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10.05.2012
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Das Bundespresseamt informiert

Einem Text, auch einem amtlichen, ist bei der Lektüre nicht anzumerken, ob der Verfasser während der Anfertigung des Textes lediglich mit z. B. einem Pyjama bekleidet war.

Das unterstrich Bundespräsident Bob Schneider angesichts einer dahingehenden Anfrage seitens der Bevölkerung neulich vehement. Als besonders schönes Beispiel verwies er dabei vorausschauend auf den Text dieser Mitteilung hier, der nämlich auf den ausdrücklichen Wunsch von Bundespräsident Bob Schneider hin von einem lediglich mit einem Pyjama bekleideten Verfasser angefertigt wurde. Ergebnis: Man merkt nichts.
Zum Vergleich: Der vorhergehende Satz wurde geschrieben, während sich ein Tirolerhut auf dem Verfasserkopf befand. Der folgende, also der hier, entstand dagegen in der Badewanne. Und der nächste schließlich: gar nicht.

AFP




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