an eine Gerichtsshow im Fernsehen: Verlagsvertreter bereden gedämpft mit ihren Anwälten die Verteidigungsstrategie, Handys klingeln, im Raucherzimmer glimmen Zigaretten auf.

"Auf Seite 24 ist ein abgeschnürtes Glied zu sehen"

Petra Meier eröffnet die Mai-Sitzung mit dem Manga-Comic "Finder - im Fadenkreuz". Der Vorwurf: Im Comic um die Abenteuer des Fotografen Akihito, der in die Fänge der Mafia gerät, werde "Gewalt als luststeigernd propagiert". Der Anwalt des Tokyopop-Verlages bestreitet das vehement. Die sexuellen Handlungen seien zwar "mitunter hart", aber nirgends werde "Akihito durch Gewalt erregt".

Mitunter geht es nun zu wie im Deutsch-Leistungskurs: Zitate werden gesucht, bewertet, interpretiert. Die Gutachter blättern sich eifrig durch die 178 Seiten - besonders eindeutige Textstellen hatten sie schon zu Hause mit Textmarker gelb markiert.

"Auf Seite 24 ist ein abgeschnürtes Glied zu sehen, an dem der Gangster Oralverkehr ausübt", sagt Petra Meier kühl und blickt fragend zum Anwalt. "Danach wird Akihito eine Filmdose in den After eingeführt." Der Anwalt antwortet stockend, solche Darstellungen seien wohl "stilisiert", Gewalt werde nicht als sexuell stimulierend dargestellt. Die Juristin kontert kühl: "Der Band endet aber mit der Aussage: 'Obwohl es so weh tut, wieso gebe ich mich dann so hin?'" Nach zehnminütiger Besprechung verkündet Meier die wenig überraschende Entscheidung: Akihitos Sex-Schmerzen sollen Jugendliche nicht zu Gesicht bekommen.

Nackt ist nicht gleich nackt

Es ist ein Verbot mit Tradition. Als die Bundesprüfstelle vor 55 Jahren gegründet wurde, waren Comics Hauptfeinde der Sittenwächter. Das erste Verbot erging im Juni 1954 gegen einen Band der Serie "Der kleine Sheriff" - auch weil die Prüfer sich darin am "grauenhaften Tod" eines Gauners störten, der "nach aufregenden Kampf mit Raubvögeln in eine Felsenschlucht stürzt".

Anfangs verbot die Prüfstelle alles, was "sozialethisch desorientieren" könnte - Sex, Drogen, Gewalt. Viele Entscheidungen wirken heute skurril, sie atmen den Geist einer Bewahrpädagogik, mit der die Jugend von allen schädlichen Einflüssen ferngehalten werden sollte.

"Manches würden wir heute sicher nicht mehr verbieten", sagt Petra Meier. Heute wird der Gang durch das berüchtigte Archiv der Prüfstelle zur kunsthistorischen Zeitreise. Ordentlich in hohen Regalen verstaut, findet sich hier alles, was auf dem Index stand oder geprüft wurde: erste Videospielen, alte Sexfilmchen mit absurden Titeln ("Als das Vögeln laufen lernte"), Platten bekannter Bands ("Die Ärzte", "Die Fantastischen Vier"). Und auch echte Film- und Buchklassiker. Für Jugendliche weggesperrt wurden etwa Sacher-Masochs "Venus im Pelz", Andy Warhols "Dracula", Romy Schneiders "Trio Infernal" oder Easton Ellis' "American Psycho".

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