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17.03.2012
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Parteien

Ans Ende denken

Von Hubert Gude, Sven Röbel und Holger Stark
NPD-Aufmarsch in Gera: "Klarnamen unter keinen Umständen preisgeben"
DPA

NPD-Aufmarsch in Gera: "Klarnamen unter keinen Umständen preisgeben"

Die Innenminister wollen die rechtsextreme NPD verbieten. Ein geheimer Kriterienkatalog jedoch zeigt: Die Hürden sind höher als öffentlich zugegeben.

Udo Holtmann verkörpert wie kein anderer die größte Schlappe der deutschen Innenpolitik des vergangenen Jahrzehnts. Der stämmige Drucker aus Oberhausen machte Karriere in der NPD, leitete den Landesverband Nordrhein-Westfalen und die Redaktion des Hetzblattes "Deutsche Stimme" und stieg schließlich zur Nummer zwei im Bundesvorstand auf.

Holtmann diente auch dem Verfassungsschutz, er lieferte jahrzehntelang Interna und kassierte viel Geld. Am Ende allerdings schützte der 2006 verstorbene Spitzel damit nicht die Verfassung, sondern die eigene Partei. Weil der Staat die NPD bis in die Führung hinauf mit V-Leuten unterwandert hatte, stellte das Bundesverfassungsgericht 2003 das Verbotsverfahren ein. Die Innenminister waren blamiert, die Rechtsextremen freuten sich.

Ein derartiges Fiasko darf es aus Sicht der Bundesregierung nicht noch einmal geben. Sämtliche Spitzel in den Vorständen sollen für ein neues NPD-Verbotsverfahren abgeschaltet werden, darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Diese Woche werden die Innenminister über einen neuerlichen Anlauf beraten. Eine Woche später, am 29. März, wollen die Ministerpräsidenten eine Entscheidung treffen. Vieles spricht dafür, dass die Verfassungsorgane einen zweiten Versuch wagen werden, die Rechtsaußen-Partei - aktuelle Mitgliederzahl: 5900 - verbieten zu lassen.

Der Staat könnte gezwungen werden, Klarnamen preiszugeben

Doch anders als von den Innenministern öffentlich behauptet, bleiben trotz des Abklemmens der Top-Spitzel diverse Risiken. Die Anforderungen in dem Verbotsverfahren sind wesentlich höher als öffentlich zugegeben - womöglich zu hoch. Das belegt ein geheimer Kriterienkatalog der Minister ("VS-Vertraulich"), erstellt auf Grundlage der Verfassungsgerichtsentscheidung von 2003 und eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der im selben Jahr die Rechte von Parteien gestärkt hatte.

Der Staat könnte demnach zu einem Schritt gezwungen werden, der für Geheimdienste ein Sakrileg darstellt: die Klarnamen von Zuträgern preiszugeben. Das Gericht dürfe "die über die bloße Kenntlichmachung hinausgehende Offenlegung (bis hin zur namentlichen Nennung der Quelle) verlangen", heißt es in der vertraulichen Einschätzung. Selbst die persönliche Vernehmung eines V-Manns in Karlsruhe könnte "durch das Bundesverfassungsgericht erzwungen werden".

Die Preisgabe ihrer klandestinen Quellen ist unter den Innenministern umstritten. In einer Telefonkonferenz mit seinen Unions-Kollegen aus den Ländern machte Bundesminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am Dienstag vergangener Woche deutlich, dass die Offenlegung der Klarnamen wohl die Scheidemarke sei. Man müsse "an das Ende denken", mahnte Friedrich die Runde, erkennbar zurückhaltend gegenüber einem Verbotsverfahren.

Der Protest der Unions-Minister aus den Ländern folgte prompt. Der Schutz der V-Leute habe Priorität, sagte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU), "Klarnamen werden in Karlsruhe unter keinen Umständen preisgegeben". So sieht es auch der Bayer Joachim Herrmann (CSU): "Verdeckte Quellen können wir nicht offenlegen."

