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22.11.2010
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Sterbehilfe

"Überfälliger Dammbruch"

Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
DPA

Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg

Detlef Koch, 48, Fachanwalt für Medizinrecht, über eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die in Deutschland den Weg zum begleiteten Suizid ebnen könnte

SPIEGEL: Diesen Dienstag verhandelt der Straßburger Menschenrechts-Gerichtshof auf Beschwerde Ihres Mandanten darüber, ob Sterbewillige auch hierzulande medizinische Hilfe zum Freitod bekommen dürfen. Wie ist es zu dem Fall gekommen?

Koch: Die Frau meines Mandanten war seit einem unglücklichen Sturz vom zweiten Halswirbel abwärts fast vollständig gelähmt. Sie musste künstlich beatmet und ernährt werden, sie konnte nur mit Mühe sprechen, litt unter Spasmen und brauchte intensive Betreuung rund um die Uhr. Als klar war, dass sich ihr Zustand nicht besserte, wollte sie ihrem Leiden ein Ende bereiten. Da das hierzulande nicht ging, hat man sie aus Niedersachsen in die Schweiz transportiert, damit sie dort das tödliche Mittel einnehmen konnte.

SPIEGEL: Gibt es in Deutschland kein Recht auf Suizid?

Koch: Suizid ist straflos, grundsätzlich auch die Beihilfe dazu. Ein gewaltsamer Selbstmord oder ein langsames Verhungernlassen wäre für den Mann aber keine Option gewesen. Die Frau hat deshalb versucht, über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte offiziell eine tödliche Dosis des Medikaments zu bekommen, das in der Schweiz beim begleiteten Freitod eingesetzt wird.

SPIEGEL: Und das wurde Ihrer Ansicht nach zu Unrecht verweigert?

Koch: Ja. Die Behörde sagte, eine Abgabe dieses Medikaments sei zu lebensvernichtenden Zwecken nicht zulässig. Das steht unserer Ansicht nach aber im Widerspruch zum Recht auf Achtung des Privatlebens nach der Europäischen Menschenrechtskonvention.

SPIEGEL: Wie ist die Rechtslage in anderen europäischen Ländern?

Koch: Der begleitete Suizid ist auch in einigen Ländern wie den Niederlanden und Belgien möglich, aber meist nicht für Ausländer.

SPIEGEL: Warum klagt Ihr Mandant jetzt noch nach dem Tod seiner Frau?

Koch: Mann und Frau hatten gemeinsam beschlossen, dass er auch nach dem Tod der Frau für ihrer beider Rechte weiterkämpfen soll. Dass sie so lange nicht warten wollte, war ja nur ihrem Leidensdruck geschuldet. Und ein Freitod im Ausland ist keine gleichwertige Alternative. Der Abschied zu Hause ist doch das, was sich ein jeder wünscht.

SPIEGEL: Wenn Ihr Mandant recht bekäme: Was hieße das für ähnliche Fälle?

Koch: Das wäre ein längst überfälliger Dammbruch. Der Gesetzgeber wäre dann wohl gezwungen, die Bedingungen festzulegen, unter denen eine solche Medikamentenabgabe erlaubt wird - also etwa wenn ärztlich feststeht, dass es einen erheblichen Leidensdruck gibt und Besserung nicht in Sicht ist.

SPIEGEL: Kritiker des begleiteten Freitods fürchten, dass bei einer Legalisierung der Druck auf Schwerkranke steige, den Angehörigen nicht mehr zur Last zu fallen.

Koch: Natürlich muss man zunächst versuchen, den Sterbewunsch zu hinterfragen. Die Beratung in einem solchen Verfahren dürfte viele sogar von einem Suizid abhalten, den sie sonst heimlich begingen - was ja auch die Angehörigen stark traumatisieren kann. Letztlich müsste man aber den Willen desjenigen, der keine Aussicht auf gesundheitliche Besserung hat, respektieren.

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insgesamt 2 Beiträge
1. Umständlich
Tubus 23.11.2010
"Suizid ist straflos, grundsätzlich auch die Beihilfe dazu. Ein gewaltsamer Selbstmord oder ein langsames Verhungernlassen wäre für den Mann aber keine Option gewesen." Das Beispiel zeigt, wie hilflos Menschen in [...]
Zitat von sysopDetlef Koch, 48, Fachanwalt für Medizinrecht, über eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die in Deutschland den Weg zum begleiteten Suizid ebnen könnte http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,730512,00.html
"Suizid ist straflos, grundsätzlich auch die Beihilfe dazu. Ein gewaltsamer Selbstmord oder ein langsames Verhungernlassen wäre für den Mann aber keine Option gewesen." Das Beispiel zeigt, wie hilflos Menschen in unserer Gesellschaft wirklich sind. Tatsächlich ist es sehr leicht sich in Deutschland Medikamente in tödlicher Dosis zu besorgen. Umständlicher, als das Zeug bei einem Amt zu beantragen geht es wirklich nicht. Nebenbei, was waren das für Ärzte, die diese Frau betreut haben?
2. .
frubi 23.11.2010
Dammbruch? Solange es in diesem Land besserwissende religiöse Fanatiker gibt, die den Menschen nicht erlauben über den eigenen Tod frei zu bestimmen, wird sich hier gar nichts ändern.
Zitat von sysopDetlef Koch, 48, Fachanwalt für Medizinrecht, über eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die in Deutschland den Weg zum begleiteten Suizid ebnen könnte http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,730512,00.html
Dammbruch? Solange es in diesem Land besserwissende religiöse Fanatiker gibt, die den Menschen nicht erlauben über den eigenen Tod frei zu bestimmen, wird sich hier gar nichts ändern.

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