17.03.2012
Parteien
Ans Ende denken
Von Hubert Gude, Sven Röbel und Holger Stark
NPD-Aufmarsch in Gera: "Klarnamen unter keinen Umständen preisgeben"
Udo Holtmann verkörpert wie kein anderer die größte Schlappe der deutschen Innenpolitik des vergangenen Jahrzehnts. Der stämmige Drucker aus Oberhausen machte Karriere in der NPD, leitete den Landesverband Nordrhein-Westfalen und die Redaktion des Hetzblattes "Deutsche Stimme" und stieg schließlich zur Nummer zwei im Bundesvorstand auf.
Holtmann diente auch dem Verfassungsschutz, er lieferte jahrzehntelang Interna und kassierte viel Geld. Am Ende allerdings schützte der 2006 verstorbene Spitzel damit nicht die Verfassung, sondern die eigene Partei. Weil der Staat die NPD bis in die Führung hinauf mit V-Leuten unterwandert hatte, stellte das Bundesverfassungsgericht 2003 das Verbotsverfahren ein. Die Innenminister waren blamiert, die Rechtsextremen freuten sich.
Ein derartiges Fiasko darf es aus Sicht der Bundesregierung nicht noch einmal geben. Sämtliche Spitzel in den Vorständen sollen für ein neues NPD-Verbotsverfahren abgeschaltet werden, darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Diese Woche werden die Innenminister über einen neuerlichen Anlauf beraten. Eine Woche später, am 29. März, wollen die Ministerpräsidenten eine Entscheidung treffen. Vieles spricht dafür, dass die Verfassungsorgane einen zweiten Versuch wagen werden, die Rechtsaußen-Partei - aktuelle Mitgliederzahl: 5900 - verbieten zu lassen.
Der Staat könnte gezwungen werden, Klarnamen preiszugeben
Doch anders als von den Innenministern öffentlich behauptet, bleiben trotz des Abklemmens der Top-Spitzel diverse Risiken. Die Anforderungen in dem Verbotsverfahren sind wesentlich höher als öffentlich zugegeben - womöglich zu hoch. Das belegt ein geheimer Kriterienkatalog der Minister ("VS-Vertraulich"), erstellt auf Grundlage der Verfassungsgerichtsentscheidung von 2003 und eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der im selben Jahr die Rechte von Parteien gestärkt hatte.
Der Staat könnte demnach zu einem Schritt gezwungen werden, der für Geheimdienste ein Sakrileg darstellt: die Klarnamen von Zuträgern preiszugeben. Das Gericht dürfe "die über die bloße Kenntlichmachung hinausgehende Offenlegung (bis hin zur namentlichen Nennung der Quelle) verlangen", heißt es in der vertraulichen Einschätzung. Selbst die persönliche Vernehmung eines V-Manns in Karlsruhe könnte "durch das Bundesverfassungsgericht erzwungen werden".
Die Preisgabe ihrer klandestinen Quellen ist unter den Innenministern umstritten. In einer Telefonkonferenz mit seinen Unions-Kollegen aus den Ländern machte Bundesminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am Dienstag vergangener Woche deutlich, dass die Offenlegung der Klarnamen wohl die Scheidemarke sei. Man müsse "an das Ende denken", mahnte Friedrich die Runde, erkennbar zurückhaltend gegenüber einem Verbotsverfahren.
Der Protest der Unions-Minister aus den Ländern folgte prompt. Der Schutz der V-Leute habe Priorität, sagte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU), "Klarnamen werden in Karlsruhe unter keinen Umständen preisgegeben". So sieht es auch der Bayer Joachim Herrmann (CSU): "Verdeckte Quellen können wir nicht offenlegen."