Forum

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insgesamt 27 Beiträge
1. Die NPD wird gebraucht!
fuchs008 21.03.2012
Ein Verbot der NPD wird es nicht geben. Ein Großteil der Wähler verbindet mit dieser Partei den Hitlerfaschismus und würde neimals NPD wählen. Wenn es die NPD nicht gäbe, wäre mehr Platz für neue nationalistische oder [...]
Ein Verbot der NPD wird es nicht geben. Ein Großteil der Wähler verbindet mit dieser Partei den Hitlerfaschismus und würde neimals NPD wählen. Wenn es die NPD nicht gäbe, wäre mehr Platz für neue nationalistische oder patriotische (eine Frage des Standpunktes) Partei. Sowas wie der Front National in Frankreich? Das wäre doch der Horror für die CDU! Manchmal glaube ich sogar, die NPD ist ein künstliches Gebilde, dass den Zweck erfüllt, den rechten Rand "besetzt" zu halten. Wenn man sich überlegt, wieviele Geheimdienstleute dort mitmischen...
2. völliger Quatsch
jenom 21.03.2012
Wieso dürfen in einer Partei, die verboten werden soll keine Spitzel sein? Das ist derart offensichtlicher Unsinn, dass die Politik tätig werden muss. Selbst wenn das Verfassungsgericht irrsinnigerweise entschieden hätte, dass es [...]
Wieso dürfen in einer Partei, die verboten werden soll keine Spitzel sein? Das ist derart offensichtlicher Unsinn, dass die Politik tätig werden muss. Selbst wenn das Verfassungsgericht irrsinnigerweise entschieden hätte, dass es keine Spitzel in einer verfssungsfeindlichen Partei geben darf, ist das derartiger Unsinn, dass die Politik das entsprechende Gesetz, auf das sich die Richter berufen, geändert werden muss. Dass es keine verdeckten Ermittler in einer Organisation geben darf, die verboten werden soll macht einfach überhaupt gar keinen Sinn. Dann dürften auch keine radikalen Islamisten ausgespäht werden. Das ist so widersinnig, dass man Verfassungsfeindlichkeit bei den entsprechenden Richtern vermuten muss.
3. .
frubi 21.03.2012
Das was die Heinis von den Geheimdiensten sagen, sollte man eigentlich ignorieren. Da kommt sowieso nichts vernünftiges bei raus.
Zitat von sysopDie Innenminister wollen die rechtsextreme NPD verbieten. Ein geheimer Kriterienkatalog jedoch zeigt: Die Hürden sind höher als öffentlich zugegeben. http://www.spiegel.de/0,1518,822636,00.html
Das was die Heinis von den Geheimdiensten sagen, sollte man eigentlich ignorieren. Da kommt sowieso nichts vernünftiges bei raus.
4.
mountbatten 21.03.2012
Wenn ich mich richtig erinnere war doch schon beim ersten Verfahren nicht nur die Existenz von V Leuten sondern auch deren mögliche Aufdeckung ein großes Thema. Anonyme Zeugenaussagen die vom Verfassungsschutz eingereicht [...]
Wenn ich mich richtig erinnere war doch schon beim ersten Verfahren nicht nur die Existenz von V Leuten sondern auch deren mögliche Aufdeckung ein großes Thema. Anonyme Zeugenaussagen die vom Verfassungsschutz eingereicht werden (Ehrenwort, alles wahr!) entsprechen jedenfalls nicht meiner Vorstellung von einem fairen Verfahren.
5. Demokratie?
caecilia_metella 21.03.2012
Nach Demokratie sieht es wirklich nicht aus, wenn eine Partei Informanten seitens eines Staates benötigt, die auch noch gefährlich leben. Wer hat die überhaupt zugelassen? Was auch interessiert: Wo würden sich die Mitglieder [...]
Nach Demokratie sieht es wirklich nicht aus, wenn eine Partei Informanten seitens eines Staates benötigt, die auch noch gefährlich leben. Wer hat die überhaupt zugelassen? Was auch interessiert: Wo würden sich die Mitglieder nach einem Verbot versammeln? In einer anderen Partei oder in diversen Vereinen? Und was ist leichter kontrollierbar?

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